BY:Oberfranken/Bezirksparteitag 2012/Anträge/Leitlinie Wir im STadtrat
Es wird beantragt folgende Leitlinie für die Kommunalpolitik zu beschließen:
Wir in den Kommunalparlamenten (Selbstverpflichtung)
Nach Art. 29 der Bayerischen Gemeindeordnung wird die Gemeinde durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet (Art. 37). Nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit insbesondere die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Gleichbedeutende Vorschriften existieren für das Verhältnis von Landkreisen und Landräten (Art. 22, 23 und 34 der Bayerischen Landkreisordnung) sowie Bezirkstag und Berikstagspräsident (Art. 21, 22 und 33 der Bayerischen Bezirksordnung). Danach obliegt die Entscheidungsbefugnis in allen Bereichen grundsätzlicher Art den Kommunalparlamenten und nicht den Bürgermeistern, Landräten oder dem Bezirkstagspräsidenten. In der Praxis ist oftmals eine gegenteilige Tendenz zu beobachten, nämlich eine faktische Beherrschung der Kommunalparlamente durch Bürgermeister, Landräte oder Bezirkstagspräsidenten bzw. ihrer zugehörigen Verwaltungen. Politisches Ziel der PIRATEN Oberfranken ist es, die gesetzlich geregelten Kompetenzvorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung, der Bayerischen Landkreisordnung und der Bayerischen Bezirksordnung in der Praxis auch durchzusetzen. Für die Kommunalparlamente ist deren gesetzliche Entscheidungskompetenz vom Entscheidungsprozess bis zur politischen Entscheidung sicherzustellen. Die Meinungsbildung der Kommunalparamente ist durch entsprechende Bürgerbeteiligung an den Entscheidungsprozessen zu ergänzen. Etwaige Machtverschiebungen zugunsten von Bürgermeistern, Landräten oder Bezirkstagspräsidenten bzw. den Verwaltungen sind transparent zu machen und zu korrigieren.
Wir PIRATEN Obefranken werden, wenn wir gewählt werden, unsere Aufgabe in den Kommunalparlamenten so wahrnehmen, dass die Gemeinderäte, Kreisräte, der Bezirkstag wieder das Sagen haben und nicht Bürgermeister, Landräte oder ein Bezikstagspräsident. Wir werden keinesfalls nur Vorlagen der Verwaltung durchwinken. Wir werden uns für Transparenz-Regelungen in den Satzungen von Kommunalen GmbHs, Zweckverbänden oder allen anderen Institutionen einsetzen, auf die von den Kommunalparlamenten Aufgaben übertragen werden. Wir werden faktische Machtverschiebungen zugunsten von Bürgermeistern, Landräten oder Bezirkstagspräsidenten - sowei diese vom gesetzlichen Leitbild abweichen - transparent machen und öffentlich kritisieren. Wir werden ferner überprüfen, inwieweit die Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse zu Intransparenz und Machtverschiebungen führt, die mit den gesetzlichen Leitbildern unvereinbar sind. Ggf. werden wir auf Korrekturen in allen Bereichen, die mit den gesetzlichen Leitbildern aktuell unvereinbar sind, hinwirken.