BY:Landkreis Rosenheim/Antragsfabrik/Informationsfreiheitssatzung
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landkreis Rosenheim von Tommy. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landkreis Rosenheim/Antragsfabrik. |
- Positionspapier Antrag Nr.
- PP001
- Beantragt von
- Tommy
- Titel
- Informationsfreiheitssatzung in der Stadt Rosenheim und in den Gemeinden des Lkr Rosenheim
- Antrag
Der Kreisverband Rosenheim fordert für die kreisfreie Stadt Rosenheim und die 46 Gemeinden im Landkreis Rosenheim eine Informationsfreiheitssatzung. Die geforderte Informationsfreiheitssatzung für alle Kommunen im Landkreis ist stark angelehnt an das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist damit ein Kontroll- und Mitgestaltungsrecht aller Bürgerinnen und Bürger.
- Begründung
Informationsfreiheitsgesetze wurden bereits auf Bundesebene und von allen Bundesländern erlassen, ausgenommen Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen. Eine zunehmende Anzahl von Städten in diesen Bundesländern, darunter München, Nürnberg, Würzburg und Göttingen, haben daher kommunale Informationsfreiheitssatzungen erarbeitet, um dieses demokratische Defizit zu beheben.
Das Informationsrecht fördert eine transparente Politik und Verwaltung und dient Bürgerinnen und Bürgern, Journalisten und Unternehmen gleichermaßen.
Die Informationsfreiheitssatzung soll sich an der aktuellen Satzung nach Hamburger Modell orientieren, welche das Jedermannsrecht auf Auskunft oder Einsicht ohne begründetes Interesse verankert.
Eine sinnvolle Satzung soll nach Hamburger Modell ausgearbeitet werden (bereits durch die IG IFS/TG des Bezirksverbandes Bayern in Arbeit), da in der Satzung der Landeshauptstadt München enthaltene Ausschlussklauseln so formuliert sind, dass trotz der Informationsfreiheitssatzung alle Entscheidungen unter ein Ausschlusskriterium fallen können und somit trotzdem nicht zur Einsicht veröffentlicht werden müssen (siehe § 6 der Münchener Satzung)
Eine speziell auf die Bedingungen seiner Gemeinde zugeschnittene Informationsfreiheitssatzung kann jeder Bürger vor Ort beantragen. Da dies aber, aus welchen Gründen auch immer, von einzelnen Personen nicht umgesetzt wird, sollte sich die Piratenpartei für das Recht auf Informationsfreiheit einsetzen.
Die Informationsfreiheitssatzung in den Gemeinden soll als Vorreiter und erster Schritt für ein zu forderndes Transparenzgesetz für das Land Bayern dienen und wäre damit eine Grundsteinlegung für eine solche Forderung.
Eines der obersten Gebote der Piratenpartei ist die Transparenz in der Politik, da sollte es gerade auf der kommunalen Ebene oberste Priorität haben.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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