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Leih- und Zeitarbeit

Titel = Leih- und Zeitarbeit
Programmantrag Nr.
Beantragt von
Dingo
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen,

folgenden Programmpunkt zum Landtagswahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen, ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. Leiharbeit wurde von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ("Hartz-Kommission") als Mittel der Einführung von Arbeitslosen in Unternehmen vorgesehen (Hartz-I). In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Leiharbeiter sind für die Arbeitgeber zumeist günstiger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da diese von den Verleihern oft zu Niedriglöhnen beschäftigt werden. Dies führt zwangsläufig in die Niedriglohnspirale. Möglich wurde der anhaltende Mißbrauch dadurch, dass § 9 Nr. 2 AÜG die Möglichkeit eröffnet, bei Vorliegen eines Tarifvertrages vom "Equal Pay"/"Equal Treatment"-Prinzip abzuweichen.

Nach dem Equal-Pay-Prinzip hätte es für Entleiher einen Anreiz gegeben, Zeitarbeiter bei dauerndem Bedarf möglichst rasch einzustellen, da zu den Lohn- und Lohnnebenkosten des Arbeitnehmers auch die Gewinnmarge des Zeitarbeitsunternehmens hinzukommt. Gemeinsam mit dem Wegfall der Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten 2004 schuf dies den Anreiz, Tarifverträge zu Dumpinglöhnen abzuschließen und die Stammbelegschaft damit zu ersetzen (Schlecker mit "MeniAr") oder unter Druck zu setzen. Hierdurch wurde aus einem sinnvollen Instrument der Arbeitsvermittlung durch reihenweisen Missbrauch ein Verfahren zum Lohndumping, besonders in sowieso unterdurchschnittlich bezahlten Berufen.

Die Piratenpartei wird sich dafür einsetzen, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) anzupassen, dass Unterschreitung des "Equal Pay"-Grundsatzes durch Tarifverträge nicht mehr zulässig sind und eine Begrenzung der Leiharbeit auf 24 Monate wieder eingeführt wird.

Begründung

Alle unter "Betriebsräte". Kann sie nachträglich aufdröseln. RedKon darf ändern.

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Titel = Kündigungsschutz von übernommenen Leiharbeitern
Probezeit
Programmantrag Nr.
Beantragt von
Dingo
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen,

folgenden Programmpunkt zum Landtagswahlprogramm bei Annahme vorigen Antrags den beschlossenen Text folgendermaßen zu ergänzen:

Ebenso wird sie sich dafür einsetzen, § 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz wie folgt zu ergänzen: "Neuer Satz 2: Wenn der Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer ist, dann gilt der Entleiher als Betrieb oder Unternehmen im Sinne von Satz 1".

Begründung

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=21558

Diskussion
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Titel = Leiharbeiter als fest angestellte überbetriebliche Springer
Programmantrag Nr.
Beantragt von
Dingo
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen,

folgenden Programmpunkt zum Landtagswahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Nach französischem Vorbild sollen langfristig fest angestellte Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden. Zusätzlich setzen wir uns für eine Leiharbeiter-Höchstquote von zehn Prozent je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft ein

Begründung

Alle unter "Betriebsräte". Kann sie nachträglich aufdröseln. RedKon darf ändern.

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Mindestlohn

Titel = Einführung eines Mindestlohnes
Programmantrag Nr.
Beantragt von
Dingo
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen,

folgenden Programmpunkt zum Landtagswahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Im Saarland gibt es immer noch Branchen-Lohnuntergrenzen ("Branchenmindestlöhne") von unter €8,50. Dies sind:

  • Leiharbeit/Zeitarbeit mit 7,89
  • Wäschereidienst. im Objektkundengeschäft mit 7,80
  • Wach- und Sicherheitsgewerbe mit 6,53
  • Abfallwirtschaft mit 8,33

Die Piraten werden sich saarlandweit für einen allgemeinen Einstiegsmindestlohn von mindestens €8,50 einsetzen, den auch Branchen-Lohnuntergrenzen nicht unterschreiten dürfen.

"Arm trotz Arbeit" hat eine katastrophale Auswirkung auf die Motivation betroffener Arbeit-nehmer.

Zusätzlich bedeuten Dumpinglöhne eine De-facto-Subvention der betreffenden Arbeitgeber auf Kosten der Steuerzahler. Auch verantwortungsbewußte Unternehmer, die ihre Arbeit-nehmer über dem Aufstocker-Satz bezahlen, finanzieren mit ihren Steuern diese Art von Subvention. Eine solche Subvention durch die eigene Konkurrenz stellt eine Wettbewerbs-verzerrung dar, die volkswirtschaftlich schädlich ist und so nicht hingenommen werden kann. Selbst der Einstiegs-Mindestlohn von €8,50 ist sehr niedrig angesetzt und unterschreitet den Durchschnitt der westeuropäischen Nachbarstaaten. Er ist deshalb nur als vorübergehender Einstieg zu betrachten, der aber schon viele Arbeitnehmer besser stellt als bisher. Die Piraten werden sehr genau darauf achten, dass dieser Mindestlohn nicht als Gegenargument gegen höhere Branchen-Lohnuntergrenzen benutzt wird und sich nach bundesweiter Einführung desselben künftig für eine weitere Erhöhung einsetzen.

Begründung

Alle unter "Betriebsräte". Kann sie nachträglich aufdröseln. RedKon darf ändern.

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Arbeitsvermittlung

Titel = Reform der Arbeitsvermittlung
Programmantrag Nr.
Beantragt von
Dingo
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen,

folgenden Programmpunkt zum Landtagswahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Ziel der Arbeitsvermittlung muß es sein, Arbeitslose nachhaltig zu fördern (Hartz-III und IV), mit dem Ziel, sie dauerhaft zurück in eine feste Beschäftigung zu führen.

Die Ausführung zeigt, dass Angestellte der Arbeitsagenturen (Hartz-II) dazu neigen, Arbeitsuchende als Bittsteller zu behandeln, anstatt mit ihnen partnerschaftlich eine klare Richtung zu erarbeiten und sie dabei zu fördern. Die PIRATEN fordern daher:

  • Nur noch Fördermaßnahmen zu vergeben, die mit einem anerkannten Zertifikat abschließen (dort wo möglich). Fördermaßnahmen, die nur mit einer Bescheinigung des Trägers enden, anstelle eines anerkannten Zertifikats (SAP, Cisco, Microsoft, Linux...) sind in der Praxis wertlos, da auch bei Beschreibung des Lehrplans die Qualität zwischen einzelnen Trägern (i.d.R. gGmbHs) dermaßen schwankt, dass die Teilnahmebescheinigungen für den Arbeitgeber nicht aussagekräftig sind. Im Gegenteil stellt der Arbeitgeber die Frage, warum kein anerkanntes Zertifikat abgelegt wurde. Aus genau diesem Grunde wurden Zertifikatsordnungen verabschiedet. Anerkannte Zertifikate sind fraglos teurer, aber bildungsinterne sind nicht preiswerter. Es ist besser, einige Teilnehmer zu einem anerkannten Zertifikat zu führen, als viele Teilnehmer mittels einer wertlosen Maßnahme die Arbeitslosigkeit zu verlängern.
  • Ein Wiedereingliederungsplan, der auch eine Rehabilitation nach längerer Arbeitslosigkeit beinhalten kann (das Hamburger Modell nach längerer Krankheit ist auch hierfür anwendbar) und der bei Bedarf flexibel angepaßt werden kann, ist wichtiger als Budgettreue. Es widerspricht der Kosten- und Leistungsverantwortung, Maßnahmen nach Budget zu entscheiden, da die Kosten für Maßnahmen erfolgreicher Wiedereingliederung in das Arbeitsleben deutlich von den Einnahmen durch Steuern gedeckt werden (Ammortisation einer Investition) und so automatisch gegenfinanziert werden. Ein starres Budget ist auch unfähig, auf spontane Erfordernisse des Arbeitsmarktes (Schließung von größeren Betrieben, Nachfragespitzen nach Fachkräften mit bestimmter Qualifikation) zeitnah zu reagieren. Daher lehnen die PIRATEN ab, die Bewilligung von Fördermaßnahmen vom Budget des Kreises abhängig zu machen.
  • Dieser Wiedereingliederungsplan muss vom Arbeitslosen und vom Sachbearbeiter in Zusammenarbeit und Beratung mit Berufskammern (IHK, HWK) oder Wirtschaftsverbänden erarbeitet werden; bei angestrebter Selbständigkeit (Hartz-II) ist auf die Vorstellungen und eigene Innovationen des Förderempfängers besondere Rücksicht zu nehmen. Ein verbindlicher, kompletter und nicht budgetabhängiger Förderungsplan schafft hierbei Planbarkeit und Sicherheit sowohl für die Arbeitsagentur, als auch für den Förderempfänger, der damit ein klares Ziel vor Augen hat. Die Erfahrung zeigt, dass damit auch die Akzeptanz von niedrigen, aber vorübergehenden ALG-II-Sätzen steigt. Bei Bedarf (Erkennung besonderer Fähigkeiten, die den Förderempfänger dazu bringen, eine höhere und gesuchtere Fachqualifikation anzustreben, besonderem Ausbildungsbedarf zur Erreichung des Förderzieles oder auch nur dem Kompetenzgewinn des Förderempfängers nach Einarbeitung in einen gewünschten Bereich, z.B. nach Betriebspraktika, betrieblichen Ausbildungen oder einfach privater Recherche) muß dieser Plan flexibel anpassbar sein (z.B. durch die Aufnahme von Wiedereingliederungsmaßnahmen wie durch ein modifiziertes Hamburger Modell).
  • Deutsche Bewohner des Dép. 57 bzw. alle in einem EU-Nachbarland lebenden Deutschen, die vorher in Deutschland gearbeitet haben (Pendler) müssen die Möglichkeit bekommen, sich auch von der nächsten deutschen Arbeitsagentur betreuen zu lassen.
Begründung

Alle unter "Betriebsräte". Kann sie nachträglich aufdröseln. RedKon darf ändern.

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Betriebsrat

Titel = Betriebsräte
Programmantrag Nr.
Beantragt von
Dingo
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen,

folgenden Programmpunkt zum Landtagswahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Betriebsräte sind wichtige Organe der Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die neben der Vertretung der Arbeitnehmer auch helfen können, den Betrieb an sich zu verbessern. Trotzdem werden in der Privatwirtschaft nur 45% der Arbeitnehmer im Westen und 38% in den fünf neuen Ländern von einem Betriebsrat vertreten. Die Bezeichnung von betriebsratsvertretenen Arbeitnehmern als "betriebsratsverseucht" (Unwort des Jahres 2009) ist nicht hinnehmbar. Dagegen steht, dass selbst arbeitgebernahe Verbände den Betriebsrat als Chance ansehen und ihn als "Korrektiv und Sparringpartner" bezeichnen.

In der Praxis hat sich gezeigt, daß durch die Verankerung des Betriebsrates im Betriebsverfassungsgesetz als "Kann-Bestimmung" vielfach Druck auf Arbeitnehmer ausgeübt wird, wenn sie einen Betriebsrat wünschen. Aus diesem Grunde ist beim Betriebsrat, der ein demokratisch gewähltes Gremium und kein Verein oder Verband ist, die "Negative Koalitionsfreiheit" der Arbeitnehmer, freiwillig einem Betriebsrat fernzubleiben, gegen die "Positive Koalitionsfreiheit", einen Betriebsrat zu bilden, abzuwägen.

Die PIRATEN werden sich dafür einsetzen, bei Betrieben ab 20 Mitarbeitern die Einrichtung eines Betriebsrates verpflichtend zu machen, um an öffentliche Förderungen oder Aufträge als direkter Auftragnehmer oder indirekter Subunternehmer beteiligt zu werden. Als Verbindungspartner zwischen Unternehmensführung und Beschäftigten haben sie gerade in einer hoch innovativen Wirtschaft wie in Deutschland den Vorteil, Mängel und Möglichkeiten direkt vor Ort (subsidiär) wahrzunehmen und so neben der Repräsentation der Arbeitnehmer auch den Betrieb konkurrenzfähiger zu machen. Ausdrücklich gilt dies auch für Zeitarbeitsfirmen, in denen Leiharbeitnehmer eine Vertretung dringend benötigen, wobei jedoch die wenigsten Zeitarbeitsfirmen über einen Betriebsrat verfügen.

Begründung
  • In den Positionen der PIRATEN wurden bisher nur altruistische Begründungen geliefert, die (zu Unrecht) einen schlechten Ruf bekommen haben; die klar wirtschaftliche Begründung, dass "Aufstocker" bedeuten, dass Steuerzahler (=verantwortungsbewusste Unternehmer) damit die Konkurrenz subventionieren und sich selbst einen doppelten Wettbewerbsnachteil (höhere Steuern und niedrigere Löhne der Konkurrenz) schaffen, ist jedoch mindestens genauso wichtig, da hierdurch verantwortungsbewusste Unternehmen (dm, Trigema, Liqui Moly) benachteiligt werden.
  • Der Satz über die "negative Koalitionsfreiheit" greift ein Gegenargument zur Betriebsratspflicht ab 20 Mitarbeitern von Heiko Maas mir gegenüber auf. BAG 1 ABR 2/06 http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BAG&Datum=19.09.2006&Aktenzeichen=1%20ABR%202/06 bezieht sich jedoch nicht direkt auf gewählte Gremien, sondern auf Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. In der Tat ist die negative Koalitionsfreiheit, wenn man sie auf den Betriebsrat bezieht, von drei (20-50), fünf (51-100), sieben (101-200) und neun (201-500) Mitarbeitern eingeschränkt; wobei es einen Unterschied gibt zwischen "mangels Wahlvorschlägen nicht besetzt" und "kein Betriebsrat". Es ist mir klar, daß "mangels Wahlvorschlägen nicht besetzt" der nächste Trick der Arbeitgeber sein wird, aber das ist noch besser, als bei Nennung von "Betriebsrat" gleich den AN zu kündigen.
  • Die durchgestrichenen Parts sind Abweichungen zur Position der Sozialpiraten http://sozialpiraten.piratenpartei.de/?qa_faqs=%C2%BBbegrenzung-der-leiharbeit%C2%AB
  • Grenzpendler haben i.d.R. keine Möglichkeit, "tiefer" in Frankreich zu arbeiten; trotzdem ist für sie offiziell die französische Arbeitsvermittlung zuständig, die keine Angebote aus Deutschland bekommt. Eine Möglichkeit wäre ein Kooperationsabkommen der saarländischen Agenturen mit den französischen im Grenzlandraum. Daher für Pendler besonders wichtig.
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Positionspapier "Reformation der Leiharbeit" zurückziehen

Änderungsantrag Nr.
Beantragt von
Dingo
Betrifft
Positionspapiere / "Reformation der Leiharbeit"
Beantragte Änderungen

Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen, das Positionspapier "Reformation der Leiharbeit" zurückzunehmen und nach der Wahl neu auszuarbeiten oder sich den beschlossenen Programmantrag der Sozialpiraten zu eigen zu machen.

Begründung

Das Positionspapier ist in der Sprache ungenügend (gemeint war wohl "Reform" oder "Reformierung" der Leiharbeit, aber nicht "Reformation" http://www.uni-due.de/einladung/Vorlesungen/epik/reformation.htm ) und in der Begründung unbefriedigend. In der Rhetorik und als direkter Verweis lehnt sich der Antrag an http://www.leiharbeit-abschaffen.de/ an, eine Seite der FAU. Die Freien Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmer-Union http://www.fau.org/ , Mitglied der Internationale ArbeiterInnen Assoziation - IAA, nach eigenen Angaben:

Die FAU ist eine anarcho-syndikalistische Gewerkschaftsföderation, die aus lokalen Syndikaten und Gruppen besteht.

Der Verfassungsschutzbericht 2010 berichtet (S. 153): http://www.verfassungsschutz.de/de/publikationen/verfassungsschutzbericht/vsbericht_2010/vsbericht_2010.pdf

3. Traditionelle Anarchisten

Im Spektrum der traditionellen Anarchisten entfaltete lediglich die anarchosyndikalistisch organisierte „Freie Arbeiterinnenund Arbeiter-Union“ (FAU), die der „Internationale Arbeiter Assoziation“ (IAA) angeschlossen ist, wahrnehmbare Aktivitäten. Ihr Ziel ist es, die vermeintlich kapitalistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu überwinden. Die von der FAU-IAA zweimonatlich herausgegebene, mit einer Auflagenhöhe von 3.000 Exemplaren erscheinende Zeitung „Direkte Aktion“ führt zu den Zielen aus: „Wir die Anarcho-SyndikalistInnen haben die herrschaftslose, auf Selbstverwaltung begründete Gesellschaft zum Ziel. Die Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen ist die grundlegende Idee des Anarcho-Syndikalismus. (…) Zur Durchsetzung unserer Ziele und Forderungen dienen uns sämtliche Mittel der Direkten Aktion, wie z.B. Besetzungen, Boykotts, Streiks etc. Im Gegensatz dazu lehnen wir die parlamentarische Tätigkeit in jeglicher Form ab.“ („Direkte Aktion“ Nr. 202 vom November/Dezember 2010, S. 16) Die FAU-IAA ist die mitgliederstärkste anarchistische Gruppierung in Deutschland und bezeichnet sich selbst als „Anarchistische Gewerkschaft“. Bundesweit verfügt sie über 340 Mitglieder (2009: 300). Ihre Basis bilden örtliche (Branchen- oder allgemeine) Syndikate als eigenständige Gewerkschaften. Im Regionalbereich finden regelmäßige Treffen der Ortsgruppen statt. Einmal jährlich hält die FAU-IAA einen bundesweiten Kongress aller Orts- und Branchengruppen ab. Eine sogenannte Geschäftskommission koordiniert die FAU-IAA Aktivitäten. Das bedeutendste Aktionsfeld der FAU-IAA ist der „antikapitalistische Kampf“ in Betrieben und Gewerkschaften, der mit „direkten Aktionen“ wie Streiks, Boykotten und Besetzungen geführt wird. Im Jahr 2010 engagierte sich die FAU-IAA insbesondere in Kampagnen gegen Leiharbeit, für Streikrecht und Gewerkschaftsfreiheit. Daneben solidarisierte sie sich mit den Protestierenden in Griechenland, unterstützte Bildungsstreikdemonstrationen

und die Kampagne „Castor schottern“.

Es soll gar nicht kleingeredet werden, daß die FAU z.B. als Arbeitnehmervertretung des berliner Kinos "Babylon" http://prekba.blogsport.de/ legitime Aufgaben übernimmt und in Frankfurt als einzige Gewerkschaft einen Arbeitskampf in der Leiharbeitsbranche gewonnen hat http://www.fau.org/artikel/2005/art_051223-113914 und seit der "NSU" der BVerfS auch zu Recht ins Kreuzfeuer der Kritik gekommen ist. Trotzdem stellt ein Positionspapier in Anlehnung an eine Organisation mit teilweise linksextremen Bestrebungen eine große Angriffsfläche im Wahlkampf dar, und unabhängig von der Einstufung paßt die polemische Rhetorik des FAU-Originals wie des Positionspapiers nicht zum Bild der PIRATEN als szientistische, basisdemokratische, sozialliberale Partei.

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Ablehnung einer Amnestie von Leiharbeitsfirmen mit CGZP-Tarifverträgen

Titel = Ablehnung einer Amnestie von Firmen mit CGZP-Tarifverträgen
Programmantrag Nr.
Beantragt von
Dingo
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Die Piratenpartei lehnt eine Amnestie von Zeitarbeitsfirmen, die Verträge mit der CGZP abgeschlossen haben, ab und ermutigt Geschädigte, ihre Ansprüche aufgrund von ungültigen Tarifverträgen gegen diese Unternehmen einzuklagen.
Begründung

wird nachgereicht oder mündlich.

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Freie Wohlfahrtsverbände

Titel = Freie Wohlfahrtsverbände
Programmantrag Nr.
Beantragt von
Dingo
Typ 
Wahlprogramm
Text 
Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen,

folgenden Programmpunkt zum Landtagswahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:

Die Übertragung vieler sozialer Dienste an freie Wohlfahrtsverbände ist ein bewährtes Instrument.

Eine Sonderstellung unter den Freien Wohlfahrtsverbänden nehmen die kirchlichen Verbänge (Diakonie und Caritas) ein, die mit insges. 1,3 Mio. Angestellten (80% Frauen) einer der größten Arbeitgeber der Bundesrepublik und insbesondere im sozialen Bereich sind.

Die PIRATEN stehen zur Möglichkeit, Tendenzbetriebe nach §118 BetVG zu bilden; der seit den 90er-Jahren politisch geförderte Wettbewerb zwischen den Wohlfahrtsverbänden ist nach Ansicht der PIRATEN jedoch nicht mehr mit der mit einem Tendenzbetrieb vereinbar.

Aus diesem Grunde werden sich die PIRATEN dafür einsetzen,

  • Wohlfahrtsverbände als karitative Tendenzbetriebe von Religionsgemeinschaften nach §118(2) BetVG nicht mehr bei staatlichen Sozialausschreibungen zu berücksichtigen
  • Wohlfahrtsverbände als karitative Tendenzbetriebe nach §118 BetVG ebenfalls nicht mehr bei Ausschreibungen zu berücksichtigen.
  • Den betroffenen Verbänden bleibt es dabei unbenommen, ihre operativen Anteile in Tochtergesellschaften mit voller Gültigkeit des BetVG auszulagern und nur noch Anteile, die über die strategische Ausrichtung des Verbandes bestimmen, als Tendenzbetrieb zu verfassen.
  • Besonders im Wohlfahrtsbereich sehen die PIRATEN Handlungsbedarf gegen Lohndumping durch Leiharbeit und Ausgründungen und halten die Arbeitnehmervertretung durch Betriebsräte für eine Selbstverständlichkeit.
  • Nachdrücklich setzen sich die PIRATEN für eine Aufwertung der Sozial- und Gesundheitsberufe ein.

Die PIRATEN werden sich an einem Runden Tisch mit den saarländischen Wohlfahrtsverbänden, Arbeitnehmervertretungen und Sozial- und Gesundheitsökonomen informieren und ihre Ziele dabei konkretisieren.

Begründung

wird nachgereicht oder mündlich.

Diskussion
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Konkurrenzanträge
Evtl. wollte JNF (vielleicht) einen Antrag in die Richtung stellen, der dann mit diesem konkurriert.