Benutzer:Floh1111/Satzung v14
Dies ist eine Reihe von Anträgen zur Änderung des Satzungsentwurfes. Je Absatz gibt es einen Änderungsantrag, der aber mehrere Änderungen enthalten kann. Bei Uneinigkeit splittet die Anräge bitte auf, es soll möglichst viel von den Kosmetika angenommen werden! Zu Grunde liegen:
- Satzungsentwurf version 13: Datei:Satzungsentwurf PP-SV OL v13.odt
- Entwurf der Geschäftsordnung: https://oldenburg.piratenpad.de/Stadtverband-Geschaeftsordnung
Die nächste Version der Satzung nach Annahme der Anträge wir version 14. Die Anträge können farblich markiert in der Vorläufigen Version 14 besser nachvollzogen werden: Datei:Satzungsentwurf PP-SV OL v14 vorläufig.odt
Inhaltsverzeichnis
§3 (2)
Zusammenfassung
Namensnennung sofern kein Widerspruch
Alt
Über die Aufnahme eines Piraten entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes mit einfacher Abstimmungsmehrheit und informiert die Piraten auf der nächsten Hauptversammlung über den Stand aller seit der letzten Hauptversammlung eingegangener Mitgliedsanträge unter Nennung von Vor- und Nachname des Antragstellers. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber durch den Vorstand in Schriftform begründet werden. Des Weiteren ist der Bewerber auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung beim Landesverband einzulegen, hinzuweisen. Wird der Aufnahmeantrag nicht innerhalb von drei Monaten beschieden, so kann der Bewerber die Entscheidung des Landesvorstandes bei selbigem beantragen.
Neu
Über die Aufnahme eines Piraten entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes mit einfacher Abstimmungsmehrheit und informiert die Piraten auf der nächsten Hauptversammlung in einem vertraulichen Tagungspunkt über den Stand aller seit der letzten Hauptversammlung eingegangenen Mitgliedsanträge unter Nennung von Vor- und Nachname des Antragstellers soweit der Betroffene der Nennung nicht bei Antrag auf Mitgliedschaft widersprochen oder der Vorstand nicht begründete Einwände gegen die Nennung hat. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber durch den Vorstand in Schriftform begründet werden. Des Weiteren ist der Bewerber auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung beim Landesverband einzulegen, hinzuweisen. Wird der Aufnahmeantrag nicht innerhalb von drei Monaten beschieden, so kann der Bewerber die Entscheidung des Landesvorstandes bei selbigem beantragen.
Alternativ 1: Über die Aufnahme eines Piraten entscheidet der Vorstand des Stadtverbandes mit einfacher Abstimmungsmehrheit und informiert die Piraten auf einer zeitnahen Hauptversammlungen in einem vertraulichen Tagungspunkt über den Stand aller seit der letzten Hauptversammlung eingegangenen Mitgliedsanträge unter Nennung von Vor- und Nachname des Antragstellers soweit der Betroffene der Nennung nicht bei Antrag auf Mitgliedschaft widersprochen hat. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags muss dem Bewerber gegenüber durch den Vorstand in Schriftform begründet werden. Des Weiteren ist der Bewerber auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung beim Landesverband einzulegen, hinzuweisen. Wird der Aufnahmeantrag nicht innerhalb von drei Monaten beschieden, so kann der Bewerber die Entscheidung des Landesvorstandes bei selbigem beantragen.
Begründung
Ziel dieser Offenheit war, im Sinne der Maximalen Kontrolle durch die Mitglieder, den Mitgliedern Informationen über ihre neue Parteikollegen zu liefern. Dies darf aber nicht zu lasten des eintretenden Mitglieds gehen, dass sich im zweifelsfall einer zu großen Öffentlichkeit ausgesetzt sieht.
§4 (3)
Zusammenfassung
Genehmigung durch Kommunalparteitag reicht, LV raus, Ämterkummulation auf Mandate ausweiten
Alt
Eine Ämterkumulation ist nur mit Zustimmung des Kommunalparteitages und des Landesvorstandes zulässig.
Neu
Eine Ämterkumulation ist nur mit Zustimmung des Kommunalparteitages und des Landesvorstandes zulässig und bezieht sich sowohl auf Ämter als auch auf Mandate in öffentlichen Vertretungen.
Begründung
Unbegründet.
§5 (2)
Zusammenfassung
Anpassung an Änderung in §3 (2)
Alt
Der Vorstand informiert die Piraten auf der Hauptversammlung namentlich über Parteiaustritte sowie über verstorbene Piraten, soweit der Betroffene oder sein Rechtsnachfolger dem nicht widersprochen hat.
Neu
Der Vorstand informiert die Piraten auf einer zeitnahmen Hauptversammlungin einem vertraulichen Tagungspunkt namentlich über Parteiaustritte sowie über verstorbene Piraten, soweit der Betroffene oder sein Rechtsnachfolger dem nicht widersprochen hat.
Begründung
Siehe Zusammenfassung.
§6 (1)
Zusammenfassung
Ordnungsmaßnahmen darf nur der Vorstand aussprechen, nicht die Hauptversammlung, erhöhung des nötigen Quorums auf 2/3
Alt
Die Ordnungsmaßnahmen der Landessatzung können entsprechend vom Stadtverband gegenüber seinen Piraten ergriffen werden, soweit die Hauptversammlung dies im Einzelfall mit einfacher Abstimmungsmehrheit beschließt.
Neu
Die Ordnungsmaßnahmen der Landessatzung können entsprechend vom Stadtverband gegenüber seinen Piraten ergriffen werden, soweit der Vorstand dies im Einzelfall mit Zweidrittelmehrheit beschließt.
Begründung
Minderheitenschutz und Schutz der Privatsphäre
§7 (3)
Zusammenfassung
Neuer Absatz allgemein zur Geschäftsordnung
Alt
Neu
Alle Organe des Stadtverbades geben sich mit einfacher Abstimmungsmehrheit eine Geschäftsordnung.
Begründung
Einmal für alle Organe definieren und dann überall sonst streichen
§8 (1)
Zusammenfassung
Das Wort "gleichfalls" streichen
Alt
Der Kommunalparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Stadtebene und das höchste Organ des Stadtverbandes. Jeder stimmberechtigte Pirat des Stadtverbandes ist gleichfalls auf einem Kommunalparteitag antragsberechtigt. Es wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kommunalparteitagen unterschieden.
Neu
Der Kommunalparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Stadtebene und das höchste Organ des Stadtverbandes. Jeder stimmberechtigte Pirat des Stadtverbandes ist auf einem Kommunalparteitag antragsberechtigt. Es wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kommunalparteitagen unterschieden.
Begründung
überflüssig, richtig wäre gleichermaßen (?)
§8 (2)
Zusammenfassung
"sofern von §17 Abs. 3 Satz 2 gebrauch gemacht wird" einfügen um deutlich zu machen, dass Finanz und Beitragsordnung nicht beschlossen werden müssen aber können.
Alt
Der Kommunalparteitag berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen sowie insbesondere über die Satzung, das Programm, die Finanz- und Beitragsordnung, sowie über den Haushalt des Stadtverbandes. Tritt er zusammen, so nimmt er zudem die Kompetenzen der Hauptversammlung wahr. Der Kommunalparteitag wählt die Bewerber auf Listen für Kommunalwahlen und – soweit zulässig – weitere Parlamentswahlen. Der ordentliche Kommunalparteitag wählt darüber hinaus den Vorstand und entscheidet mit einfacher Abstimmungsmehrheit auf Grundlage des Tätigkeitsberichts einmal im Geschäftsjahr über die Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Im Falle der Abberufung oder der Handlungsunfähigkeit eines Vorstandes ist ausnahmsweise auch ein außerordentlicher Kommunalparteitag befugt, einen neuen Vorstand zu wählen.
Neu
Der Kommunalparteitag berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen sowie insbesondere über die Satzung, das Programm, die Finanz- und Beitragsordnung sofern von §17 Abs. 3 Satz 2 gebrauch gemacht wird, sowie über den Haushalt des Stadtverbandes. Tritt er zusammen, so nimmt er zudem die Kompetenzen der Hauptversammlung wahr. Der Kommunalparteitag wählt die Bewerber auf Listen für Kommunalwahlen und – soweit zulässig – weitere Parlamentswahlen. Der ordentliche Kommunalparteitag wählt darüber hinaus den Vorstand und entscheidet mit einfacher Abstimmungsmehrheit auf Grundlage des Tätigkeitsberichts einmal im Geschäftsjahr über die Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Im Falle der Abberufung oder der Handlungsunfähigkeit eines Vorstandes ist ausnahmsweise auch ein außerordentlicher Kommunalparteitag befugt, einen neuen Vorstand zu wählen.
Begründung
Verweis setzen damit das nicht vergessen wird. Alternativ kann man das weglassen und jemand macht sich die Mühe die Satzung für normalsterbliche zu kommentieren.
§8 (5)
Zusammenfassung
So anpassen, dass bekannte Kandidaten für Vorstandsämter oder Wahlen 7 Tage vor der Veranstaltung veröffentlicht werden.
Alt
Im Falle eines ordentlichen Kommunalparteitages sind im Rahmen von Absatz 4 Satz 3 Nr. 4 spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin beim Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen. Soweit auf dem Kommunalparteitag auch Bewerber für Wahlen bestimmt werden sollen, ist ebenfalls über die Kandidaten zu informieren, die sich auf ein Mandat in einer Volksvertretung bewerben.
Neu
Im Falle eines ordentlichen Kommunalparteitages sind im Rahmen von Absatz 4 Satz 3 Nr. 4 spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin beim Vorstand eingereichten Anträge zu veröffentlichen. Sofern auf dem Kommunalparteitag Parteiämter besetzt oder Bewerber für Wahlen bestimmt werden sollen, ist ebenfalls über die Kandidaten zu informieren, die sich auf ein Mandat in einer Volksvertretung oder auf ein Parteiamt bewerben sofern diese bereits bekannt sind.
Begründung
Bewerben kann man sich auf Ämter bis zur Wahl (gillt das auch für Listenkandidaten? -> Ja, ich habe da nichts anderes in unserer Satzung gefunden). Es können nur Kandidaturen veröffentlicht werden, die bekannt sind. Ausdehnung auf Vorstandsämter zur Vereinheitlichung.
§8 (8)
Zusammenfassung
Teile in GO auslagern (siehe GO Entwurf Punkt "Tagungspräsidium" und an §7 (3) anpassen (verweis auf GO streichen)
Alt
Der Kommunalparteitag ist beschlussfähig, wenn zehn v.H., jedoch mindestens fünf, der stimmberechtigten Piraten anwesend sind. Zu Beginn des Kommunalparteitages wird ein Tagungspräsidium gewählt. Darunter ein Versammlungsleiter, ein Wahlleiter und mindestens ein Protokollant. Mit einfacher Abstimmungsmehrheit gibt sich der Kommunalparteitag ferner eine Geschäftsordnung.
Neu
Der Kommunalparteitag ist beschlussfähig, wenn zehn v.H., jedoch mindestens fünf, der stimmberechtigten Piraten anwesend sind.
Begründung
Unbegründet
§8 (9)
Zusammenfassung
Kompletten Absatz in GO auslagern (siehe GO Entwurf Punkt Kommunalparteitag->Protokoll)
Alt
Das Protokoll des Kommunalparteitages wird von dem/den Protokollanten und mindestens drei Mitgliedern des zum Zeitpunkt der Einberufung des Kommunalparteitages im Amt befindlichen Vorstandes unterschrieben.
Neu
Begründung
§9 (1)
Zusammenfassung
"Gleichfalls" streichen siehe §8 (1)
Alt
Die Hauptversammlung ist das zweithöchste Organ des Stadtverbandes. Sie berät und beschließt über politische und organisatorische Fragen des Tagesgeschehens. Jeder stimmberechtigte Pirat des Stadtverbandes ist hier gleichfalls antragsberechtigt.
Neu
Die Hauptversammlung ist das zweithöchste Organ des Stadtverbandes. Sie berät und beschließt über politische und organisatorische Fragen des Tagesgeschehens. Jeder stimmberechtigte Pirat des Stadtverbandes ist antragsberechtigt.
Begründung
siehe §8 (1)
§9 (2)
Zusammenfassung
Anpassung an §7 (3) (Geschäftsordnung einmal definieren) und Ausfall von Versammlungen mit aufnehmen
Alt
Die Hauptversammlung tagt regelmäßig. Über den genauen Tagungsplan bestimmt die Geschäftsordnung, die sich die Hauptversammlung mit einfacher Abstimmungsmehrheit gibt. Darüber hinaus kann eine Tagung der Hauptversammlung aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder durch mindestens fünf stimmberechtigten Piraten des Stadtverbandes gegenüber dem Vorstand beantragt werden.
Neu
Die Hauptversammlung tagt regelmäßig. Über den genauen Tagungsplan bestimmt die Geschäftsordnung. Darüber hinaus kann eine Tagung oder der Ausfall einer Tagung der Hauptversammlung aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder durch mindestens fünf stimmberechtigten Piraten des Stadtverbandes gegenüber dem Vorstand beantragt werden.
Begründung
Flexibilität. Es passiert zwar nichts, wenn der Ausfall einer Tagung nicht definiert ist, es ist aber immer gut wenn man das offiziell machen kann (Weihnachten, feiertage, Ferien etc.)
§9 (4)
Zusammenfassung
Streichen von Mitgliederbenachrichtigung
Alt
Eine persönliche Einladung zu den Sitzungen der Hauptversammlung erfolgt nicht. Jeder Pirat, der eine E-Mail-Adresse beim Vorstand hinterlegt hat, wird jedoch mindestens 48 Stunden vor Beginn der Hauptversammlung per E-Mail auf die Sitzung hingewiesen. Zusätzlich wird mit mindestens 48 Stunden Vorlaufzeit die Sitzung an den in der Geschäftsordnung der Hauptversammlung genannten Orten angekündigt. In dringenden Fällen können die vorgenannten Bekanntmachungsfristen verkürzt werden. Dies bedarf einer Begründung durch den Vorstand.
Neu
Eine persönliche Einladung zu den Sitzungen der Hauptversammlung erfolgt nicht. Die Sitzung wird mindestens 48 Stunden vorher an den in der Geschäftsordnung der Hauptversammlung genannten Orten angekündigt. In dringenden Fällen können die vorgenannten Bekanntmachungsfristen verkürzt werden. Dies bedarf einer Begründung durch den Vorstand.
Begründung
Der Vorstand muss den Mitgliedern nicht hinterherlaufen, bei regelmäßigen Terminen kann sich ein Mitglied selbst informieren. Darüber hinaus steht es dem Vorstand frei seine Mitglieder trotzdem anzuschreiben.
§9 (5)
Zusammenfassung
Tagungspräsidium in GO auslagern, zwingende Anwesenheit von Vorstandsmitgliedern streichen
Alt
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Piraten, darunter zwingend mindestens der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder der Schatzmeister, anwesend sind. Zu Beginn wählt das Gremium einen Versammlungsleiter und mindestens einen Protokollanten.
Neu
Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Piraten anwesend sind.
Alternativ 1: Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Piraten, darunter zwingend mindestens ein Vorstandsmitglied anwesend sind.
Begründung
Solange ein Mitglied zum akkreditieren da ist, ist alles gut und ansonsten wird nach augenmaß akkredidiert
§9 (7)
Zusammenfassung
Klarstellung das nicht unterschrieben wird
Alt
Das Protokoll der Hauptversammlung wird mit einfacher Abstimmungsmehrheit von der nächsten Hauptversammlung genehmigt.
Neu
Das Protokoll der Hauptversammlung wird mit einfacher Abstimmungsmehrheit von der nächsten Hauptversammlung genehmigt und nicht unterschrieben.
Begründung
Unbegründet
§10 (1)
Zusammenfassung
Anzahl der Beisitzer anpassen
Alt
Der Vorstand des Stadtverbandes besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Schatzmeister sowie keinem, zwei oder vier Beisitzern. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht. Die Vorstandsmitglieder müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
Neu
Der Vorstand des Stadtverbandes besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter, einem Schatzmeister sowie maximal vier Beisitzern. Alle Vorstandsmitglieder haben gleiches Stimmrecht. Die Vorstandsmitglieder müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
Begründung
§10 (2)
Zusammenfassung
Alleinige vertretungsberechtigung für die gesetzlich vorgeschriebenen Vorstandsmitglieder
Alt
Der Stadtverband wird nach innen und außen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder den Schatzmeister jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Abweichend davon sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister jeweils einzeln gegenüber Kreditinstituten vertretungsberechtigt und verfügungsbefugt. Eine wechselseitige Bevollmächtigung von Vorstandsmitgliedern ist nur für einzelne Geschäftsvorfälle oder eine Vielzahl gleichartiger Geschäftsvorfälle zulässig; sie bedarf grundsätzlich keiner speziellen Form. Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der von den Piraten bestimmten Ziele und Strategien. Des Weiteren nimmt er Spenden entgegen und verwaltet das Piratenverzeichnis.
Neu
Der Stadtverband wird nach innen und außen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder dem Schatzmeister vertreten. Eine wechselseitige Bevollmächtigung von Vorstandsmitgliedern ist nur für einzelne Geschäftsvorfälle oder eine Vielzahl gleichartiger Geschäftsvorfälle zulässig; sie bedarf grundsätzlich keiner speziellen Form. Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der von den Piraten bestimmten Ziele und Strategien. Des Weiteren nimmt er Spenden entgegen und verwaltet das Piratenverzeichnis.
Begründung
Der Vorstand muss gegenüber der Presse und gegenüber anderen Institutionen schnell handlungsfähig sein.
§10 (5)
Zusammenfassung
Streichen da in §13 (2) geregelt
Alt
Die Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes sind zu dokumentieren. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung, die sich der Vorstand mit der Mehrheit seiner Mitglieder gibt.
Neu
Begründung
§13 (2)
Zusammenfassung
Genauer spezifizieren was das protokoll enthalten muss
Alt
Alle Organe des Stadtverbandes führen über den Verlauf ihrer Sitzungen sowie ihre Beschlüsse und Wahlen ein Ergebnisprotokoll und veröffentlichen dieses spätestens 14 Tage nach der Versammlung an dem in ihrer Geschäftsordnung jeweils angegebenen Ort.
Neu
Alle Organe des Stadtverbandes führen über den Verlauf ihrer Sitzungen sowie ihre Beschlüsse und Wahlen ein Ergebnisprotokoll und veröffentlichen dieses spätestens 14 Tage nach der Versammlung an dem in ihrer Geschäftsordnung jeweils angegebenen Ort. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten
Begründung
§15 (2)
Zusammenfassung
Änderung der Grundmenge auf alle anwesenden Mitglieder nach Vorbild der Landes GO. Sonst gleichheit mit (1) (oder?). es ist sofort zu prüfen ob §15 (4) entfallen kann und gegebenenfalls per Spontanantrag zu streichen.
Alt
Werden abweichend von Absatz 1 Beschlüsse mit absoluter Mehrheit gefasst, so dient als Grundmenge die Summe aller abgegebenen gültigen positiven und gültigen negativen Stimmen; ungültige Stimmen und Enthaltungen bleiben unberücksichtigt. Zum Erreichen der absoluten Mehrheit muss eine Beschlussvorlage mehr als die Hälfte der Grundmenge als positive Stimmen auf sich vereinigen.
Neu
Werden abweichend von Absatz 1 Beschlüsse mit absoluter Mehrheit gefasst, so dient als Grundmenge die Summe aller anwesenden Mitglieder. Zum Erreichen der absoluten Mehrheit muss eine Beschlussvorlage mehr als die Hälfte der Grundmenge als positive Stimmen auf sich vereinigen.
Alternativ 1: Werden abweichend von Absatz 1 Beschlüsse mit absoluter Mehrheit gefasst, so dient als Grundmenge die Summe aller abgegebenen Stimmen. Zum Erreichen der absoluten Mehrheit muss eine Beschlussvorlage mehr als die Hälfte der Grundmenge als positive Stimmen auf sich vereinigen.