Benutzer:Frank Scholz/Amtsgericht Usingen
Gründe die gegen eine Schließung des Amtsgerichts Usingen sprechen
Das Justizministerium hat die Absicht, im Rahmen der geplanten Haushaltssparmaßnahmen das Amtsgericht in Usingen zu schließen.
Tatsächlich würde mit einer Schließung nichts gespart, sondern es würden im Gegenteil sogar noch erhebliche Kosten verursacht.
Im Einzelnen:
- Nach der Darstellung des Justizministeriums würden jährlich 377.000,00 Euro gespart – erklärt wird die Zusammensetzung dieses Betrages nicht. Die in den Raum gestellte Zahl ist völlig substanzlos und hat nichts mit der Realität zu tun. Weitere Erläuterungen hierzu ergeben sich auf den nachfolgenden Seiten.
- Das Usinger Gerichtsgebäude würde nach einer Schließung leer stehen. Es müsste vom Land Hessen weiter unterhalten werden, ohne dass diesen Kosten ein Nutzen gegenüber steht. Das ist vielmehr die reinste Geldverschwendung! Ein Spareffekt würde im Ergebnis nicht erzielt.
- Das Gebäude wurde vor sieben Jahren für fast zwei Millionen Euro aufwändig saniert. Es wurde im Jahr 2003 ein Erweiterungsbau an der Rückseite des Gebäudes errichtet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Usingen
- Die Landesregierung (CDU und FDU) hatte in ihrer Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2009 noch betont, dass die Organe der Justiz weiter gestärkt und die Gerichtsversorgung in der Fläche erhalten bleiben..“ Die geplanten Maßnahmen gehen in die entgegengesetzte Richtung“.
- Das Usinger Amtsgericht passt nicht in die Kriterien des hessischen Rechnungshofes über die Schließung von Gerichten.
Es hat mehr als drei Richterstellen, das Gebäude ist nicht sanierungsbedürftig und es müssen auch keine weiteren Räume angemietet werden.
Nähere Erläuterungen:
Zu 1.
Nach der Darstellung des Justizministeriums würden jährlich 377.000,00 Euro gespart – erklärt wird die Zusammensetzung dieses Betrages nicht. Diese Zahl ist völlig substanzlos und hat nichts mit der Realität zu tun.
Nach Angaben des Justizministeriums soll der Hauptteil – nämlich etwa 200.000,00 Euro – an Personalkosten gespart werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie diese Summe erreicht werden soll, da – laut den Angaben des Justizministeriums – keine Mitarbeiter entlassen werden sollen.
Das Personal soll auf die Gerichte in Bad Homburg und Königstein aufgeteilt werden. Die Mitarbeiter wohnen fast alle im Usinger Land und hätten eine deutlich weitere Anfahrt. Abgesehen davon, dass einkommensteuerlich abzugsfähige Fahrtkosten entstehen, würden zusätzlich Fahrzeuge die verkehrsmäßig sowieso bereits überstrapazierte B 456 nach Bad Homburg bzw. B 8 nach Königstein belasten.
Nach Mitteilung des Justizministeriums sollen bei einer Schließung rund 179.000,00 Euro für „die laufenden Betriebskosten für das Gebäude und die IT-Netzwerkstruktur“ gespart werden. Es ist zu vermuten – Informationen des Ministeriums gibt es leider auch hierzu nicht –, dass in diesem Betrag auch die „Miete“ und die Kosten des Hessischen Immobilienmanagements (HI) enthalten sind.
Die Miete ist natürlich nur fiktiv, denn Justizministerium und HI gehören bekanntlich beide dem Land Hessen. Das gleiche gilt für die Kosten des HI, die es für das Usinger Amtsgericht aufbringt.
Zu 2.
Das Usinger Gerichtsgebäude würde nach einer Schließung leer stehen. Es müsste vom Land Hessen weiter unterhalten werden, ohne dass diesen Kosten ein Nutzen gegenüber steht. Das ist vielmehr die Geldverschwendung!
Das Justizministerium geht davon aus, dass das Gerichtsgebäude „grundsätzlich verwertbar“ ist und beruft sich auf das HI.
Dieses hat jedoch mitgeteilt, dass so gut wie alle Gebäude „grundsätzlich verwertbar“ seien. Ob das Usinger Gericht tatsächlich für andere Zwecke genutzt, verkauft oder vermietet werden kann, hat es nicht geprüft.
Der Rechnungshof hat dazu im Jahr 2003 ausgeführt, dass bei den Entscheidungen beachtet werden solle, ob für die frei werdenden Gebäude entweder eine künftige Nutzung oder der Verkauf als wahrscheinlich angesehen werden kann. Im Fall des Usinger Amtsgerichts ist beides mehr als unwahrscheinlich.
In Usingen stehen mehrere Gebäude schon seit Jahren leer, die deutlich einfacher zu nutzen wären als das Usinger Gericht. Das Gerichtsgebäude ist viel zu groß für andere Behörden, außerdem gibt es gar keinen Bedarf. Das Justizministerium hat eine Nutzung durch die Polizei angedacht. Doch auch für die Polizei ist das Gebäude zu groß, außerdem müsste es aufwändig umgebaut werden, um den Vorschriften gerecht zu werden. Was das bei einem denkmalgeschützten Gebäude bedeutet, kann sich jeder ausrechnen. Auch hier werden wieder Kosten verursacht, die der Steuerzahler tragen muss.
Ein Verkauf kann ausgeschlossen werden. Es gibt im Usinger Land keinen Raumbedarf. Usingen ist geprägt vom Abzug von Behörden und dem Niedergang der Geschäftswelt. Hier einige Beispiele:
- Das bereits vor Jahrzehnten aufgegebene Gebäude des Landratsamts steht leer und verfällt.
- Das Katasteramt wurde vor mehreren Monaten geschlossen. Eine anderweitige Nutzung oder ein Verkauf ist nicht ersichtlich.
- Das Krankenhaus wird in Kürze ebenfalls leer stehen. Auch hier ist die Zukunft des Gebäudes noch völlig ungewiss.
- Ein großer Einkaufsmarkt wurde im Juli 2010 geschlossen. Auch dieses Gebäude wird leer stehen.
- Ein in den 90er Jahren in der Innenstadt errichtetes Gebäude mit mehreren hundert Quadratmeter Verkaufsfläche steht seit Jahren leer.
- Mehrere Einzelhandelsgeschäfte in guter Innenstadtlage stehen leer.
Natürlich sind auch diese Gebäude „grundsätzlich verwertbar“ – aber eben nur in der Theorie. Ebenso theoretisch war übrigens die „grundsätzliche Verwertbarkeit“ von Gerichten, die vor über fünf Jahren (!) geschlossen wurden und immer noch leer stehen. Als Beispiel sei hier nur Butzbach genannt. Wie inzwischen bekannt wurde, ist das Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Butzbach statt für veranschlagte 578.300,00 Euro schließlich für einen einzigen symbolischen Euro verkauft.
http://www.fnp.de/tzh/region/lokales/amtsgericht-enslin-fordert-antworten_rmn01.c.8595888.de.html
Zu 3.
Das Gebäude wurde vor sieben Jahren für fast zwei Millionen Euro aufwändig saniert, und es wurde angebaut. Nun soll es geschlossen werden. Auch hier: Geldverschwendung.
Der Altbau des Gebäudes ist denkmalgeschützt. 2003 wurde es unter Beachtung der Vorgaben des Denkmalschutzes und unter Hinzuziehung historischer Aufzeichnungen aufwändig grundsaniert und den Bedürfnissen einer modernen Justiz angepasst. Außerdem wurde ein großer Anbau erstellt. Der Investitionsaufwand – natürlich von Steuergeldern finanziert – kann sich in sieben Jahren Nutzung noch nicht amortisiert haben. Bei einer Schließung würden die Investitionsmittel vernichtet – das ist aus wirtschaftlicher Sicht völlig widersinnig.
Zu 4.
Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es: „Wir werden die Organe der Justiz weiter stärken und die Gerichtsversorgung in der Fläche erhalten.“ Die geplanten Maßnahmen gehen in die entgegengesetzte Richtung.
Das Amtsgericht in Usingen ist Anlaufpunkt für viele Menschen des Usinger Landes, das aus den Städten Usingen und Neu-Anspach sowie den Gemeinden Schmitten, Wehrheim, Grävenwiesbach und Weilrod besteht.
Es gibt folgende Abteilungen: Strafsachen, Zivilsachen, Familiensachen, Betreuungssachen, Nachlasssachen, Zwangsvollstreckung, Grundbuchamt, Verwaltung und Beratungshilfe.
Das Usinger Land liegt im Norden des Hochtaunuskreises und nimmt mit einer Fläche von 209 Quadratkilometern 43 Prozent der Gesamtfläche dieses Kreises ein. Die anderen 57 Prozent verteilen sich auf den Vordertaunus. In dem Vordertaunus gibt es mit Bad Homburg und Königstein zwei Amtsgerichte, rechnerisch also 28,5 Prozent Fläche pro Gericht.
Das Usinger Amtsgericht deckt also eine viel größere Fläche ab, als die beiden anderen Gerichte.
Eine Schließung des Usinger Amtsgericht widerspräche eklatant dem Ziel der Erhaltung der Gerichtsversorgung in der Fläche. Damit würde die Hessische Landesregierung gegen ihren eigenen Koalitionsvertrag verstoßen.
Zu 5.
Das Usinger Amtsgericht passt nicht in die Kriterien des hessischen Rechnungshofes über die Schließung von Gerichten. Es hat mehr als drei Richterstellen, das Gebäude ist nicht sanierungsbedürftig, und es müssen auch keine weiteren Räume angemietet werden.
Der hessische Rechnungshof hat im Juni 2003 folgende Kriterien empfohlen:
- Nicht mehr als drei Richterstellen
Dieses Kriterium passt nicht, im Usinger Gericht arbeiten mehr Richter. Sie alle kennen die Verhältnisse im Usinger Land sehr genau, da sie hier wohnen und schon seit vielen Jahren in ihrem Zuständigkeitsbereich arbeiten.
Sie haben dadurch eine Nähe zu den Menschen, dies ist eine bürgernahe Justiz!
Mit der daraus folgenden Rechtsprechung geht eine hohe Akzeptanz der Urteile des Usinger Amtsgerichts hervor.
Von Vorteil ist die Nähe auch in den Betreuungssachen.
Der zuständige Richter besucht die zu betreuenden Bürger und macht sich so selbst ein Bild.
Diese Nähe würde bei einer Schließung unwiederbringlich verloren gehen. Das kann nicht im Interesse der Bürger und der Justiz sein.
- Sanierungsbedarf des Gebäudes.
Wie bereits ausgeführt, wurde das Gebäude erst saniert.
- Verzicht von Anmietungen
Das Gebäude gehört dem Land Hessen
- Übernahme der Mitarbeiter ohne Mehrkosten
Die Mitarbeiter aus Usingen sollen nach Königstein und Bad Homburg verteilt werden. Das Amtsgericht in Bad Homburg kann nach Informationen des Justizministeriums 20 Mitarbeiter aufnehmen.
Ob dies stimmt, ist unsicher. Fest steht jedoch, dass es in jedem Fall einen erhöhten Raumbedarf für das Archiv und an Sitzungssälen geben wird. Das Amtsgericht Königstein kann wohl 17 Mitarbeiter in zwei verschiedenen, über das Stadtgebiet verteilten Standorten aufnehmen, wenn Personal freigestellt würde.
Wie auch in Bad Homburg gibt es Probleme mit den Archivräumen und den Sitzungssälen. Hinzu kommt der Reibungsverlust einer Behörde, die auf zwei mehrere hundert Meter auseinander liegenden Gebäude verteilt ist. Das Königsteiner Gerichtsgebäude im Burgweg ist fremd angemietet, wodurch erhebliche Kosten entstehen.
- Im Übrigen sei angemerkt, dass das Usinger Amtsgericht 25 weitere Mitarbeiter aufnehmen könnte, was wiederum zu einer Belebung der Innenstadt führen würde.
Zusammengefasst kann gesagt werden: Es gibt keine vernünftigen Gründe, die für die Schließung des Amtsgerichts sprechen. Das Vertrauen der Bürger in Justiz und Landesregierung würde nachhaltig verloren gehen, wenn nicht in transparenter Form eine Schließung des Usinger Amtsgerichts begründet ist, sondern nur nach der „Rasenmähermethode“ angeordert wird !
Aktionen der Interessengemeinschaft für den Erhalt des Usinger Amtsgerichts
Seitdem der Justizminister Hahn verkündet hat, das Usinger Amtsgericht zu schließen ist viel getan worden, um dieses unsinnige Vorgehen zu verhindern.
Die Interessengemeinschaft für den Erhalt des Usinger Amtsgerichts hat zu Demonstrationen aufgerufen, in Wiesbaden mit Landtagsabgeordneten gesprochen, das Amtsgericht symbolisch verschlossen, Plakate aufgehängt, Buttons und Autoaufkleber verteilt, ist mit einem Sarg durch die Stadt gelaufen und hat anlässlich des Usinger Weihnachtsmarkts „Protest-Punsch“ und „Paragrafen-Plätzchen“ verkauft.
Nach wie vor trifft sich die Interessengemeinschaft jeden Dienstagabend um 19.30 Uhr im Usinger Gasthaus „Sonne“, um Informationen auszutauschen und weitere Aktionen zu planen. Denn der Protest wird nicht aufhören!
Der Interessengemeinschaft ist natürlich bewusst, dass es sehr schwierig sein wird, die Politiker zu einem Umdenken zu bewegen. Aber es ist nicht hoffnungslos. In Anbetracht dessen, was auf dem Spiel steht wird nichts unversucht gelassen.
Weitere Aktionen der Interessengemeinschaft für den Erhalt des Usinger Amtsgerichts:
Jede Unterstützung ist wichtig und willkommen.
Bitte besuchen Sie die kommenden Veranstaltungen.
Wenn Sie Ideen, Vorschläge oder Informationen haben, treten Sie mit uns in Kontakt. Besuchen Sie unsere Aktionen, tragen Sie die Buttons, befestigen Sie an Ihrem Auto den Protestaufkleber.
Und natürlich sind Sie auch bei unseren Treffen am Dienstagabend herzlich willkommen!
Auch im Internet können Sie unter:
http://www.gerichtesterben.de/
Ihre Solidarität mit weiteren Initiativen bekunden.