BY:Positionspapiere/POS-049

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Parlamentarisches Kontrollgremium

Antrag

Solange das Landesamt für Verfassungsschutz existiert fordern wie eine Kontrollbehörde, die nur dem parlamentarischen Kontrollgremium zu Überwachung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz unterstellt sein soll.

Begründung

Die parlamentarische Kontrolle über diesen Geheimdienst krankt daran, dass die zuständigen Parlamentarier diese Aufgabe kaum allein bewältigen können. Sie können sich dazu kaum Hilfe holen, da sie unter strengen Geheimhaltungsverpflichtungen stehen. Sie sind daher auf die Informationen angewiesen, die ihnen von der zu kontrollierenden Behörde vorgefertigt werden. Eine effektive Kontrolle kann unter diesen Bedingungen kaum stattfinden. Eine eigene Kontrollbehörde kann diesem Missstand abhelfen.

Beschluss

Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2012.1 in Straubing als P140 angenommen (Protokoll).