BY:Schwaben/Bezirksparteitag Schwaben 2012.2/Programmänderungsanträge/16
Programmantrag 16
Eingereicht von: David Krcek Der Bezirksparteitag möge folgenden Programmantrag zur Landstagwahl beschließen:
Transparaenz
Die schwäbischen Piraten in Bayern setzen sich für die Änderung des Art. 26 der bayrischen Gemeindeordnung ein.
Änderung Art. 26 (2)
Bisher:
- 1 Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekanntzumachen; das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft gilt als Amtsblatt der Gemeinde, wenn die Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, kein eigenes Amtsblatt unterhält.
- 2 Hat die Gemeinde kein Amtsblatt im Sinn des Satzes 1, so sind die Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekanntzumachen;
- die amtliche Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, d aß die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Neu:
- 1 Satzungen sind auszufertigen und im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekanntzumachen; das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft gilt als Amtsblatt der Gemeinde, wenn die Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, kein eigenes Amtsblatt unterhält.
- _2 Die Satzung ist dauerhaft in einem offnen, elektronischen Format auf Antrag zur Verfügung zu stellen; die Veröffentlichung hat ebenfalls im Internet erfolgen, hat eine Gemeinde keinen eigenen Auftritt, erfolgt die Veröffentlichung über den Internetauftritt des Landkreises._
- 3 Hat die Gemeinde kein Amtsblatt im Sinn des Satzes 1, so sind die Satzungen im Amtsblatt des Landkreises oder des Landratsamts, sonst in anderen regelmäßig erscheinenden Druckwerken amtlich bekanntzumachen;
- die amtliche Bekanntmachung kann auch dadurch bewirkt werden, daß die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde niedergelegt _ und in einem offnen, elektronischen Format auf Antrag zur Verfügung stellt_ und die Niederlegung durch Anschlag an den für öffentliche Bekanntmachungen allgemein bestimmten Stellen (Gemeindetafeln) oder durch Mitteilung in einer Tageszeitung bekanntgegeben wird.
Begründung:
- Die bayrischen Piraten setzen sich für mehr Transparenz im politischen Prozess ein.
- Die kleinste Zelle öffentlichen Handelns und Politik sind die Kommunen. Informationen sind grundlegend für Bürgerbeteiligung. Die Verwaltungen sind bereits heute dazu verpflichtet, Satzung zur Ansicht niederzulegen, dies darf aber nicht dazu führen, das Verwaltungen interessierten Bürgern Ihre Bürozeiten aufzwingen um Einsicht in Satzungen zu erlangen.
- Satzungen können mit unter mehrere hundert Seiten enthalten (z.b. Haushaltsatzung), diese vor Ort in Gemeinderäumen einzusehen ist eine nicht hinnehmbare Härte.