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Deklaration von Inhaltsstoffen und Herkunftsland bei Lebensmitteln und Futtermitteln

Problem: Die letzte EU-Regelung Richtlinie 2007/68/EG hat zwar einige Lücken bei der Allergenkennzeichnung geschlossen, ist aber in vielen Punkten immer noch absolut unvollständig. So werden wichtige Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Butter, Fleisch, Wurst, Wein oder Pflanzenöl überhaupt nicht gekennzeichnet. Das liegt zum einen an den vielen Inhaltsstoffen, welchen Naturprodukte unterliegen, zum anderen aber klar am Schutz von Lobbygruppen wie Futtermittelerzeugern aber auch Produktherstellern, die niedrige Preise von genmanipulierten Futtermitteln aus Südamerika nutzen wollen.

Lösung: Die Deklaration umfasst die komplette Wertschöpfungskette unserer Lebensmittelerzeugung.

1. Lebensmittel tierischer Herkunft

Für Fleisch und Eier sind Herkunft, Haltungsform und Fütterung (siehe Gentechnik) zu kennzeichnen. Ähnlich wie bei Eiern soll auch beim Hähnchenfleisch die Haltungsform angegeben werden (z.B. Freiland, Boden, Besatzdichte). Gleiches gilt für Schweinefleisch und alle anderen Fleischarten (z.B. Freiland/Stroh/Vollspalten, Besatzdichte).

2. Milch und Milchprodukte

Molkereien dürfen auf ihren Verpackungen keine falschen Tatsachen suggerieren. D.h. nur wenn der überwiegende Teil der Milchmenge (70%) aus Betrieben mit Weidehaltung kommt, darf auf der Verpackung mit Kühen auf der Weide Werbung gemacht werden. Nicht nur die verarbeitende Molkerei ist zu kennzeichnen, sondern auch die ursprüngliche Herkunft der Milch.

3. Regionalsiegel

Die VerbraucherInnen können durch regionale Kennzeichnung einen Beitrag zur Verringerung der Transportwege bei Tieren und des Verkehrs im Allgemeinen leisten. Die regionalen Eigenheiten der Landwirtschaft können so unterstützt werden. Durch regionale Kreisläufe werden transparente und überschaubare Strukturen möglich, die das Vertrauen zwischen den Bauern und Bäuerinnen und den Verbrauchern stärkt. Für Fleisch und Eier sind Herkunft und Fütterung zu kennzeichnen. Bei Milch und Milchprodukten müssen sowohl die verarbeitende Molkerei als auch die ursprüngliche Herkunft der Milch angegeben werden. Insbesondere muss auch das Anbaugebiet des Futters deklariert werden. Irreführende Produktbezeichnungen bezüglich regionaler Herkunft sind nicht zulässig (z.B. "Schwarzwälder Schinken"). Region in diesem Sinne sind etwa Nachbarlandkreise bzw. Bezirke oder auch angrenzende Gebiete im europäischen Ausland mit wirtschaftlich verflochtenen Strukturen (z.B. Landkreis Garmisch-Partenkirchen und Tiroler Inntal). Ein Umkreis von ca. 100 km ist hier sinnvoll.

4. Gentechnik

Tierische Erzeugnisse sind grundsätzlich zu kennzeichnen, wenn in der Fütterung nicht durchgehend auf GVO verzichtet wird. Das Siegel „Ohne Gentechnik“ muss also neu definiert werden. Bisherige Regelung: Hühner 10 Wochen, Schweine 4 Monate und Rinder 1 Jahr keine GVO im Futter, bzw. drei Monate vor Melkdatum (Milch), sechs Wochen vor Legetermin (Eier). Als GVO-Frei soll nur gelten, wenn Geflügel 100% der Lebenszeit, Schweine und Rinder 80% der Lebenszeit GVO-frei gefüttert wurden. Bei Milch muss mindestens ein Jahr vor dem Melkdatum GVO-frei gefüttert werden. Auch bei pflanzlichen Produkten ist eine eindeutige und umfassende Kennzeichnung über gentechnisch veränderte Bestandteile nötig. Die Deklarationsgrenze muss dementsprechend bei allen Lebensmitteln bei 0,0% liegen. Wird diese Grenze nicht eingehalten, so muss dies gut sichtbar auf der Verpackung vermerkt sein. Die Begründung „technisch unvermeidbar“ muss generell gestrichen werden.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag 2013.1 (Protokoll) in Unterhaching als PP025 angenommen.