BY:Oberfranken/Vorstand/2012-01-24
Inhaltsverzeichnis
Protokoll der Bezirksvorstandssitzung vom 2012-01-24
Vorstandssitzung des Bezirks Oberfranken
24.01.2012 18:30
Die Konferenz findet fernmündlich als Telefonkonferenz unter +49 69 175 36 743 (Sipgate) Raum 2207 statt.
Tagesordnung
TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung und Bestimmung des Protokollführers
TOP 2 Genehmigung des Protokolls zur letzten Sitzung
TOP 3 Behandlung von Anträgen
TOP 1 Genehmigung der Tagesordnung und Bestimmung des Protokollführers
Telefonisch anwsend sind 4 Vorstandsmitglieder
Maximilian Rybka
Daniel Zipris
Robert Streng
Christian Heyder
Entschuldigt fehlt Dennis Busch aufgrund einer Terminkollision mit dem Stammtisch Coburg.
Die Protokollführung übernimmt Maximilian Rybka, die vorliegende Tagesordnung wurde einstimmig genehmigt.
TOP 2 Genehmigung des Protokolls zur letzten Sitzung
Das Protokoll zur letzten Sitzung wurde einstimmig genehmigt.
TOP 3 Behandlung von Anträgen
Antrag 1
Benjamin Stöcker beantragt:
Der Bezirksvorstand möge seine Rückstände (Anteile an Mitgliedsbeiträgen) beim Landesverband in Zukunft Quartalsweise einfordern. Der Landesverband wird dabei gebeten dem Bezirksschatzmeister mitzuteilen wie viel Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern welches Landkreises bezahlt wurden.
Begründung:
Laut Finanzordnung ist die niedrigste Gliederung für das Eintreiben des Mitgliedbeitrages zuständig. Dies macht allerdings zur Zeit der Landesverband. Der Antragsteller konnte keinen Beauftragungsbeschuss des Bezirksvorstandes finden und kennt daher die Detailregelungen nicht. Da die Gründung mehrerer Kreisverbände dieses Jahr geplant ist und diesen ein Anteil an den Mitgliedsbeiträgen zusteht sollte hier für die abgabe des Einzugs wenigstens auf entsprechenden Datenfluss zur vereinfachung für den Schatzmeister bestanden werden, damit dieser die Anteile an die KVs Zeitnah ausschütten kann. Hier sollte stets das alte BWLer denken gelten: Cash in early, pay late! :-)
Antrag ist mit 4 Stimmen einstimmig abgelehnt, dem Schatzmeister wird jedoch empfohlen, das Geld in eigenem Ermessen vierteljährig abzurufen.
Antrag 2
Benjamin Stöcker beantragt:
Der Vorstand möge beschließen, dass der Anteil der Parteienfinanzierung der an Oberfranken 2011 ausgeschüttet worden ist zu 50%, der Anteil der an Oberfranken in 2012 ausgeschüttet wird zu 80% an die Kreisverbände die in 2012 gegründet werden weitergereicht werden. Größere Ausgabenposten für Kommunalwahlkämpfe im Jahre 2012 werden dabei ggf. vom Vorstand angemessen angerechnet. Als Schlüssel zur Verteilung wird der Anteil des Gebietes des jeweiligen Kreisverbandes verwendet.
Begründung:
Im Sinne des §22 PartG ist es, dass das Geld möglichst in der Partei weit - also an die niedrigste gliederung - verteilt wird. Dort enstehen in der Regel auch die höchsten Wahlkampfkosten. Dementsprechend wurde auch ein Großteil des Anteils des Landesverbandes an die Bezirke verteilt. Der Antragsteller sieht es daher als sinnvoll und geboten an, ähnlich zu agieren. Der nicht ausgeschüttete Anteil sollte dem BzV zum Betrieb und dem setzen von Aktzenten genügen. Als alternative Schlüssel könnte man auch Mitgliederzahlen sowie Fläche verwenden. Der Antragsteller empfindet die Bevölkerungsgröße als angemessenste Variante. Im Falle des in der Gründung befindlichen KV Bambergs wäre der Anteil 214.215/1.082.516 = 19,7% des aus zuschüttenden Gesamtvolumens. Für die Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2011 ergibt sich 6.817,06 € *50% *19,7% = 674,50€.
Nach kurzer Besprechung wird festgestellt, dass der Antragstext in Bezug auf den Schlüssel dem der Begründung und der dort aufgeführten Beispielrechnung widerspricht. Der Vorstand findet den Inhalt des Antrags aber grundsätzlich gut. Um den Widerspruch aufzulösen wird daraufhin folgender Gegenantrag formuliert.
Der Antrag wird mit 4 Gegenstimmen abgelehnt.
Antrag 3:
Maximilian Rybka beantragt:
Der Vorstand möge beschließen, dass der Anteil der Parteienfinanzierung der an Oberfranken 2011 ausgeschüttet worden ist zu 50%, der Anteil der an Oberfranken in 2012 ausgeschüttet wird zu 80% an die Kreisverbände die in 2012 gegründet werden weitergereicht werden. Größere Ausgabenposten für Kommunalwahlkämpfe im Jahre 2012 werden dabei ggf. vom Vorstand angemessen angerechnet. Als Schlüssel zur Verteilung wird der prozentuale Anteil der Bevölkerung des Gebietes des jeweiligen Kreisverbandes an der Gesamtbevölkerung von Oberfranken verwendet.
Der Antrag wird mit 4 Stimmen angenommen.
Ende der Sitzung um 18:49
Beschlüsse des Vorstands
Quartalsweise Anforderung der Mitgliedsbeiträge
- Text:
- Antragsteller: Benjamin Stöcker
- Der Bezirksvorstand möge seine Rückstände (Anteile an Mitgliedsbeiträgen) beim Landesverband in Zukunft Quartalsweise einfordern. Der Landesverband wird dabei gebeten dem Bezirksschatzmeister mitzuteilen wie viel Mitgliedsbeiträge von Mitgliedern welches Landkreises bezahlt wurden.
- Begründung:
- Laut Finanzordnung ist die niedrigste Gliederung für das Eintreiben des Mitgliedbeitrages zuständig. Dies macht allerdings zur Zeit der Landesverband. Der Antragsteller konnte keinen Beauftragungsbeschuss des Bezirksvorstandes finden und kennt daher die Detailregelungen nicht. Da die Gründung mehrerer Kreisverbände dieses Jahr geplant ist und diesen ein Anteil an den Mitgliedsbeiträgen zusteht sollte hier für die abgabe des Einzugs wenigstens auf entsprechenden Datenfluss zur vereinfachung für den Schatzmeister bestanden werden, damit dieser die Anteile an die KVs Zeitnah ausschütten kann. Hier sollte stets das alte BWLer denken gelten: Cash in early, pay late! :-)
Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: Antrag ist mit 4 Stimmen einstimmig abgelehnt, dem Schatzmeister wird jedoch empfohlen, das Geld in eigenem Ermessen vierteljährig abzurufen.
Finanzierung von Kreisverbänden
- Text:
- Antragsteller: Benjamin Stöcker
- Der Vorstand möge beschließen, dass der Anteil der Parteienfinanzierung der an Oberfranken 2011 ausgeschüttet worden ist zu 50%, der Anteil der an Oberfranken in 2012 ausgeschüttet wird zu 80% an die Kreisverbände die in 2012 gegründet werden weitergereicht werden. Größere Ausgabenposten für Kommunalwahlkämpfe im Jahre 2012 werden dabei ggf. vom Vorstand angemessen angerechnet. Als Schlüssel zur Verteilung wird der Anteil des Gebietes des jeweiligen Kreisverbandes verwendet.
- Begründung:
- Im Sinne des §22 PartG ist es, dass das Geld möglichst in der Partei weit - also an die niedrigste gliederung - verteilt wird. Dort enstehen in der Regel auch die höchsten Wahlkampfkosten. Dementsprechend wurde auch ein Großteil des Anteils des Landesverbandes an die Bezirke verteilt. Der Antragsteller sieht es daher als sinnvoll und geboten an, ähnlich zu agieren. Der nicht ausgeschüttete Anteil sollte dem BzV zum Betrieb und dem setzen von Aktzenten genügen. Als alternative Schlüssel könnte man auch Mitgliederzahlen sowie Fläche verwenden. Der Antragsteller empfindet die Bevölkerungsgröße als angemessenste Variante. Im Falle des in der Gründung befindlichen KV Bambergs wäre der Anteil 214.215/1.082.516 = 19,7% des aus zuschüttenden Gesamtvolumens. Für die Parteienfinanzierung aus dem Jahr 2011 ergibt sich 6.817,06 € *50% *19,7% = 674,50€.
Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: Gegenantrag gestellt
Nach kurzer Besprechung wird festgestellt, dass der Antragstext in Bezug auf den Schlüssel dem der Begründung und der dort aufgeführten Beispielrechnung widerspricht. Der Vorstand findet den Inhalt des Antrags aber grundsätzlich gut. Um den Widerspruch aufzulösen wird daraufhin folgender Gegenantrag formuliert.
- Text:
- Antragsteller: Maximilian Rybka
Der Vorstand möge beschließen, dass der Anteil der Parteienfinanzierung der an Oberfranken 2011 ausgeschüttet worden ist zu 50%, der Anteil der an Oberfranken in 2012 ausgeschüttet wird zu 80% an die Kreisverbände die in 2012 gegründet werden weitergereicht werden. Größere Ausgabenposten für Kommunalwahlkämpfe im Jahre 2012 werden dabei ggf. vom Vorstand angemessen angerechnet. Als Schlüssel zur Verteilung wird der prozentuale Anteil der Bevölkerung des Gebietes des jeweiligen Kreisverbandes an der Gesamtbevölkerung von Oberfranken verwendet.
- Begründung:
- Grundsätzliche Zustimmung zum Antrag 6, aber Unstimmigkeiten in der Begründung sowie kein konkreter Antrag zum verteilerschlüssel.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: