Benutzer:Awitte/Polizeiaufsicht
Dies ist ein Antragsentwurf für den nächsten Landesparteitag. Vermutlich Grundsatz oder Wahlprogramm.
Antragstext
Die Piratenpartei setzt sich für einen schnellen Aufbau einer Polizeiaufsichtsbehörde ein. Die Aufgabe der Polizeiaufsichtsbehörde soll die Aufsicht über Polizei und Staatsanwaltschaften sein. Die Polizeiaufsichtsbehörde ist vom Innenministerium unabhängig zu halten und direkte Personalwechsel zwischen Polizei und Staatsanwaltschaften sowie der Aufsichtsbehörde sollen nur dann zulässig sein, wenn es ausgeschlossen werden kann, dass eine der Polizeieinheiten überwacht wird, die der Wechselnde vorher angehörte.
Pflichten der Behörde
- Durchführung eines Prüfverfahrens nach jeder Anwendung von Zwang oder Gewalt die nur durch das staatliche Gewaltmonopol erfolgen kann.
- Prüfung und Dokumentation des Gebrauches der Dienstausrüstung, die zum Ausüben des staatlichen Gewaltmonopols dient.
- Überwachung von Ermittlungen und der Verhältnissmäßigkeit der eingesetzten Mittel in diesen Ermittlungen.
- Überwachung der Staatsanwaltschaften bei nicht eröffneten Verfahren.
- Überwachung der Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften (Persönlichkeitsrechte, politische Neutralität).
- Regelmäßiger Bericht der Verwendung des staatlichen Gewaltmonopols an das Parlament.
- Entgegennahme von Missstandsbeschreibungen (dienstlich, organisatorisch, materiell, ...) von Polizei- und Staatsanwaltschaftsangehörigen und deren Prüfung.
- Schutz von Polizei- und Staatsanwaltschaftsangehörigen gegen Benachteiligungen oder sekundäre Strafmaßnahmen (Nachtdienst, Beförderungsstop, vermehrte Überstunden,...), nachdem diese Missstände angesprochen haben um diese auszuräumen.
- Bericht von Missständen in Polizei und Staatsanwaltschaften an das Parlament.
- Dokumentation von Großeinsätzen, zum Beispiel Demonstrationen oder Räumungen. Das Material wird bei politischen Veranstaltungen wie z.Bsp. Demonstrationen zum Schutz der freien Meinungsäußerung nicht dem Polizeigebrauch zur Verfügung gestellt.
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden Dritter über Polizei und Staatsanwaltschaften.
Befugnisse
- Einsichtnahme in alle Polizei- und Staatsanwaltschaftsdokumente, inkl. Verschlussunterlagen, Personalia, ...
- Befragung von allen Polizei- und Staatsanwaltschaftsangehörigen
- falls eine Aussage verweigert wird soll die Behörde eine Aussage auch erzwingen dürfen.
- Bei offensichtlich groben Dienstverfehlnissen kann die Polizeiaufsichtsbehörde bis zur juristischen Aufklärung Einzelne, ganze Einheiten oder Führungspersonen aus dem Dienst freistellen oder in andere Dienstgebiete bzw. andere Aufgabengebiete versetzen.
- Bei nicht eröffneten Verfahren durch die Staatsanwaltschaft kann die Aufsichtsbehörde ein Verfahren an derer Stelle eröffnen und der Staatsanwaltschaft zur Durchführung übergeben.
Begründung
Nicht immer ist der Rechtsstaat gerecht. Oft beginnt das Unrecht bei Polizeieinsätzen oder in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei.
Es kann zum Beispiel nicht gerecht sein, dass ein normaler Student der TUM wegen 25 Stellen in seiner Doktorarbeit zu 10 Tagessätzen wegen Urheberrechtsverletzungen verurteilt wird - und bei dem wesentlich dreisteren Versuch von Herrm Gutenberg keine Ermittlung aufgenommen wird.
Außerdem muss eine unabhängige, dem Parlament und damit dem Volk verpflichtete Behörde, die komplett von der Polizei getrennt ist, bestehen, die die Ausübung des Gewaltmonopols des Staates kontrolliert bzw. prüft.
Eine solche Behörde gibt es in fast allen Europäischen Ländern.