Benutzer:Oibelos/FDGO
Freiheitlich-demokratische Grundordnung (#FDGO)
Die #FDGO beschreibt die absoluten Mindestanforderungen an den Staat, was Grundrechte, individuelle Freiheit und Demokratie angeht. Die #FDGO umfasst nur und ausschließlich die Kernbereiche des Grundgesetzes. Diese sind:
- Ausschluss von Willkürherrschaft
- Ausschluss von Gewalt (ausgenommen zur Verteidigung der hier genannten Prinzipien)
- Rechtsstaatlichkeit
- Demokratie
- freie, gleiche, geheime, unmittelbare Wahlen
- Freiheit
- Gleichheit
- Menschenrechte, wie im Grundgesetz konkretisiert
- vor allem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung
- Gewaltenteilung
- die Regierung ist den Bürgern verantwortlich
- die Regierung kann abgelöst werden
- eine Verwaltung, die an die Gesetze gebunden ist
- unabhängige Gerichte
- die Freiheit sich in politischen Parteien zusammenzuschließen
- Chancengleichheit für diese politischen Parteien
- Recht auf Opposition
"Freiheitlich-demokratischen Grundordnung" ist ein Begriff aus dem Grundgesetz. Das Grundgesetz wurde formuliert als Gegenentwurf zur faschistischen Willkürherrschaft im "Dritten Reich". Es garantiert die Grundsätze von Demokratie und Grundrechten. Die "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" ist der Kern des Grundgesetzes, also die Mindestanforderungen. Im Grundgesetz ist nicht genau definiert, welche Bestandteile des Grundgesetzes zu diesem Kern gehören.
Das wurde zum ersten mal 1952 vom Bundesverfassungsgericht formuliert. Damals ging es um das Verbot der "Sozialistischen Reichspartei (SRP)". Das war die Nachfolgeorganisation der NSDAP. Die SRP forderte sogar offen die „Lösung der Judenfrage“, allerdings mit anderen Mitteln als zur Zeit des Nationalsozialismus. Das Bundesverfassungsgericht verbot 1952 die SRP, weil sie gegen die FDGO verstieß. Bei diesem Anlass formulierte das Bundesverfassungsgericht die maßgebliche Definition der FDGO.
Die FDGO ist also ein Werkzeug des Antifaschismus.
1956 folgte des Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), weil diese u.a. eine Diktatur des Proletariats erreichen wollte. Das war das vorerst letzte Verbot einer Partei in der Bundesrepublik.
Danach gab es drei weitere Parteiverbotsverfahren auf Basis der FDGO, die aber nicht mit einem Parteiverbot endeten. Diese Verfahren richteten sich gegen die Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP), die Nationale Liste (NL) und die NPD, also gegen rechtsextreme Parteien.
Immer wieder hört man gegen die FDGO das Argument, diese sei so ein Verfassungsschutz-Ding. Tatsächlich gibt es im Verfassungsschutzgesetz auch eine Definition der FDGO. Diese Definition unterscheidet sich aber nicht von dem, was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat oder von dem, was im Grundgesetz dazu steht.
Wer die FDGO mit dem Verfassungsschutz in einem Satz benutzt, will einfach nur die FDGO in einen negativen Kontext rücken (Reframing).
Tatsächlich aber ist es die #FDGO, die die Menschenrechte, die Demokratie und die Gleichheit vor dem Gesetz schützt, auch gegen Parteien, die Macht erringen.
Ein weiteres Argument gegen die FDGO ist, dass dieser Begriff von Konservativen (z.B. CDU/CSU) als Kampfbegriff gegen Linke verwendet wurde. Zunächst einmal ist das ja kein Argument gegen die FDGO. Es könnte höchstens ein Argument gegen eine solche Verwendung des Begriffs des Begriffs durch Konservative sein. Außerdem verwenden Konservative eine ganze Menge Begriffe, z.B. Demokratie. Das ist aber noch lange kein Grund, Demokratie abzulehnen.
Wer die FDGO ablehnt, soll bitte konkretisieren, welcher der Punkte an der FDGO ihm / ihr / * nicht gefällt und warum nicht.