Benutzer:AndiPopp/GO Entwurf IN 2014
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Der Vorstand
- Vorsitzender: Christian Doppler
- Stellvertretender Vorsitzender: Florian Golchert
- Schatzmeister: Andreas Popp
§ 2 Vorstandssitzungen
(1) Regelmäßige Vorstandssitzungen
1. Regelmäßige Vorstandssitzungen finden in jeder ungeraden Kalenderwoche dienstags um 19:00 Uhr im Leonardis's (Münchener Straße 49, 85051 Ingolstadt) statt. Eine Einladung ist nicht nötig. Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter veröffentlicht spätestens 12 Stunden vor der Vorstandssitzung die Tagesordnung entsprechend
der Regelung für unregelmäßige Vorstandssitzungen.
2. Der Vorstand befasst sich auf der regelmäßigen Sitzung mit aktuellen Fragen.
3. Jeder ist berechtigt Anträge an den Kreisvorstand zu stellen, die von
selbigem in der nächsten regelmäßigen Sitzung bearbeitet werden. Der Antrag
muss einen beschlussfähigen Antragstext mit Begründung enthalten. Anträge müssen
24 Stunden vor Beginn der Sitzung mit Klarnamen eingereicht werden.
3a. Jeder ist berechtigt Anfragen an den Vorstand zu stellen, die von diesem
in der nächsten regelmäßigen Sitzung bearbeitet werden. Die Anfrage muss eine
klare Fragestellung beinhalten. Anfragen müssen eine Woche vor Beginn der Sitzung
mit Klarnamen und Antwortadresse (E-Mail oder Post) eingereicht werden. Der Anfragensteller erhält spätestens zwei Tage
nach der Vorstandssitzung eine Stellungnahme zu seiner Anfrage.
3b. Anträge und Anfragen müssen per Mail an die Adresse kontakt@inpiraten.de mit
dem Betreff "Antrag an den Kreisvorstand" bzw. "Anfrage an den Kreisvorstand" oder
per Pad (https://ppin.piratenpad.de/Vorstandsantraege) eingereicht werden.
(2) Unregelmäßige Vorstandssitzungen
1. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter haben das Recht mit einer Frist von 2 Tagen zu einer unregelmäßigen Vorstandssitzung zu laden. Die Einladung erfolgt per direkter E-Mail an die Mitglieder des Vorstands und
per Mailingliste (https://lists.piratenpartei-bayern.de/mailman/listinfo/ingolstadt)
an die Mitglieder des Kreisverbandes. In der Einladung sind Datum, Zeit, Ort und die
Tagesordnung anzugeben.
2. In dringenden Fällen entfällt die Einladungsfrist, der Vorstand befasst sich auf diesen Sitzungen ausschließlich mit den dringenden Gründen.
3. Unregelmäßige Vorstandssitzungen können als Präsenzsitzung, per Telefon oder per Internet abgehalten werden.
(3) Öffentlichkeit der Sitzungen
1. Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Das Rederecht regelt der Versammlungsleiter. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
2. Nicht-Piraten sind als Gäste zugelassen, solange der Versammlungsleiter nichts Gegenteiliges bestimmt.
3. Gäste, welche die Vorstandssitzung stören, können vom Versammlungsleiter oder mehrheitlich vom Vorstand aus der Sitzung ausgeschlossen werden.
4. Der Sitzungsleiter trägt dafür Sorge, dass Teile von Sitzungen, in denen
personenbezogene Daten behandelt werden, nicht öffentlich abgehalten werden.
Hierfür ist keine Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich.
5. Ist bei einer unregelmäßigen Vorstandssitzung vorab bekannt, dass bei allen
Tagesordnungspunkten personenbezogene Daten behandelt werden müssen, ist diese
Sitzung nicht öffenltich. Dies ist in der Einladung bekannt zu geben. In dieser
Sitzung dürfen keine Punkte behandelt werden, die auch öffentlich behandelt
werden können.
(4) Leitung der Vorstandssitzungen
Der Vorstand bestimmt bei Beginn der Sitzungen den Sitzungsleiter.
(5) Beschlussfähigkeit
Die Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend ist.
(6) Abstimmungen
Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
(7) Umlaufbeschlüsse
1. Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BY:Ingolstadt/KV/Umlaufbeschluesse von jedem Vorstandsmitglied eingestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen
- Zustimmung
- Ablehnung
- Enthaltung
ab.
2. Die Abstimmung endet,
- a) wenn das Ergebnis feststeht, dann aber frühestens 24 Stunden nach Bekanntgabe des Beschlussverfahren. Das Ergebnis steht fest, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können, oder
- b) in dringenden Fällen: wenn alle Vorstandsmitglieder eine Stimme abgegeben haben.
3. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet
das Umlaufverfahren. Der Antrag wird dann in der Vorstandssitzung behandelt.
Eine Vertagung kann auf die nächste Vorstandssitzung oder ein fortgeführtes
Umlaufverfahren hin erfolgen.
4. Vorstände werden per direkter E-Mail, Mitglieder per Mailingliste zeitnah nach
dem Einstellen eines Umlaufbeschlusses informiert.
5. Nach dem Enden eines Umlaufbeschlusses muss die Gültigkeit der abgegebenen Stimme vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter über die Wiki-Versionierung geprüft werden.
5a. Die abgeschlossenen Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung
kurz erläutert, d.h. es wird über Titel und Ergebnis des Umlaufbeschlusses berichtet.
5b. Danach wird der Beschluss ausgedruckt und entsprechend der vom Vorstand
beschlossenen Regelungen archiviert.
6. Möchte ein Vorstand das Thema nicht per Umlaufbeschluss verhandeln, hat
er ein Veto-Recht, mit dem er den Antrag auf die nächste ordentliche bzw.
außerordentliche Vorstandssitzung verschieben kann.
(8) Protokollführung
1. Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
2. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt.
3. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung zu veröffentlichen.
4. Die Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen werden nicht veröffentlicht.
Es ist jedoch ein Hinweis auf die nichtöffentliche Sitzung und der Grund für die Nichtöffentlichkeit zu veröffentlichen. Über die Formulierung des Grundes der Nichtöffentlichkeit stimmen die Vorstandsmitglieder ab, diese Abstimmung wird im nichtveröffentlichen Protokoll festgehalten.
5. Über den nichtöffentlichen Teil einer Sitzung wird ein separates Protokoll angefertigt, welches nicht veröffenlticht wird. Die Dauer des nichtöffentlichen Teils der Sitzung und der
Grund sind im normalen Protokoll zu vermerken.
(9) Tagesordnung
Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter erstellen aus allen eingereichten Anfragen und Anträgen, sowie aus den bis dahin von Vorständen eingebrachten Tagesordnungspunkten eine Tagesordnung. Die Tagesordnung wird am Anfang der Sitzung beschlossen, Änderungen sind während der Sitzung auf Antrag möglich.
§ 3 Finanzen und Verwaltung
- Der Schatzmeister ist das für die Finanzangelegenheiten zuständige Vorstandsmitglied. Er allein vertritt den Kreisverband in Finanzangelegenheiten nach Innen und nach Außen.
- Ausgaben bis 50 € bedürfen der Zustimmung des Schatzmeisters bzw. werden von diesem in Alleinverantwortung getätigt. Der Schatzmeister legt über diese Ausgaben bei der nächsten Vorstandssitzung Rechenschaft ab.
- Ausgaben über 50 € bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.
- Die maximale Höhe der Summe der Verfügungen ist der Haben-Kontostand.
- Der Schatzmeister ist weiterhin zuständig für die Verwaltung der Mitglieder. Nur der Schatzmeister oder sein Stellvertreter hat Zugriff auf die Mitgliederdaten.
- Zugriffsberechtigte sind zum sorgsamen Umgang mit Mitgliederdaten verpflichtet. Sie dürfen Dritten keinen Zugang zu den Mitgliederdaten gewähren.
- Jeweils zur ersten Vorstandssitzung im Quartal findet eine Vollständigkeitsprüfung der Finanzunterlagen (Kontoauszüge, Kassenbuch, Belege) statt. Dabei prüfen die restlichen Vorstadsmitglieder, ob der Schatzmeister alle Unterlagen des letzten Quartals vollständig zusammengetragen hat. Fehlen Unterlagen ist dies im Protokoll zu vermerken und die Vollständigkeitsprüfung zur nächsten Sitzung zu wiederholen. Der Vorstand erbittet zur Vollständigkeitsprüfung die Anwesenheit der Kassenprüfer um das Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen und ggf. zu dokumentieren. Die reguläre Prüfung durch die Kassenprüfer bleibt davon unberührt.
§ 4 Befugnisse und Aufgaben
- Vertretung der Partei nach außen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Einberufung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Führung der laufenden Geschäfte: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Finanzen: Schatzmeister (bzgl. Finanzen ist der Schatzmeister Einzelvertretungsberechtigt)
- Mitgliederverwaltung: Schatzmeister
- Archivierung: Schatzmeister
- Öffentlichkeitsarbeit inklusive Pressearbeit: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Technische Infrastruktur, Koordination & Gesamtverantwortung: Vorsitzender
- Einberufung und Leitung der Vorstandssitzungen: Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender
- Planung des Jahresprogramms des Vorstands: Vorstand (mehrheitlich)
- Einberufung der Mitgliederversammlung: Vorstand (mehrheitlich)
§ 5 Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wurde am 02.12.2014 in dieser Form in Kraft gesetzt.