Benutzer:Dingo/Anträge/Übernahmen
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Waffenrecht
OK 15.02.2012 03:10
- Titel = Waffenrecht
- Programmantrag Nr.
- Bereich
- Justiz, Inneres
- Beantragt von
- Dingo
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen,
folgenden Antrag zum Landtagswahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:
Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, beispielsweise Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.
- Begründung
Wörtlich übernommen von:
- http://www.piratenpartei-bw.de/wp-content/uploads/wahlprogramm_screen.pdf PDF-Seite 32
- http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2011.1/Protokoll#Antrag.C2.A0WP_06_02_06
Die PIRATEN als Bürgerrechtspartei treten dafür ein, Bürgerrechte einzelner nur aufgrund klarer, nachweisbarer Fakten einer tatsächlichen Gefährdung einzuschränken. WaffR-Verschärfungen sind in der Regel aus populistischem Aktionismus nach einzelnen Ereignissen geschehen; nationale wie internationale Datenlagen geben viele der Verschärfungen nicht her.
Die AG Waffenrecht http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht bearbeitet auf Bundesebene das Thema und schließt sich Forderungen nach wirksamen und der Sicherheit dienenden Maßnahmen an (z.B. http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf oder eine verbindliche Regelung der Anforderungen auf Alarmanlagen in Tresorräumen).
Die auf Landesebene und darunter geregelte Ausführung des WaffR macht das Thema auch für die Landespolitik wichtig (einheitliche Regeln zur Bewilligung von Anträgen und zu Kontrollen).
Für eine Bürgerrechtspartei - im Gegensatz zu einer populistischen und paternalistischen Verbotspartei) - ist die Frage, warum Privatleute Waffen besitzen wollen, nicht relevant, ebenso wenig, warum Bürger Paintball spielen wollten oder statt Büchern digitale Medien verwenden (#Heveling).
Waffen sind definiert nach §1 WaffG (auch Paintballwaffen sind Geräte, bei denen aus einem Lauf ein Projektil getrieben wird). Anlage 1 definiert auch, weshalb Waffen in Privatbesitz benötigt werden: "zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel" (Je nach Bedürfnis / Art). http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Sachlich setzt sich mit dem Thema auseinander:
- Arne Niederbacher, Faszination Waffe, ISBN 3-89391-465-X, ars una 2004 (und Folgeauflagen). Der Autor: http://www.fk12.tu-dortmund.de/cms/ISO/de/soziologie/teilkulturen_der_gegenwartsgesellschaft/index.html
- Auszüge daraus:
- http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/schuetzen-studie-zu-schuetzenvereinen-in-deutschland-159120.html
- http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/interview-die-motivation-ist-die-waffe-161825.html
- http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/interview-faelle-wie-in-erfurt-sind-durch-schaerfere-gesetze-nicht-zu-verhindern-158699.html
- http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/interview-die-waffenvergabe-wird-sehr-sorgsam-gehandhabt-159336.html
- Bremer Forschungsgruppe Waffenrecht des Instituts für Rechtspsychologie der Universität Bremen http://www.waffenrecht.uni-bremen.de/
- Dokumentation zur Untersuchung "Pädagogische Auswirkungen des Schießsports auf Kinder unter 12 Jahren", Institut für Schulpädagogik und Grundschuldidaktik - Unterrichtsmitschau - "Problemorientierte Jugendforschung der LMU München 1996, hrsg. vom Bayerischen Sportschützen Bund http://kvk.ubka.uni-karlsruhe.de/hylib-bin/kvk/nph-kvk2.cgi?maske=kvk-last&lang=de&title=KIT-Bibliothek%3A+Karlsruher+Virtueller+Katalog+KVK+%3A+Ergebnisanzeige&head=http%3A%2F%2Fwww.ubka.uni-karlsruhe.de%2Fkvk%2Fkvk%2Fkvk-kit-head-de-2010-11-08.html&header=http%3A%2F%2Fwww.ubka.uni-karlsruhe.de%2Fkvk%2Fkvk%2Fkvk-kit-header-de-2010-11-08.html&spacer=http%3A%2F%2Fwww.ubka.uni-karlsruhe.de%2Fkvk%2Fkvk%2Fkvk-kit-spacer-de-2010-11-08.html&footer=http%3A%2F%2Fwww.ubka.uni-karlsruhe.de%2Fkvk%2Fkvk%2Fkvk-kit-footer-de-2010-11-08.html&css=none&input-charset=utf-8&kvk-session=5KC7QD1A&ALL=&Timeout=120&TI=p%C3%A4dagogische+auswirkungen+des+Schie%C3%9Fsports+auf+Kinder+unter+12+Jahren&PY=&AU=&SB=&CI=&SS=&ST=&PU=&VERBUENDE=&kataloge=SWB&kataloge=BVB&kataloge=NRW&kataloge=HEBIS&kataloge=HEBIS_RETRO&kataloge=KOBV_SOLR&kataloge=GBV&kataloge=DDB&kataloge=STABI_BERLIN
- Diskussion
- über Untra@news.piratenpartei.de oder Mumble: Saarland -> Mumble in the Jungle http://wiki.piratenpartei.de/Mumble (NRW-Server)
Gemeinsames Sorgerecht und gemeinsamen Umgang fördern
OK 15.02.2012 03:15
- Titel = Gemeinsames Sorgerecht und gemeinsamen Umgang fördern
- Programmantrag Nr.
- Bereich
- Familienpolitik
- Beantragt von
- Dingo
- Typ
- Wahlprogramm
- Text
- Der Landesparteitag der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Saarland möge beschließen,
folgenden Antrag zum Landtagswahlprogramm an geeigneter Stelle aufzunehmen:
Das gemeinsame Sorgerecht soll für alle Eltern, gleich ob verheiratet, ledig oder geschieden, zum Regelfall werden. Die Alleinsorge soll es nur in Ausnahmefällen geben. Der Staat hat darauf hinzuwirken, dass geschiedenen Eltern Hilfe geboten wird, um sich bei Streitigkeiten im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung gegenüber ihren Kindern zu einigen. Der Staat ist in der Pflicht, Mediation zwischen Eltern zu fördern und Entfremdung zu verhindern. Mit dem Sorgerecht geht auch die Sorgepflicht einher. Auch das Umgangsrecht muss stärker geschützt sein als bisher.
- Begründung
Antrag wörtlich übernommen von https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/1508.html Begründung an aktuelle Rechtsprechung angepaßt.
Gleichstellung verheirateter und lediger Eltern
Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen.
Mittlerweile hat auch das BVerfG im Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 – die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, "dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht." https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html
Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindsswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminationsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist.
Schlichten statt streiten - Mediation fördern
Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes.
Umgangsverweigerung verhindern
Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln.
Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle
Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei "für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen" . Ebenso darf sich "aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben". Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen.
- Diskussion
- über Untra@news.piratenpartei.de oder Mumble: Saarland -> Mumble in the Jungle http://wiki.piratenpartei.de/Mumble (NRW-Server)
PosPapier
- Titel = Gemeinsames Sorgerecht und gemeinsamen Umgang fördern
- Sonstiger Antrag Nr.
- Beantragt von
- Dingo
- Thema
- Familie
- Antragstext
Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
Die PIRATEN fordern, dass das gemeinsame Sorgerecht für alle Eltern, gleich ob verheiratet, ledig oder geschieden, zum Regelfall wird. Die Alleinsorge soll es nur in Ausnahmefällen geben. Der Staat hat darauf hinzuwirken, dass geschiedenen Eltern Hilfe geboten wird, um sich bei Streitigkeiten im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung gegenüber ihren Kindern zu einigen. Der Staat ist in der Pflicht, Mediation zwischen Eltern zu fördern und Entfremdung zu verhindern. Mit dem Sorgerecht geht auch die Sorgepflicht einher. Auch das Umgangsrecht muss stärker geschützt sein als bisher.
Gleichstellung verheirateter und lediger Eltern
Ledige Väter nehmen bis heute eine Sonderstellung ein. Sie erhalten nicht automatisch das Sorgerecht zugesprochen. Dies erfolgt nur auf besonderen Antrag und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Mutter, die von ihr jederzeit widerrufen werden kann. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat diese Praxis jüngst als menschenrechtswidrig verurteilt und die deutsche Regierung dazu aufgefordert, Gleichberechtigung zwischen ledigen und verheirateten Vätern zu schaffen.
Mittlerweile hat auch das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 21. Juli 2010 – 1 BvR 420/09 – die ausdrückliche Zustimmung der Mutter für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ordnete an, "dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht."
Hiermit entsprach das BVerfG den Forderungen vieler Familienrechtler, die die Berücksichtigung des Kindsswohls auf Fallbasis verlangten. Die Ansicht, nur die Mutter sei automatisch Hauptbezugsperson im Sinne des Kindswohls, wurde bereits in mehreren Urteilen verschiedener Gerichte zurückgewiesen (z.B. Familiennachzug/Asylrecht). Sie ist Teil eines veralteten, romantisch-konservativen Rollenbildes, das mit dem Ziel der Diskriminationsfreiheit aufgrund des Geschlechts (Sexismus) sowie der modernen Familienrolle nicht zu vereinbaren ist.
Schlichten statt streiten - Mediation fördern
Bei einer Scheidung wird nach der richterlichen Streitdiagnose zu oft die Alleinsorge ausgesprochen, meistens für die Mutter. Diese Praxis läuft den Bedürfnissen des Kindes zuwider, das auch nach einer Trennung sowohl Mutter als auch Vater gleichermaßen braucht. Um das gemeinsame Sorgerecht lebbar zu machen, müssen Eltern nach einer Trennung in die Lage versetzt werden, ihre Streitigkeiten zum Wohle des Kindes zu überwinden. Die deutsche Rechtspraxis ist zu sehr darauf ausgelegt, Mütter und Väter so schnell als möglich voneinander zu trennen, um dann zwischen den Rechten der Mutter einerseits und den Rechten des Vaters andererseits abzuwägen. Im Fokus stehen also die Ansprüche der Eltern und nicht die Bedürfnisse des Kindes, das Kind wird somit zum bloßen Besitzgut. Eine Ehe mag geschieden sein, die gemeinsame elterliche Verantwortung ist unauflösbar. Eltern müssen weder verheiratet sein noch müssen sie unter einem Dach leben, um gemeinsam für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat soll nun Maßnahmen fördern, um zwischen streitenden Eltern zu vermitteln und zu schlichten. Vorbild hierfür kann das Cochemer Modell sein. Dabei arbeiten Rechtsanwälte, Familienrichter, Gutachter, Sozialarbeiter, Psychologen und Sozialpädagogen zusammen. Die Abwicklung des rechtlichen Verfahrens wird auf das Nötigste beschränkt, im Mittelpunkt stehen die Mediation und die Sicht des Kindes.
Umgangsverweigerung verhindern
Sorgerecht und Umgangsrecht klaffen in der Rechtspraxis allzu oft auseinander. Oftmals verfügt ein Elternteil zwar über das Sorgerecht, jedoch wird ihm der Umgang mit dem Kind durch den anderen Elternteil verweigert. Jahrelange gerichtliche Streitigkeiten auf dem Rücken der Kinder sind die Folge. Um dem Sorgerecht bzw. der Sorgepflicht nachzukommen, ist der regelmäßige Umgang mit dem Kind unerlässlich. Wer hingegen seiner Sorge- bzw. Umgangspflicht nicht nachkommt, soll auch keinen Anspruch auf das Sorgerecht haben. Zur Sorgepflicht gehört jedoch auch, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil nicht zu vereiteln.
Gleichwertige Anerkennung unterschiedlicher Familienmodelle
Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht als Standardfall für alle Eltern gleich welchen Familienstandes trägt auch dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Rechnung. Laut diesem setzt sich die Piratenpartei "für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen" . Ebenso darf sich "aus der geschlechtlichen oder sexuellen Identität bzw. Orientierung [...] weder ein Vorrecht noch eine Verpflichtung zu einer höheren oder geringeren Einbindung in die Kinderversorgung ergeben". Die Ungleichbehandlung lediger und verheirateter bzw. geschiedener Paare beim gemeinsamen Sorgerecht diskriminiert nicht nur Väter, sondern allgemein Männer und Frauen, die jenseits klassischer Familienmodelle leben wollen.