BY:Landkreis München/Kommunalwahl 2014/Aufstellungsversammlung

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Kreisverband München-Land Seiten
Aufstellungsversammlung Landkreis München für die Kommunalwahl 2014
am
17. November 2013
ab 15:00 Uhr


in der
Landesgeschäftsstelle Bayern

Schopenhauer Straße 71, 80807 München
ACHTUNG ACHTUNG

Zur Feststellung der Stimmberechtigung (Akkreditierung) ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines gültigen Reisepasses mit der Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes unbedingt erforderlich!

Protokoll der Aufstellungsversammlung

Protokoll der AV

Vorläufige Tagesordnung

  • Beginn der Akkreditierung ab 14.00 Uhr
  • Beginn der Rahmenveranstaltung: 15.00 Uhr
  • Ende der Rahmenveranstaltung: ca. 20 Uhr

Die vorläufige Tagesordnung für die Rahmenveranstaltung

  • 1. Begrüßung, Organisatorisches
  • 2. Einzelveranstaltung: Wahl der Bewerber für den Landrat und Kreistag Landkreis München
  • 3-32. Einzelveranstaltung: Wahl der Bewerber für die Bürgermeisterwahlen und Gemeinderatswahlen in den Gemeinden Landkreis München

Reihenfolge nach Bevölkerung: (Unterschleißheim, Unterhaching, Ottobrunn, Haar, Taufkirchen, Garching b. München, Ismaning, Neubiberg, Gräfelfing, Oberhaching, Kirchheim b. München, Oberschleißheim, Grünwald, Unterföhring, Planegg, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Pullach i. Isartal, Hohenbrunn, Neuried, Aschheim, Sauerlach, Feldkirchen, Grasbrunn, Putzbrunn, Schäftlarn, Brunnthal, Aying, Baierbrunn, Straßlach-Dingharting)

Die vorläufige Tagesordnung für jede Einzelveranstaltung

  • 1. Begrüßung, Organisatorisches
  • 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
  • 3. Wahl der Versammlungsämter
  • 4. Hinweise des Versammlungsleiters
  • 5. Beschluss der Tages-, Geschäfts- und Wahlordnung
  • 6. Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  • 7. Vorstellung der Bewerber und ihrer Programme
  • 8. Wahl des Bewerber für die Bürgermeisterwahl/Wahl Landrat
  • 9. Wahl der Bewerber für die Gemeinderatswahl/Kreitagswahl
  • 10. Wahl eines Beauftragten und eines Vertreters für den Wahlvorschlag

Die Aufstellungsversammlung für die Gemeinden und den Kreis kann nur durchgeführt werden, wenn jeweils mindestens drei stimmberechtigte Personen teilnehmen.

Versammlungsämter

Versammlungsleitung

Wahlleitung

Protokoll

Akkreditierung

Kandidaten?

Landkreis München

Landrat

  • ?

Kreistag

  • 70 Plätze
    • Thomas Mayer
    • Daniel Seuffert
    • Dr.Bernd Simon

Gemeinden

Gemeinde X

  • Bürgermeister?
  • Gemeinderat?

Regelungen

Gemäß unserer Satzung

Quelle: Satzung KV München Land §6 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

  1. Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt nach den Bestimmungen der Wahlgesetze, der zu ihrer Ergänzung erlassenen Rechtsnormen sowie den ergänzenden Vorschriften der Satzung. Davon abweichende Regeln sind nichtig.
  2. Die niedrigste Gliederung, deren Tätigkeitsgebiet einen Stimm- bzw. Wahlkreis vollständig umfasst, ist für dessen Bewerberaufstellung zuständig. Sie kann untergeordnete Gliederungen mit der Aufstellung beauftragen.
  3. Die Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen erfolgt in einer eigenständigen wahlrechtlichen Mitgliederversammlung (nachfolgend Nominierungsversammlung) der laut Gesetz stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Stimm- oder Wahlkreises.
  4. Die Einladung für Nominierungsversammlungen erfolgt durch öffentliche Ankündigung oder einzeln an alle laut Gesetz stimmberechtigten Mitglieder und weist explizit auf die Bewerberaufstellung und Wahlen hin. Im Übrigen gelten für Form und Frist der Einladung die selben Regeln wie für die Einladungen zum Parteitag. Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzen sich die Ladungsfristen auf fünf Tage.
  5. Der Bewerber bzw. die Liste für den Stimm- oder Wahlkreis muss in geheimer Wahl eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreichen. Die weiteren Details des Wahlverfahrens regelt die Geschäftsordnung der Nominierungsversammlung.

Satzung und GO


  • D. Teufel
  • Stand 29.10.2013