BY:Schwaben/KV Neu-Ulm/Vorstand/Anträge
Anträge an den VorstandNach der aktuellen Geschäftsordnung des 3. Vorstandes des KV Neu-Ulm gibt es keine besondere Form von Anträgen. Es wird allerdings dem Antragsteller empfohlen sich an eine gewisse Antragsgrundform zu halten, um eine Bearbeitung und damit verbundene, zu erwartende Entscheidung des Vorstandes zu erleichtern. Die einfachsten Wege Anträge zu stellen
Einreichung des AntragesDem Antragsteller wird empfohlen, den Antrag an den Vorstand per Email zu senden zu. Der Vorstand bestätigt den Eingang des Antrages per Rückantwort. Ferner empfiehlt sich für die Einreichung eines Antrages eine Frist von mind. 1 Tag vor einer Vorstandssitzung einzuhalten, damit der Antrag auch rechtzeitig in die Sitzung eingeführt werden kann. Fragen bei der AntragsstellungDer Vorstand steht gerne als Beratungsstelle für die korrekte Antragsstellung als auch bei Formulierungen zur Seite. Dabei wird sich der Vorstand zum Antrag und dessen Erfolg selbst nicht äussern, allerdings Beratung in der Form des Antrages selbst gerne bieten. <DPL>
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