BY:Oberpfalz/Landtagswahl 2013

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Allgemeines

Der Landtag besteht aus 180 Abgeordneten (Ausgleichs- und Überhangmandate sind möglich). Es existiert keine einheitliche Landesliste, sondern Bayern ist in 7 Wahlkreise eingeteilt, die den jeweiligen Bezirken entsprechen und anteilig Mandate im Landtag bekommen. Diese Wahlkreise haben eine jeweils eigene Wahlkreisliste (Zweitstimme). Zusätzlich ist jeder Wahlkreis noch in mehrere Stimmkreise unterteilt. In jedem Stimmkreis kann ein Stimmkreiskandidat aufgestellt werden (Erststimme).

Diese Unterteilungen sind durch das Landeswahlgesetz geregelt und entsprechen den Bevölkerungsverhältnissen. Konkret stehen der Oberpfalz bei der Landtagswahl derzeit 16 Mandate im bayerischen Landtag zu und es existieren 8 Stimmkreise.

Besonderheiten

Bei der Landtagswahl sind folgende Besonderheiten - besonders im Unterschied zur Bundestagswahl - zu beachten:

  • Die Zweitstimme kann/muss ebenfalls einer bestimmten Person auf der Wahlkreisliste gegebenen werden. Es ist allerdings auch möglich, die gesamte Liste zu wählen, allerdings gibt es dafür kein Feld weshalb das eher selten gemacht wird (ca. 1 Prozent der Zweitstimmen). Diese Zweitstimmen werden dann der Partei für die Sitzverteilung gut geschrieben, haben aber keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Wahlkreisliste bzw. unterstützen die vorgegebene Reihenfolge (dazu kann man aber auch einfach Listenposition 1 wählen).
  • Die Erst- und Zweitstimmen werden für die Berechnung der Sitzverteilung für die jeweiligen Parteien zusammen gezählt.
  • Erfolgreiche Stimmkreiskandidaten, deren Partei an der Sperrklausel (5% bayernweit) scheitern, verlieren ihr Mandat. Es fällt an den Stimmkreiskandidaten mit der zweithöchsten Stimmenzahl.
  • Alle Stimmkreiskandidaten müssen auf der Wahlkreisliste (Zweitstimme) stehen, sind aber im jeweiligen Stimmkreis nur mit der Erststimme wählbar.
  • Nach der Aufstellung der Wahlkreisliste dürfen keine Stimmkreiskandidaten mehr gewählt werden.

Konkret bedeutet das für uns:

  • Wegen der Addition von Erst- und Zweitstimmen ist es nötig in jedem Stimmkreis einen Kandidaten aufzustellen
  • Aufgrund der Nichtwählbarkeit der Stimmkreiskandidaten mit der Zweitstimme im jeweiligen Stimmkreis gibt es an sich keine "sicheren" Listenplätze. Eine gewisse Ausnahme ist der erste Listenplatz wenn der Wähler mit der Zweitstimme die gesamte Liste wählt (unüblich) oder einfach den obersten Bewerber als Vertreter für die gesamte Partei nimmt. Dennoch entscheidet die Addition von Erst- und Zweitstimme über die tatsächlich gewählten Personen bzw. die Reihenfolge auf der Liste.
  • Bevor die Wahlkreisliste aufgestellt werden kann, müssen alle Stimmkreiskandidaten gewählt werden.

Anzahl der Bewerber

Der Oberpfalz stehen derzeit 16 Abgeordnete im bayerischen Landtag zu. Deswegen darf die Wahlkreisliste höchstens 16 Kandidaten umfassen, davon sind maximal 8 bereits als Stimmkreisbewerber gesetzt.

D.h. wir benötigen 8 Stimmkreiskandidaten (wegen der Addition von Erst- und Zweitstimmen) und zusätzlich 8 Wahlkreislistenkandidaten (die wegen der fehlenden Erststimmen kaum Chancen haben) um die Liste komplett zu füllen und alle Möglichkeiten zum Erhalt von Wählerstimmen auszuschöpfen.

Anzahl der möglichen Mandate

Bei einem Wahlergebnis von 5 bis 10 Prozent können wir eigentlich mit 1 bis 2 Sitzen im Landtag rechnen. Die genau Zahl der Sitze hängt aber vom Stimmenanteil der anderen Parteien ab. Da nur 16 Mandate zu vergeben sind, benötigen wir ungefähr 6 bis 6,5 Prozent aller Stimmen um sicher einen Sitz im Landtag zu erhalten (was ein Grund sein kann, dass das jetzige LWG nicht verfassungskonform ist, mehre Klagen und Beschwerden laufen da). Für einen sicheren zweiten Sitz würden wir ungefähr 12 bis 13 Prozent benötigen.

Wenn Überhang- und Ausgleichsmandate anfallen, ändert sich die Berechnung entsprechend - prinzipiell zu unseren Gunsten.

Die verlinkten Mandatsrechner helfen, einen Überblick für die Situation und die Berechnung der Sitz zu erhalten.

Links

Stimmzettel-Muster

Damit man mal sieht, wie so ein Stimmzettel aussehen kann. Das sind zwar ältere Versionen, aber da hat sich nichts gravierendes geändert:

Gesetze/Vorschriften

Sonstige Links zum Thema

Mandatsrechner

Hinweis: Bei der Landtagswahl kommt "Hare-Niemeyer" zum Einsatz, der Oberpfalz stehen 16 Mandate zu.

Termine

Siehe auch BY:Wahl2013/Formalia

Wahlen

Der Termin für die Landtagswahl 2013 ist noch nicht festgelegt. Die Bezirkswahl findet am gleichen Termin statt.

Wahlkreisvorschläge

"Die Wahlkreisvorschläge sind beim Wahlkreisleiter spätestens am 73. Tag vor dem Wahltag, 18 Uhr schriftlich einzureichen." Zusätzlich muss der Wahlkreisvorschlag von 0,1 Prozent der Stimmberechtigten im Wahlkreis (jedoch maximal 2000 Stimmberechtigte) unterzeichnet werden, wenn die Partei bei der letzten Landtagswahl nicht mindestens 1,25 % der Stimmen bayernweit erhalten hat

Das haben wir nicht erreicht, da wir nicht angetreten sind -> wir benötigen Unterstützungsschriften! Bei 855.639 Wahlberechtigten 2008 wären das also ca. 856 Unterstützungsschriften.

Nominierung der Stimmkreisbewerber und des Wahlkreisvorschlages

"Die Wahlen (für die Stimmkreisbewerber) dürfen frühestens 46 Monate (...) nach dem Tag, an dem der Landtag gewählt worden ist, stattfinden;"

Der Landtag wurde zuletzt am 28. September 2008 gewählt, d.h. die Wahlen der Stimmkreisbewerber dürfen frühestens am 29. Juli 2012 stattfinden.

Die Regelung für die Wahlkreisliste ist analog, allerdings dürfen nach dem Aufstellen der Wahlkreisliste keine Stimmkreiskandidaten mehr gewählt werden.

Stimmkreiskandidaten

Siehe BY:Oberpfalz/Stimmkreise Landtagswahl und Bezirkswahl 2013

Wahlkreisliste

Siehe BY:Oberpfalz/Wahlkreisliste Landtagswahl 2013