Benutzer:AG soziale Marktwirtschaft/Diskussion Subventionen

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Vorschlag der AG soziale Marktwirtschaft zu:

Subventionen


Subventionen sind grundsätzlich zu vermeiden. Sie belasten den Steuerzahler und können ein kritisches Element der Marktbeeinflussung sein. Sowohl bei der Einführung als insbesondere auch durch eine darauf folgende Abschaffung von Subventionen können u.U. negative Folgen entstehen, weil sich Betroffene wie auch Märkte darauf einrichten. Daher wollen wir, dass vor der Einführung einer Subvention und auch während der Laufzeit eine sorgfältige Prüfung und Erfolgskontrolle durchgeführt wird. Subventionen sind nach Möglichkeit schon bei der Einführung immer degressiv (abfallend) im Sinne einer Anschubfinanzierung zu gestalten. Ausnahmen können zulässig sein, müssen aber besonders begründet werden. Eine dauerhafte Subvention, für welche keine von vornherein zeitliche Befristung vorgesehen ist, muss eine erhebliche positive Folgewirkung für die Gesellschaft entfalten.

Wir fordern, dass die Transparenz von Subventionen immer gewährleistet ist. Daher sind direkte Subventionen zu bevorzugen, indirekte wie z.B. Steuervergünstigungen abzulehnen. Die Folgen sind neben einer verbesserten Erfolgskontrolle und Transparenz auch eine Vereinfachung von Steuererklärungen. Wir wollen besonders darauf achten, dass kein Zusammentreffen mehrerer sich gegenseitig beeinflussender Subventionen auf einem Marktsegment stattfindet. Die Zuordnung einer Subvention muss sachgerecht erfolgen und nach außen gut erkennbar sein.



Vorschlag 2:

Subventionen


Subventionen stellen eine der staatlich - politischen Einflussmöglichkeiten der wirtschaftlichen Förderung dar. Subventionen werden als Ausgaben der öffentlichen Haushalte (EU, Bund, Länder, Kommunen) im Wesentlichen aus Steuern und Abgaben finanziert.

Subventionen sind zielgerichtet einzusetzen und ausschließlich dann zu gewähren, wenn das Ziel durch andere Maßnahmen nicht zu erreichen wäre. Sowohl bei der Einführung als auch während der Laufzeit einer Subvention ist eine sorgfältige Nutzenanalyse und eine fortlaufende Erfolgskontrolle durchzuführen. Subventionen sind nach Möglichkeit schon bei der Einführung immer degressiv im Sinne einer Anschubfinanzierung, zeitlich befristet oder in der Gesamtsumme begrenzt zu gestalten. Ausnahmen können zulässig sein, müssen aber in einer detailierten Zielplanung besonders umfangreich begründet werden. Eine dauerhafte Subvention, für welche keine von vornherein zeitliche Befristung vorgesehen ist, muss eine erhebliche positive Folgewirkung für die Gesellschaft entfalten.

Sämtliche öffentliche Subventionen sind jährlich fortlaufend zu veröffentlichen, so dass eine Transparenz der Mittelverwendung stets gewährleistet ist. Direkte Subventionen sind gegenüber indirekten z.B. Steuervergünstigungen zu bevorzugen. Dieses dient neben einer einfacheren Erfolgskontrolle auch einer Vereinfachung von Steuererklärungen. Es ist darauf zu achten, dass kein Zusammentreffen mehrerer sich gegenseitig beeinflussender Subventionen auf einem Marktsegement stattfindet.

Vorschlag 2 eingefügt: Andena 21.12.2009