BY:Positionspapiere/POS-044
Drogenpolitik
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Eine neue Drogen- und Suchtpolitik
Problembewusstsein stärken, riskanten Konsum verhindern
Der beste Schutz vor Abhängigkeitserkrankungen ist ein intaktes soziales Umfeld. Wir werden den Unterricht an Bayerischen Schulen um ein fächerübergreifendes Modul erweitern, dass den Gebrauch riskanter Substanzen im historischen, medizinischen und psychosozialen Kontext erarbeitet. Wir wollen Eltern dabei unterstützen, ihren Kindern einen risikoarmen Umgang mit Rauschmitteln zu vermitteln.
Ziel des "Rauschkunde"-Unterrichts ist es, Jugendlichen Werkzeuge zur Selbstkontrolle aufzuzeigen. Diese Präventionsarbeit in Schulen kann nur gelingen, wenn vom Abstinenzdogma abgerückt wird, da diese Haltung gerade für junge Menschen unglaubwürdig ist. Wir werden die Landesmittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufstocken. Die therapeutische Arbeit wird dabei legale Rauschmittel und nichtstoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen, da von ihnen ebenfalls große Gefahren für die Gesellschaft und den Süchtigen ausgehen.
Präventien nehmen wir ernst, der Konsum von Drogen sollte auf eigene Entscheidung und wohlüberlegt erfolgen. Daher möchten wir ein absolutes Werbeverbot für alle Drogen umsetzen, dies schließt auch die Drogen Alkohol und Tabak mit ein. Eine rein symbolische Politik hingegen, wie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen, lehnen wir ab.
Konsumenten schützen, Gesundheitsschäden minimieren
Wir glauben, dass eine drogenfreie Gesellschaft unmöglich ist. Statt die begrenzten Mittel für die vergebliche Jagd auf Konsumenten zu verschwenden, werden wir jene, die Rauschmittel nutzen, umfassend vor Gesundheitsrisiken schützen. Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Wir setzen uns daher für ein "Drugchecking"-Programm ein, das Konsumenten mit diesen mitunter lebensrettenden Informationen versorgt. Als ersten Schritt werden wir die Resultate der Drogentests des Landeskriminalamtes in On- und Offlinedatenbanken für Jedermann verfügbar machen.
Vernünftiger Umgang mit der Hanfpflanze
Das Bundesverfassungsgericht beurteilte 1994 die Strafverfolgung bei Besitz von geringen Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch als unverhältnismäßig. In Bayern wird dieser Beschluss seit 17 Jahren ignoriert. Wir wollen, dass dieses Urteil auch rechtmäßiger weise in Bayern umgesetzt wird, auch um Polizei und Staatsanwaltschaft von zehntausenden Verfahren zu entlasten.
Illegal gehandeltes Cannabis ist immer häufiger mit Beimengungen verunreinigt, deren Gesundheitsgefahren die des Cannabis übersteigen. Wir setzen uns deshalb für einen Modellversuch unter staatlicher Kontrolle und wissenschaftlicher Begleitung zur legalen Eigenversorgung mit THC haltigen Hanfprodukten nach dem Vorbild der spanischen "Cannabis Social Clubs" ein. Darüber hinaus setzen wir uns für eine bundesweite Legalisierung der Hanfpflanze ein.
Begründung
Dieser Antrag beruht auf den Diskussionen, die auf dem Frankenplenum und auf dem Bayernplenum zur Sucht- und Drogenpolitik geführt wurden. Was die Formulierung des Textes angeht, kann natürlich weiterhin mitgearbeitet und mitdiskutiert werden. Dazu gibt es auch ein Pad
Beschluss
Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2012.1 in Straubing als PA125 angenommen (Protokoll).