BY:München/Kreisverband/Vorstand/Geschäftsordnung 20130407

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Geschäftsordnung des 4. Vorstands des Kreisverbands München

vorläufig beschlossen am 08.04.2013

§ 1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit fertigt jedes Vorstandsmitglied einen schriftlichen, im Umfang in angemessener Weise begrenzten Tätigkeitsbericht an.

§ 2 Kompetenz- und Aufgabenbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Florian Deissenrieder, Vorsitzender: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen. Darüber hinaus ist er für die Pflege der Beziehungen zum Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den übrigen bayerischen Kreisverbänden zuständig. Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und vertritt die Positionen des Kreisverbandes und der Piratenpartei Deutschland öffentlichkeitswirksam. Er ist ausserdem zuständig für die Organisation von Arbeitstreffen und unterstützt den 2. Stellvertrenden Vorsitzenden bei der Betreuung der Social-Media Accounts.
  1. Dietmar Hölscher, Stellvertretende Vorsitzender: Er unterstützt den Vorsitzenden in seinen Aufgaben. Er vertritt den Vorsitzenden dabei die Positionen des Kreisverbands und der Piratenpartei Deutschland öffentlichkeitswirksam zu vertreten. Er ist außerdem Ansprechpartner für das Leitungs-Team der Geschäftsstelle. Ihm obliegt die Koordination und Vorbereitung von Wahlen, sowie die Darstellung des Kreisverbands nach aussen. Er unterstützt die Generalsekretärin bei der Protokollführung und der Pflege des Wanninger. Ihm obliegt die Administration der Mailinglisten.
  1. Ali Yalpi, Stellvertretender Vorsitzender: Ihm obliegt es, die programmatische Entwicklung des Kreisverbandes zu fördern und voranzutreiben. Außerdem unterstützt er den Beisitzer bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Er ist außerdem Ansprechpartner für Jugend und Junge Piraten, sowie für die Betreuung der Social-Media Accounts zuständig.
  1. Stefan Dirnstorfer, Schatzmeister: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er veröffentlicht regelmäßig zu jedem Kalendermonat bis zum 15. des jeweiligen Folgemonats eine aktuelle Übersicht über die Finanzen des Kreisverbands.In dieser Übersicht werden auch Spenden mindestens insoweit veröffentlicht, wie dies nach der Satzung des Kreisverbands oder dessen übergeordneten Verbänden notwendig ist.

Er unterstützt die Generalsekretärin bei der inneren Verwaltung des Kreisverbands, sowie den stellvertrenden Schatzmeister bei der Materialverwaltung. Er vertritt den 1. Stellvertreter als Ansprechpartner für das Leitungs-Team der Geschäftsstelle.

  1. Alp Sezen, Stellvertrender Schatzmeister : Ihm obliegt es, die Arbeit des Schatzmeisters in sämtlichen Belangen zu unterstützen. Er ist ausserdem zuständig für die Bündnisarbeit, sowie die Pflege von Kontakten zu anderen Parteien und Verbänden. Ihm obliegt die Materialverwaltung.
  1. Thomas Ranft, Beisitzer: Ihm obliegt die Organisation der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Er unterstützt den 2. Stellvertreter bei der Förderung der programatischen Arbeit des Kreisverbands. Er vertritt den stellvertrenden Schatzmeister bei der Bündnisarbeit, sowie die Pflege von Kontakten zu anderen Parteien und Verbänden.
  1. Christine Harenberg, Generalsekretärin: Der Generalsekretärin obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Kreisverbandes. Dazu zählen die Mitgliederverwaltung, das Dokumentationswesen, die Organisation der Kreisgeschäftsstelle und der Kontakt zu untergeordneten Gliederungen. Sie unterstützt den 1. Stellvertreter bei der Darstellung des Kreisverbands nach aussen, sowie bei der Vorbereitung und Organisation von Wahlen. Darüber hinaus ist sie stellvertretend für die Pflege der Beziehungen zum Landesverband, dem Bezirksverband Oberbayern und den übrigen bayerischen Kreisverbänden zuständig. Ausserdem obliebt ihr die Protokollführung. Sie vertritt den 1. Stellvertreter bei der Pflege der Mailinglisten, sowie den 2. Stellvertreter als Ansprechpartner für Jugend und Junge Piraten.

§ 3 Beschlußfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandsitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Für jeden Beschluß müssen ein oder mehrere Zuständige angegeben werden.
  3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit mindestens 2 Ja-Stimmen sowie der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  4. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit, also mindestens 4 Ja-Stimmen, der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Umlaufverfahren dauern höchstens 48 Stunden.
  5. Beschlüsse des Vorstands sind vom Beisitzer unverzüglich aktenkundig zu machen. Es wird ein Antrags-/Entscheidungsbuch im Wiki geführt. Auf Wunsch ist jedem Mitglied des Kreisverbandes Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands zu gewähren.
  6. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von:
    1. jedem Bürger oder Bewohner Deutschlands
    2. jedem Mitglied der Piratenpartei Deutschland
    3. einem Organ der Piratenpartei Deutschland oder deren Untergliederungen
    4. einem Organ der Jungen Piraten Deutschland oder deren Untergliederungen

§ 4 Vorstandssitzungen

  1. Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig als Präsenzsitzung statt. In Ausnahmefällen können diese auch fernmündlich stattfinden.
  2. Regelmäßige Vorstandssitzungen werden durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden in Textform einberufen und finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können Sitzungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  3. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% (derzeit: mind. 4) der 7 Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Der Vorstand jedes angegliederten Ortsverbandes hat das Recht ein Mitglied aus seiner Mitte zu allen Vorstandssitzungen zu entsenden. Der Entsandte hat Rede- aber kein Stimmrecht. Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
  5. Termin und Ort der nächsten Vorstandssitzung sollen während der laufenden Vorstandssitzung beschlossen, und nach Sitzungsende unverzüglich veröffentlicht werden. Es dürfen nicht mehr als vier Wochen zwischen zwei Vorstandssitzungen liegen.
  6. Es obliegt dem Beisitzer zu jeder Sitzung unverzüglich ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll ist vom Beisitzer unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche im Wiki zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des Protokolls ist zeitgleich auf der Mailingliste des Kreisverbandes bekannt zu geben. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im veröffentlichten Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§ 5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband.
  2. Generalsekretär und die Schatzmeister erhalten Zugriff auf die Mitgliederdaten.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten ist nicht zulässig. Auf Beschluß des Vorstands können MItgliederdaten ausnahmsweise an einen entsprechend §11, Absatz 3 der Satzung des Kreisverbands beauftragten Piraten weitergegeben werden, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und dem Kreisverband eine entsprechende Datenschutzverpflichtungserklärung vorliegt.

§ 6 Finanzangelegenheiten

  1. Zugriff auf das Konto des Kreisverbands haben Schatzmeister, stellvertretende Schatzmeisterin sowie der Vorsitzende.
  2. Die Schatzmeister prüfen spätestens alle 3 Monate zusammen mit den Kassenprüfern die Kasse sowie die zugehörigen Belege.