BY Diskussion:Unterfranken/KV Rhoen-Grabfeld/Satzung

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Anmerkungen von Lars Zillger zur Satzung

  • Eine gute Gliederungs-Satzung klärt das nötigste es ist aber unnötig schon definieret Dinge neu zu schreiben. Nur das reinschreiben was von der oberen Satzung abweicht (aber eben nicht dagegenspricht).
  • Ich habe ein paar Änderungen gemacht die die Satzung an die Struktur und die üblichen Satzungen des LV Bayerns und des BzV's angleicht.
  • Ein paar Dinge habe ich eingefügt da die Mustervorlage ist aus einem LV ist bei dem BzV's unüblich sind. So passt es besser nach Bayern.

§1

  • (1) Ausschreiben der Bezeichnungen, ist förmlicher und klarer
  • (2) Die Abkürzung ist möglich aber es sollte überlegt werden ob sinvoll oder ob nur PIRATEN. Das kann aber gut und gerne die GV tun.
  • (3) Es ist nicht sinvoll den Platz der GS in der Sattzung festzuschreiben. Die Satzung sollte immer nur das nötigste klären.
  • (4) Genau definieren was der KV alles abdeckt. Sollten er (voererst) mehrere LK abdecken muss man weiter unten noch definieren wass passiert wenn ein LK sich abspalten will. Da ist die KV Fürth Satzung eine gute Hilfe.
  • (5) könnte man weglassen da dies in den höheren Satzungen schon so geregelt ist.

§2

  • Ist schon in den höheren Satzungen geregelt deshalb genügt die Einschränkung des Absatz (1) auf den Geltungsbereich der Satzung

§3-§6

§3, §4, §6 eingefügt, ehem. 3 in 5 geändert (siehe 2. Anmerkung zur Anpassung an LV übliche Gliederung) Alle 4 Absätze auf übergeordnete Satzungen verwiesen da keine Änderungen notwendig erscheinen.

§7=

  • Ich empfehle nicht direkt auf die Verbände zu verweisen nächsthöher ist besser. Die Mustervorlage ist aus einem LV bei dem BzV's unüblich sind.
  • Ich habe optional einmal den Passus von Fürth übernommen falls ihr 2 LK zusammenlegen wollt.