Basis-WKO/GO
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Inhaltsverzeichnis
- 1 Zum Verständnis:
- 2 GO-Vorschlag:
- 3 Geschäftsordnung für die Basis-WKO
- 4 Art. 1. Grundsätze
- 5 Art. 2. Mitglieder der Basis-WKO
- 6 Art. 3. Projektleitung (Koordinatoren)
- 7 Art. 4. Beschlussfassung
- 8 Art. 5. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der Basis-WKO
- 9 Art. 6. Kommunikation innerhalb der Basis-WKO / Sitzungen
- 10 Art. 7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Zum Verständnis:
Da die Basis-WKO als AG anzusehen ist, hat es sich (gemäß meiner 13-jährigen Erfahrung) als vorteilhaft erwiesen, eine einfache Geschäftsordnung ("Satzung") zu beschließen, um von vornherein Fragen der Aktivlegitimation und z.B. Haftbarkeit zu klären. Außerdem haben gewisse Regeln selten geschadet. ;-)
Man könnte auch über den Einschluss in eine (möglicherweise bestehende) Haftpflichtversicherung denken, da es strittig ist, ob AGs oder ähnlich mitwirkende Organisationen in der Piratenpartei abgedeckt sind. Der Jurist weiß, warum.
AGs haben mit einer Geschäftsordnung mMn. sehr gute Erfahrungen gemacht und Streitigkeiten minimiert.
Bastian 16:31, 7. Mär. 2025 (CET)
GO-Vorschlag:
Geschäftsordnung für die Basis-WKO
Beschlossen am 31.03.2025
Art. 1. Grundsätze
- 1. Die Basis-WKO ist eine Arbeitsgemeinschaft in der Piratenpartei.
- 2. Der Umgang untereinander richtet sich nach dem Code of Conduct (COC) der Basis-WKO.
Art. 2. Mitglieder der Basis-WKO
- Mitglied der Basis-WKO können alle Piraten werden. Piraten, die keine Mitglieder sind, sind als Gäste stets willkommen.
Art. 3. Projektleitung (Koordinatoren)
- 1. Die Basis-WKO wird durch Projektleiter (Koordinatoren) vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
- 2. Die Wahl findet mindestens einmal im Jahr in der Regel online statt.
- 3. Die Wahl erfolgt grds. offen. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen oder stellt ein anderes, geeignetes technisches Verfahren zur Verfügung.
Art. 4. Beschlussfassung
- 1. Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
- 2. Jeder hat das Recht, seine Meinung angemessen zu äußern.
- 3. Alle aktiven Mitglieder (nach Art. 5) haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Grundsätzlich soll auch Gästen ein Stimmrecht eingeräumt werden.
- 4. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder teilnehmen.
- Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Projektleiter (Koordinatoren) mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlossen.
Art. 5. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der Basis-WKO
- 1. Mitglieder der Basis-WKO, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der Basis-WKO teilgenommen haben, werden als inaktives Mitgliedgeführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. Ein Mitglied kann sich auch selbst begründet bis auf Widerruf als inaktiv melden, dies gilt nicht als Desinteresse.
- 2. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der Basis-WKO gestrichen.
Art. 6. Kommunikation innerhalb der Basis-WKO / Sitzungen
- 1. Die Basis-WKO hat, wenn möglich, viermal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
- 2. Die Sitzung wird von mindestens einem Versammlungsleiter geleitet, es sei denn, dass die Anwesenden aufgrund des Charakters der Sitzung darauf verzichten.
- 3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
Art. 7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
- 1. Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft.
- 2. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der Basis-WKO und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.