BY:Positionspapiere/WP-002

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Identifikation von Polizeikräften

Identifikation von Polizeikräften

Bayerische Polizeibeamte sollen mindestens

  • bei Großeinsätzen in der Öffentlichkeit
  • ein einsatzabhängiges Identifikationsmerkmal

deutlich sichtbar an der Uniform tragen müssen.

Diese ID identifiziert die Person eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben. Die in der Vergangenheit vergebenen Identifikationsmerkmale müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann ein Gericht die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen.

Dies schützt die Persönlichkeitsrechte der Beamten und ermöglicht gleichzeitig die Ermittlung von Gewalttätern unter den Polizisten oder verhindert diese Gewalt sogar.

Ausnahmen von dieser Regelung darf es nur in begründeten Sonderfällen geben.

Beschluss

Dieser Antrag wurde beim LPT2010.2 beschlossen.