BY:Positionspapiere/POS-024
Inhaltsverzeichnis
- 1 Rentenmodell für das 21. Jahrhundert
- 2 Begründung
- 2.1 Einzelheiten:
- 2.1.1 zu Programmpunkt 1. Grundrente (Umlagefinanzierung)
- 2.1.2 zu Programmpunkt 2. Private Zusatzversorgung (staatlich abgesichert)
- 2.1.3 zu Programmpunkt 3. Betriebliche Zusatzversorgung
- 2.1.4 zu Programmpunkt 4. Seniorengerechte Infrastruktur (Thema ist vorläufig zurückgestellt)
- 2.1.5 Allgemeines
- 2.1 Einzelheiten:
- 3 Beschluss
Rentenmodell für das 21. Jahrhundert
Die derzeitige Rentenpolitik ist gescheitert!
Ziele:
- Gerechte Absicherung eines menschenwürdigen Lebensabends
- Transparente und solidarische Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen an der Finanzierung der Altersversorgung
- Tragfähiges Konzept für die Bewältigung der demographischen Veränderungen
Programmpunkte:
- Wir fordern eine nach unten und oben begrenzte, umlagefinanzierte Grundrente für alle Bundesbürger. In die Rentenkasse zahlen alle Bundesbürger einkommensabhängig ein.
- Wir fordern die Bereitstellung von staatlich abgesicherten Möglichkeiten, durch die alle Bürger für eine Zusatzrente ansparen können.
- Wir fordern eine staatlich abgesicherte Betriebsrente, bei welcher die Firmen z.B. im Falle einer Insovenz nicht auf die Rücklagen zurückgreifen können.
- Wir fordern eine solidarisch finanzierte, altersgerechte Infrastruktur.
- Wenn das BGE kommt, kann dieses Modell integriert werden.
Die Punkte eins bis drei lehnen sich an das bestehende Schweizer Rentenmodell an.
Begründung
Das Scheitern der Rentenpolitik hat folgende Gründe:
- Beitragsfremde Leistungen die nicht ausgeglichen werden
- finanzielle Basis ist nicht ausgeglichen (nur Arbeitnehmer, keine Beamten und Selbständigen)
- Beitragsbemessungsgrenze (geringere Beteiligung der Besserverdienenden)
- Willkürliche Ausgliederung (Urteil BVG: 1BvL 10/00 vom 27.02.2007) der Arbeitnehmerrente aus dem Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsschutz sind ausgehebelt)
- Demographische Veränderungen (immer weniger Einzahler, Bevölkerungsverschiebungen in der EU)
Flankiert von einer ungerechten Verteilung zwischen Rentnern, ehemals Selbstständigen und Pensionären, führt dies zu gravierender Altersarmut und einem damit einhergehenden Generationenkonflikt.
Unser Lösungsansatz der Grundrente bietet den Älteren aber auch den nachfolgenden Generationen einen würdevollen Lebensabend mit der zusätzlichen Möglichkeit privat einen steuerfreien weiteren Kapitalstock aufzubauen, einschließlich der stärkeren Beteiligung der Arbeitgeber.
Einzelheiten:
zu Programmpunkt 1. Grundrente (Umlagefinanzierung)
Einzahlung aller Einwohner (Arbeitnehmer, Selbständige, Beamte, nicht Selbständige über 18 Jahre) nach dem Solidarprinzip in eine Rentenkasse in Abhängigkeit des Einkommens einschließlich der persönlichen Gewinne aus Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Zinsen …). Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. Da lt. derzeitigem Verfassungsgerichtsurteil die Mehreinzahler auch mehr ausgezahlt bekommen müssen, muss dort geprüft werden, ob ein min./max. Betrag bei der Auszahlung reicht oder die Beitragsbemessungsgrenze festgelegt aber wesentlich höher als heute (5600.-€) sein muss. Unser Ziel ist die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze. Daraus folgt die Finanzierung einer Grundrente mit Mindest- und Höchstauszahlung (Beispiel: wie heute in der Schweiz: min. ~1200.- max. ~1900.-€) für alle Rentenbezieher. Untere Grenze in der Höhe der Deckung aller notwendiger Ausgaben für einen würdevollen Lebensabend (Def. nach §1 GG). Die Grundrente errechnet sich periodisch neu mit Veränderungen der Lebenshaltungskosten (Miete, Nahrung, Kleidung, Kultur, medizinische Versorgung …).
Die Einzahlungen müssen die Ausgaben für die Grundrente decken. Es werden im Prinzip nur begrenzte Reserven für einen Zeitraum, z. B. x Jahr, gebildet um bei wirtschaftlichen Schwankungen flexibel zu sein. Eine Teilfinanzierung orientiert sich bei Einführung des BGE an deren Festlegungen, wobei das BGE in der Höhe eines Existenzminimums ist und lt. Festlegung im derzeitigen Programm nur die Grundversorgung darstellt, während die Grundrente einen würdevollen Lebensabend gewährleisten soll, also höher liegen wird (Finanzierung siehe oben).
zu Programmpunkt 2. Private Zusatzversorgung (staatlich abgesichert)
Der Bürger kann eine Zusatzversorgung zur Erhöhung der Basisversorgung aufbauen. Dieser Kapitalstock darf nur für die Rente verwendet werden und darf nicht steuerlich belastet werden. Die Höhe der Zusatzversorgung ist nach oben offen und kommt dem Einzahler ohne Abzüge zugute. Die Auszahlung muss im Gegensatz zur Riesterrente mit Sicherheiten hinterlegt und staatlich garantiert sein.
zu Programmpunkt 3. Betriebliche Zusatzversorgung
Die Betriebe werden verpflichtet, einen Anteil des Arbeitslohnes in Rücklagen für Firmenrenten anzulegen. Diese müssen ausgelagert werden (Insolvenzschutz). Anpassungen zum Ausgleich von Kaufkraftschwankungen erfolgen periodisch durch eine Beitragsanpassung. Die Zusatzversorgung ist steuerfrei.
zu Programmpunkt 4. Seniorengerechte Infrastruktur (Thema ist vorläufig zurückgestellt)
Seniorengerechte Arbeitsplätze
Die Rentner können ab dem Bezug der Rente weiterhin arbeiten. Die Schaffung von entsprechenden Arbeitsplätzen für Personen über 6x Jahren wird unterstützt. Firmen werden dabei gefördert Weiterbildungsprogramme und Arbeitssituationen daraufhin anzupassen und seniorengerechte Arbeitsplätze anzubieten. Firmen mit mehr als 30 Mitarbeitern werden verpflichtet seniorengerechte Arbeitsplätze anzubieten. Firmen die keine Weiterbildungsprogramme anbieten werden zu einer Umlage der Kosten verpflichtet.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung wird sichergestellt.
Allgemeines
Die Übergangsphase vom bestehenden zu einem neuen System muss gestaltet werden. Da die Verfassung eine Sicherstellung der bisherigen Leistungen fordert, muss für die Einführung eines neuen Konzeptes mit sehr langen Übergangszeiten ( > 30 Jahre) gerechnet werden. Die Ausgestaltung der parallel laufenden Konzepte muß durch eine Expertenkommission gestaltet werden. Eine Einberufung zur Erstellung eines Bundesprogrammes wird gefordert.
Frührentner können ab 63 jederzeit in Rente gehen. Die Grundrente bleibt dabei gleich. Bei der betrieblichen und persönlichen Zusatzversorgung entstehen naturgemäß Abschläge.
Der Frührentner kann parallel zum Rentenbezug weiter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. (Erweiterung der Erwerbstätigkeit während der Frührente ist derzeit auch ein Antrag der Koalition, im Arbeitsministerium unter Frau von der Leyen).
Verknüpfungen mit den Themen Pflege, Krankenversicherung, sozialer Wohnungsbau sind vorhanden und werden in der Programmausarbeitung beachtet.
Das Positionspapier wird laufend mit der Bundes AG Senioren abgeglichen. Ziel ist ein Programmantrag für den BPT. Die Abstimmung mit der Bundes AG-Senioren ist erfolgt. Anregungen wurden, soweit diese den Grundsätzen des Positionspapieres entsprachen, aufgenommen. Ziel ist es am nächsten BPTe einen Programmantrag zu stellen.
Beschluss
Dieser Antrag wurde auf dem Landesparteitag Bayern 2012.1 in Straubing als P80 angenommen (Protokoll).