BY:Mittelfranken/AG Wahlkampf/PG Plakate/Erlangen
Inhaltsverzeichnis
Planungstreffen
Die Plakatierung wird auf dem Erlanger Stammtisch am Mittwoch, den 12. August 2009 besprochen.
Einschränkungen
- Plakatierungsverordnung (PDF)
- Abgrenzung Innstadt (PDF)
- Information zur Aufstellung/Plakatierungen zur Kommunalwahl 2008 (PDF) - z.Zt. unbekannt, ob dies auch analog für die Bundestagswahl gilt; ist aber von auszugehen
- lt. dieser Information müssen die Plakatständer aus Metall sein -> keine Plakatierung in Erlangen für uns?
Ablauf
- Freitag: 16:00 - Plakatständer abholen
- tbd
Orte
- noch nicht festgelegt
Anmeldung
Bitte eintragen mit Info ob eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht
Sicher dabei:
Noch nicht sicher:
- Und Du?
Auflagen Erlangen
1. Auf folgenden Straßen und Plätzen im Stadtgebiet Erlangen ist das Anbringen von Plakaten und Aufstellen von Plakatständern untersagt:
Hugenottenplatz, Marktplatz, Bahnhofsplatz, Bayernstraße / Einmündung Friesenweg, Güterhallenstraße i. Verlängerung Äußere Brucker Straße vor den Erlaner Stadtwerken an der Fußgängerschutzanlage, Büchenbacher Damm, Abfahrt Alterlangen / Schallershofer Straße, Nordost- und Nordweststrecke an der Einmündung in die Thalermühlstraße und Alter Markt (Büchenbach). Südwest. Einmündungsbereich St. Michael / Am Klosterholz, Bayreuther Straße ab Einmündung Baiersdorfer Straße in nördliche Richtung, Sankt Johann bis Dechsendorfer Damm, im Zollhausbereich: Ausläufer des Gehwegbereiches zwischen Werner-von-Siemens-Straße / Luitpoldstraße um das Verkehrszeichen.
2. Der Inhalt der Plakate darf nicht gegen Strafgesetze verstoßen.
3. Plakatträger, Wimpel oder Fahnen dürfen nicht höher als 3m (Oberkante) über dem Straßen- bzw. Gehwegniveau angebracht werden.
4. Ein Standort kann nur von einer Partei belegt werden.
5. Neonfarbene Plakate (auch Untergrund) sind nicht zulässig.
6. Als genehmigte Plakatgröße gilt maximal DIN A0
7. Alle Plakate / Plakatträger sind spätestens bis zum 05.10.2009 zu entfernen.
8. Das Anbringen oder Aufstellen von Plakaten auf Doppelständern, einzelnen Hartfaserplatten, Holzgestellen und ähnlichen Vorrichtungen ist im Innenstadtbereich ausdrücklich untersagt. Die räumliche Innenstadtbegrenzung entnehmen Sie dem beiliegenden Plan.
9. Auf folgenden Straßen und Plätzen darf nur je 1 Dreieckständer aufgestellt werden: südliche Hälfte des Rathausplatzes, nördliche Hälfte des Rathausplatzes, Bereich Neuer Markt und Kaufhäuserbereich (Sedanstraße bis Nürnberger Straße 30/31) Fußgängerzone Untere Karlstraße, Schlossplatz, Martin-Luther-Platz, Altstädter Kirchenplatz.
10. Die Plakate dürfen nicht an Aluminium-Lichtmasten angebracht werden.
11. Die Plakatständer sind so aufzustellen, dass sie weder im Sichtwinkel von Kreuzungen und Einmündungen stehen, noch Verkehrszeichen onder Verkehrseinrichtungen beeinträchtigen oder verdecken.
12. Vor und hinter Kreuzungen ist ein Abstand von 5m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einzuhalten.
13. Plakatständer müssen so angebracht sein, dass ihr Abstand vom Fahrbahnrand mindestens 50cm beträgt.
14. Plakatständer dürfen nur um Pfosten von Verkehrszeichen herumgruppiert werden, die sich auf den ruhenden Verkehr beziehen. Eine Aufstellung der Plakatständer an Lichtsignalanlagen ist nicht gestattet.
15. Unmittelbar vor Schulen und Kindergärten ist das Aufstellen und Anbringen von Plakaten untersagt.
16. Das Anbringen von Plakaten an Bäumen, um Bäume oder um Stützpfähle von Bäumen sowie an Baumschutzgittern ist untersagt.
17. Der Inhaber dieser Erlaubnis ist während der Dauer der Sondernutzung für die überlassenen Platz- bzw. Standflächen verkehrssicherungspflichtig.
18. Für evtl. Schäden wegen eines Verstoßes gegen die vorgenannten Auflagen haftet der Antragsteller.
Plakate in Erlangen
Typ | Anzahl | Standort | Bemerkung | Abgebaut |
---|---|---|---|---|
A1 | 1 | Am Europakanal / Dorfstraße | Vor der Ampel in Richtung Büchenbach | X |
A1 | 1 | Frauenauracher Str. / Zum Hutacker | Richtung Media Markt | X |
A1 | 1 | Frauenauracher Str. | Nähe Bushaltestelle Richtung Büchenbach | X |
A1 | 1 | Frauenauracher Str. | In der Nähe von Aldi Richtung Büchenbach | X |
A1 | 1 | Adenauer Ring / Odenwaldallee | Fahrradweg Richtung Alterlangen | X (keines Gefunden) |
A1 | 1 | Adenauer Ring / Kosbacher Damm | Fahrbahnmitte | X (keines Gefunden) |
A1 | 1 | Möhrendorfer Straße / Schulzentrum West | X | |
A1 | 1 | Schallershofer Straße / Adam Kraft Straße | Richtung Obi | X |
A1 | 1 | Möhrendorfer Straße | Nähe Comet / Gegenüber der Sparkasse | X |
A1 | 2 | St. Johann / Wellhoeferstr. | Fahrbahnmitte | X |
A1 | 2 | Dechsendorfer Str. | Laterne | X |
A1 | 2 | Baiersdorfer Straße | Beim Parkplatz / Auf beiden Straßenseiten | X (keines Gefunden) |
A1 | 2 | Bayreuther Straße / An den Kellern | Auf beiden Straßenseiten | X (keines Gefunden) |
A1 | 2 | Rathsberger Str / Leo-Hauck-Str. | Bei Fahrradstaender und T-Kreuzung | X |
A1 | 1 | Spardorfer Straße / Jordanweg | Vor Palmsanlage | X |
A1 | 1 | Spardorfer Straße / Adalbert-Stifter-Straße | X (keines Gefunden) | |
A3 | 1 | Gerberei | Nach Unterführung | X (Gestohlen?) |
A3 | 2 | Wöhrmühle | Vor Brücke | X (Martin?) |
A3 | 1 | Wiesenweg | Minigolfplatz | X |
A3 | 2 | Damaschkestraße / Neumühle | X | |
A3 | 1 | Kappelensteg / Ulrich-Schalk-Straße | X (Gestohlen?) | |
A3 | 1 | Kappelensteg / Frauenauracher Str. | X | |
A3 | 1 | Dorfstraße | Fahrschule Klaus | X |
A3 | 1 | Häuslingerstr. / Mönaustr. | X | |
A3 | 1 | Donato-Polli-str. | Bushaltestelle DPS | X |
A3 | 2 | Donato-Polli-str. / Heinrich-Kirchner | X | |
A3 | 2 | Büchenbacher Anlage / Lichtenfelser Weg | X | |
A3 | 2 | Würzburger Ring / Unterführung Kanal | X (Martin?) | |
A3 | 2 | Dompfaffstraße / Unterführung Kanal | X (Martin?) | |
A3 | 2 | Dompfaffstraße | Beginn vom Radweg | X (Martin?) |
A3 | 1 | Schulzentrum West | X | |
A3 | 1 | Hintere Gasse / Forchheimer Straße | X | |
A3 | 3 | Äußere-Brucker-Str. / Saalestr. | Auf beiden Straßenseiten | X |
A3 | 2 | Nürnberger Str. | In der Nähe Fahrradecke | X |
A3 | 2 | Frankenwaldallee / Am Europakanal | Tankstelle | X |
A3 | 2 | Büchenbacher Str. | X | |
A3 | 2 | Georg-Kraus-Str. | X | |
A3 | 2 | Gegenueber vom Hawo | X |