Benutzer:Ideenwanderer/Wahl
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Bundestagswahl 2013
Wie bereite ich mich als Listen- oder Direkt Kandidat, auf die Bundestagswahl 2013 vor?
Das Kandidatenportrait
bildet neben den Layout-Richtlinien die Grundlage des Erscheinungsbildes zum Wahlkampf. Für eine optimale Wiedererkennung sollte das gleiche Bild für alle Materialien verwendet werden. Varianten im Zuschnitt sind dabei ein wirkungsvolles Element für die Verwendung in unterschiedlichen Endformaten. Da das Portrait zur Montage freigestellt werden muss (Entfernung Hintergrund) sollte dafür ein möglichst homogener und heller Hintergrund gewählt werden. Erfahrungsgemäß ist die Kombination aus dunklem/hellem und einer farblich intensiveren Krawatte bzw. Halstuch empfehlenswert. Auf intensive Musterung (Streifen, Karos usw.) sollte möglichst verzichtet werden.
Plakat
Das Kandidatenplakat ist das wohl beliebteste Element der Wahlwerbung. In das Musterlayout wird das freigestellte Portrait montiert. Neben der Verwendung im Rahmen der Plakatierung ist die Werbung vor Ort in einem transportablen Aufsteller z.B. bei Wahlkampfveranstaltungen oder Straßenständen sehr wirkungsvoll. Voraussetzung für die Gestaltung des Layouts ist das Portrait. Wir erstellen wir für Sie eine druckfähige Datei (in Abstimmung mit Ihrer Druckerei) oder liefere Ihnen die gewünschte Anzahl der Plakate.
Kandidatenseite
Die Kandidatenvisitenkarte ist ein preiswertes aber sehr effektives Wahlkampfinstrument. Im handlichen Format übergeben verbleiben Sie beim Empfänger oder können jeder Briefsendung beigefügt werden. Niedrige Produktionskosten großer Stückzahlen sprechen für dieses Instrument. Auch verschiedene Varianten machen Sinn und die damit gewonnene Vielfältigkeit attraktiv. Es wird eine PayPal Link für Kleinspenden mit eingearbeitet.
Anwendungsbeispiele:
• Kandidatenvisitenkarte
• Spendencard
• Kalendervisitenkarte
Flyer
Im Wahlkampf ist der Kandidatenflyer ein unverzichtbares Element. Durch verschiedene Formate ist dieses Instrument vielfältig einsetzbar. Anhand von zwei Beispielen möchte ich Dir eine Anregung geben:
Flyer, 2-seitig, Format DIN-Lang, 210x100mm Ob im Quer- oder Hochformat kann dieser Flyer in großen Stückzahlen zu kleinen Produktionskosten angefertigt werden. Die beiden Druckseiten ermöglichen eine einfache und übersichtliche Strukturierung (z.B. Vorderseite: Personendaten und Kontakt, Rückseite: Wahlkampfthemen). Aufgrund der Außenmaße und des Gewichts kann dieser Flyer jeglichen Briefsendungen beigelegt werden. Flyer, 6-seitig, Format (geschlossen) DIN-Lang Alle Eigenschaften des Beispiels 01 bietet dieses Format mehr Platz für Ihre Inhalte. Für eine optimale Strukturierung stehen verschiedene Faltmethoden zur Verfügung
Kandidatenwebsite
Gern konstruiere ich mit Dir gemeinsam das Gerüst deines Webauftritts, organisieren Provider-, Namens- und Technikpunkte und realisieren alle gewünschten Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten, ob in der einfachsten Form der Webvisitenkarte bis hin zum komplexen Auftritt. ergänzende Leistungen Suchmaschinenoptimierung, Googlekampagnen, Facebook-/Twitterauftritte, Mailing...
Schwertliste
Eine Unterstützer und Mitarbeiterliste mit Vorlage:Schwertliste erstellen: Siehe Beispiel unten.
Wahlkampfphase
Eine gesetzliche Regelung über Beginn und Ende des Wahlkampfes existiert nicht. Daher ist die Wahlkampfphase zeitlich nur ungenau eingrenzbar. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Vorbereitungsphase, Vorwahlkampfzeit und "heißer" Wahlkampfphase (Schlussphase). Die Vorwahlkampfphase der Parteien beginnt schon Monate vor der Wahl, meist ab der Festlegung des Wahltermins durch den Bundespräsidenten (ca. ein Jahr vor dem Wahltag). In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die sog. "heiße" Wahlkampfphase ab ca. sechs bis vier Wochen vor dem Wahltag beginnt.
Wahlkampf
Durch ihren Wahlkampf wollen die Parteien durch Präsentation ihrer Ziele und Kandidaten/-innen ihre Stammwähler motivieren, Wähler anderer Parteien zum Wechsel zur eigenen Partei bewegen und Nichtwähler veranlassen, sich doch für ihre Partei zu entscheiden, um einen möglichst hohen Stimmenanteil zu erreichen.
Wahlpropaganda
Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.
Wie der unmittelbare Zugangsbereich abzugrenzen ist, hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Entscheidend ist, dass die Wähler/-innen den Wahlraum betreten können, ohne in ihrem Wahlverhalten behindert oder beeinflusst zu werden.
Wahlpropaganda ist auch in unmittelbarer Umgebung des Wahlgebäudes unzulässig, wenn sie nach Form und Inhalt geeignet ist, die Wähler bei der Stimmabgabe zu beeinflussen. Dies ist z.B. der Fall, wenn Lautsprecherdurchsagen außerhalb des Wahlgebäudes mit einer solchen Lautstärke erfolgen, dass sie auch im Wahlraum deutlich hörbar sind.
Für die Einhaltung der Ruhe und Ordnung im Wahlraum ist der Wahlvorstand zuständig. Wenn während der Wahlzeit außerhalb des Wahlraumes gegen das Verbot der unzulässigen Wahlbeeinflussung verstoßen wird, hat der Wahlvorstand falls erforderlich die für die Ausübung des Hausrechts zuständige Stelle und die Ortspolizeibehörde zu verständigen, die ein polizeiliches Einschreiten veranlassen kann.
Umfragen von privaten Meinungsforschungsinstituten unter den Wählern, die das Wahllokal verlassen, sind zulässig und nicht als Beeinflussung der übrigen Wähler zu bewerten, sofern der Ablauf der Wahl und die Auszählung in keiner Weise gestört wird. Die Befragungen sind freiwillig und anonym. Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe - beispielsweise über Twitter - über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig. Die Vorabveröffentlichung der Ergebnisse stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 € geahndet werden kann.
Wahlwerbung
Mit Wahlwerbung präsentieren Parteien sich und ihr politisches Programm, um damit Stimmen zu sammeln.
Die Wahlwerbung ist gesetzlich nicht geregelt. Die grundsätzliche Möglichkeit der Wahlwerbung wird geschützt durch Art. 5 Abs. 1 GG (Pressefreiheit), Art. 5 Abs. 3 GG (Kunstfreiheit) und Art. 21 GG (Parteienprivileg).
Der Bundeswahlleiter ist für die Wahlwerbung und deren rechtliche Beurteilung nicht zuständig und zur Neutralität verpflichtet. Die Parteien sind für die Inhalte ihrer Wahlwerbung selbst verantwortlich.
Wahlwerbung hat ihre Grenzen, wo verbotene Parteien Wahlwerbung betreiben oder wo die Wahlwerbung strafbar ist. Sie unterliegt den allgemein geltenden Gesetzen.
Für die Genehmigung zur:
- Plakatwerbung
- Benutzung von Lautsprechern und Megaphonen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Aufstellung von Infoständen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Benutzung öffentlicher Einrichtungen
sind die Gemeinden zuständig.
Die Fernseh- und Rundfunkanstalten stellen den an der Wahl teilnehmenden Parteien gegen Erstattung der Selbstkosten angemessene Sendezeit - entsprechend der Bedeutung der Partei - für Wahlwerbespots zur Verfügung. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben im Bundes- und/oder Landesrecht (z.B. Rundfunkstaatsvertrag, Staatsverträge zwischen Ländern, Landesmediengesetze) zu beachten.
Wahlkampf und Wahlkampfteam
Sei kein Ninja und bilde dir ein Wahlkampfteam mit dem du deinen Wahlkampf bestreiten möchtest. Interessante Links folgen
(siehe unten)
Spin Doktor
Die Ideengrube ist geöffnet
für Fragen zum Wahlkampf und Wahlkampfteams kannst du mich gerne kontaktieren.
Meine Zuarbeit ist ein politisches Volo und daher eine freiwillige kostenfreie Leistung die ich für unsere BTW2013 Kandidaten gerne erledige.
Das mit der Überschrift ist kein Scherz, die IDEENGRUBE vom Ideenwanderer ist geöffnet.
Beispiel Schwertliste
Solltest Du gewählt werden, werde ich Dich äußerst tatkräftig unterstützen!
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