BY:Landkreis München/Übergeordnete Positionen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Positionen des Kreisverbandes München-Land zu Bezirks-, Landes- und Bundesangelegenheiten

Diese Positionen werden im Namen des Kreisverbandes bei den entsprechenden Gebietsverbänden eingereicht und zu Annahme empfohlen.

Familie

Stärkung der Kinderinteressen bei Streitigkeiten zwischen den Eltern

Bei Streitigkeiten der Eltern zu Sorgerecht und Umgangsrecht soll die Verfahrensdauer zur Klärung des Sachverhaltes deutlich verkürzt werden. Ein erster gerichtlicher Anhörungstermin soll binnen eines Monats erfolgen.

Bei besonders schwerwiegenden Streitigkeiten soll das Gericht eine professionelle Mediation durch eine Beratungsstelle anordnen. Die Elternteile sind durch die Beratungsstelle bei ihrer Problembewältigung zu unterstützen. Die finanzielle Lage der Elternteile soll bei deren Beteiligung an den Beratungskosten berücksichtigt werden. Finanzielle Auswirkungen fördern in diesem Falle meist positiv ein Überdenken der eigenen Handlungen. Ist ein Beteiligter nach der erfolgten Rechtsprechung weiterhin nicht zur Zusammenarbeit bereit, dann kann bestimmt werden, dass er die Beratungskosten komplett alleine zu tragen hat.

Unter Streitigkeiten der Eltern leiden die Interessen der Kinder. Aktuell dauert es Monate bis Jahre (je nach Ausprägung der Streitigkeiten) bis juristische Regelungen getroffen werden. Kinder sehen in dieser Zeit oftmals einen Elternteil nicht und die extreme, nervliche Belastung der Eltern durch die Gerichtsverfahren überträgt sich auf die Kinder. Je schneller klare Regelungen gefunden werden, umso schneller können sich Kinder auf die neue Situation einstellen und werden nicht weiter als Spielball zwischen den Streitern missbraucht.

Das Münchner Modell, das einen ersten Anhörungstermin vor Gericht innerhalb von nur einem Monat gewährleistet, beschleunigt bereits am Amtsgericht München die Verfahrensdauer und wirkt sich positiv aus. Leider ist das Modell nicht verpflichtend für alle Richter und wird daher nicht konsequent angewendet. Die beschleunigten Verfahren sind qualitativ nicht schlechter und sparen in der Regel den Beteiligten Geld (juristische Beratung und Prozesskosten). Rechtsprechung ist ein Grundrecht der Bürger und darf nicht zum finanziellen Ruin führen.
(angenommen am KPT2012.1)


Bildung

Einführung der integrierten Gesamtschule in Bayern

Anders als in Gymnasien, Real- oder Hauptschulen werden Schüler - unabhängig von ihren Leistungen - gemeinsam unterrichtet. Für viele Eltern ist die Gesamtschule daher eine Alternative zum klassischen zwei- bzw. dreigliedrigen Schulsystem.

Ca. 98500 Schülerinnen und Schüler haben im Schuljahr 2010/11 innerhalb der Sekundarstufe I die Schulform gewechselt. Auf je einen Aufsteiger in eine anspruchshöhere Schulform kommen so viele Absteiger in eine anspruchsniedrigere Schulform:

Baden-Württemberg 1:1,5 Bayern 1:0,9 Berlin 1:6,9 Brandenburg 1:2,5 Bremen 1:2,4 Hamburg *keine statistische Angabe Hessen 1:8,7 Mecklenburg-Vorpommern 1:1,8 Niedersachsen 1:10,3 Nordrhein-Westfalen 1:5,6 Rheinland Pfalz *keine statistische Angabe Saarland 1:4,6 Sachsen 1:4,7 Sachsen-Anhalt 1:3,6 Schleswig-Holstein 1:3,9 Thüringen 1:3,2

In Bayern wechselten im Schuljahr 2010/11 mehr als 31300 Schüler von der fünften bis zur zehnten Klasse die Schulform und hat damit einen Anteil von 4,3% gegenüber dme bundesweiten Schnitt von 2,2%. Bayern ist damit das einzige Bundesland, in dem mehr Kinder den Aufstieg in Realschule oder Gymnasium schafften, als eine höhere Schule wieder verlassen mussten. 13000 Kinder wurden von Gymnasium oder Realschule nach unten befördert, 14500 von Mittel- oder Realschule nach oben.

Diese von der Bertelsmann Stiftung durchgeführte Studie verfälscht die Realität!!

In Bayern ist es so, dass nur die Hälfte der Kinder die Grundschule mit einer Gymnasialempfehlung verlässt und davon nur 40% der Schüler von ihren Eltern auf ein Gymnasium angemeldet werden. Fast jeder zweite Schulaufsteiger in Bayern wechselt erst nach der fünften Klasse einer Haupt- oder Realschule auf eine höhere Schule - wiederholt dort aber die fünfte Klasse.

Lässt man die Besonderheit in der fünften Klasse ausser Acht, übersteigt die Zahl der Schulabsteiger in Bayern die der Aufsteiger bei weitem: In den Jahrgängen sieben bis neun werden doppelt so viele Schüler nach unten befördert wie nach oben!
(angenommen am KPT2012.1)


Verkehr

Bürgerbeteiligung

Einführung des Transparenzgesetzes

Der Kreisverband München-Land fordert und unterstützt die Einführung des Transparenzgesetzes für das Land Bayern, wenn erforderlich unter Zuhilfenahme eines Bürgerbegehrens oder anderer geeigneter Maßnahmen. (angenommen am KPT2012.1)


Landwirtschaft

Deklaration von Inhaltsstoffen und Herkunftsort bei Lebensmitteln und Futtermitteln

Problem: Die letzte EU-Regelung Richtlinie 2007/68/EG hat zwar einige Lücken bei der Allergenkennzeichnung geschlossen, ist aber in vielen Punkten immer noch absolut unvollständig. So werden wichtige Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch, Butter, Fleisch, Wurst, Wein oder Pflanzenöl überhaupt nicht gekennzeichnet. Das liegt zum einen an den vielen Inhaltsstoffen, welchen Naturprodukte unterliegen, zum anderen aber klar am Schutz von Lobbygruppen wie Futtermittelerzeugern aber auch Produktherstellern, die niedrige Preise von genmanipulierten Futtermitteln aus Südamerika nutzen wollen.

Lösung: Die Deklaration umfasst die komplette Wertschöpfungskette unserer Lebensmittelerzeugung.

Dem Bürger soll es ermöglicht werden, durch eine einfache, ohne großes Fachwissen lesbare Deklaration auf allen Lebensmitteln die Inhaltsstoffe und Herkunftsorte zu erfahren. Auch die Futtermittel für Tierfleisch einschließlich weiterverarbeiteter Tierprodukte wie Wurst oder Käse, müssen angegeben werden. Vor allem Angaben über Düngemittel und genmanipulierte Futtermittel in der gesamten Prozesskette sind mit anzugeben.

1. Lebensmittel tierischer Herkunft

Für Fleisch und Eier sind Herkunft, Haltungsform und Fütterung (siehe Gentechnik) zu kennzeichnen. Ähnlich wie bei Eiern soll auch beim Hähnchenfleisch die Haltungsform angegeben werden (z.B. Freiland, Boden, Besatzdichte). Gleiches gilt für Schweinefleisch und alle anderen Fleischarten (z.B. Freiland/Stroh/Vollspalten, Besatzdichte).

2. Milch und Milchprodukte

Molkereien dürfen auf ihren Verpackungen keine falschen Tatsachen suggerieren. D.h. nur wenn der überwiegende Teil der Milchmenge (70%) aus Betrieben mit Weidehaltung kommt, darf auf der Verpackung mit Kühen auf der Weide Werbung gemacht werden. Nicht nur die verarbeitende Molkerei ist zu kennzeichnen, sondern auch die ursprüngliche Herkunft der Milch.

3. Regionalsiegel

Die VerbraucherInnen können durch regionale Kennzeichnung einen Beitrag zur Verringerung der Transportwege bei Tieren und des Verkehrs im Allgemeinen leisten. Die regionalen Eigenheiten der Landwirtschaft können so unterstützt werden. Durch regionale Kreisläufe werden transparente und überschaubare Strukturen möglich, die das Vertrauen zwischen den Bauern und Bäuerinnen und den Verbrauchern stärkt. Für Fleisch und Eier sind Herkunft und Fütterung zu kennzeichnen. Bei Milch und Milchprodukten müssen sowohl die verarbeitende Molkerei als auch die ursprüngliche Herkunft der Milch angegeben werden. Insbesondere muss auch das Anbaugebiet des Futters deklariert werden. Irreführende Produktbezeichnungen bezüglich regionaler Herkunft sind nicht zulässig (z.B. "Schwarzwälder Schinken"). Region in diesem Sinne sind etwa Nachbarlandkreise bzw. Bezirke oder auch angrenzende Gebiete im europäischen Ausland mit wirtschaftlich verflochtenen Strukturen (z.B. Landkreis Garmisch-Partenkirchen und Tiroler Inntal). Ein Umkreis von ca. 100 km ist hier sinnvoll.

4. Gentechnik

Tierische Erzeugnisse sind grundsätzlich zu kennzeichnen, wenn in der Fütterung nicht durchgehend auf GVO verzichtet wird. Das Siegel „Ohne Gentechnik“ muss also neu definiert werden. Bisherige Regelung: Hühner 10 Wochen, Schweine 4 Monate und Rinder 1 Jahr keine GVO im Futter, bzw. drei Monate vor Melkdatum (Milch), sechs Wochen vor Legetermin (Eier). Als GVO-Frei soll nur gelten, wenn Geflügel 100% der Lebenszeit, Schweine und Rinder 80% der Lebenszeit GVO-frei gefüttert wurden. Bei Milch muss mindestens ein Jahr vor dem Melkdatum GVO-frei gefüttert werden. Auch bei pflanzlichen Produkten ist eine eindeutige und umfassende Kennzeichnung über gentechnisch veränderte Bestandteile nötig. Die Deklarationsgrenze muss dementsprechend bei allen Lebensmitteln bei 0,0% liegen. Wird diese Grenze nicht eingehalten, so muss dies gut sichtbar auf der Verpackung vermerkt sein. Die Begründung „technisch unvermeidbar“ muss generell gestrichen werden.

(angenommen am KPT2012.1)

Gerechtere Verteilung von EU-Subventionen in der Landwirtschaft

Vorwort: Wir sind grundsätzlich dafür, Subventionen komplett abzuschaffen. Die Abschaffung von Subventionen ist ein langfristiges Ziel im Rahmen der EU und darüber hinaus. Als Übergangslösung brauchen wir zum Erhalt der kleinbäuerlichen Landwirtschaft eine gerechtere Verteilung als wir sie heute haben.

Problem: Derzeit wird lediglich die Fläche als Grundlage für Zahlungen von EU-Subventionen in der Landwirtschaft zugrunde gelegt. Diese Berechnungsgröße ist unzureichend, da die unterschiedlichen Agrarbetriebe vom Kleinbauer bis zum Makrobetrieb unterschiedlich arbeiten und unterschiedliche Ergebnisse erwirtschaften. Die Makrobetriebe z.B. erhalten so hohe Summen, dass sie höhere Pachtpreise und niedrigere Verkaufspreise akzeptieren können. Die Unterstützungsgelder kommen deshalb bei den kleinbäuerlichen Landwirten nicht an, sondern fließen direkt zu den Verpächtern und dem Handel. Außerdem wird der wesentlich höhere Aufwand und die oft wesentlich bessere Qualität der Kleinbetriebe nicht berücksichtigt. D.h. weg von der Flächenunterstützung, hin zu einer Aufwands- und Ergebnisunterstützung.

Beispiel: Pro Arbeitstag kann ein durchrationalisierter Ackerbaubetrieb mehr als 600 € Direktzahlungen bekommen, während ein bäuerlicher Kleinbetrieb mit z.B. 25 ha und 30 Milchkühen nur auf ca. 30 € kommt.

Des Weiteren muss die Verteilung der Subventionen noch transparenter als bisher gestaltet werden. Die bisherige Lösung sieht vor, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb, welcher Subventionen erhält, eingesehen werden kann. Dort sind sowohl Name als auch Summe ersichtlich. Wir fordern darüber hinaus darzulegen, welche Leistungen hinsichtlich obiger Anforderungen dahinter stehen.

Lösung: Natürliche und strukturelle Benachteiligungen eines Betriebes, sowie gesellschaftlich gewünschte Leistungen für Natur-, Tier- und Klimaschutz erfordern durchwegs eine höhere Arbeitsleistung. Deshalb ist für uns die Berechnung der Direktzahlungen anhand der betriebsspezifischen Arbeitszeiten ein geeigneter Maßstab für die tatsächlich erbrachten, öffentlichen Leistungen. Die Frage der Betriebsgröße, ob es sich um Familien- oder Fremdarbeitskräfte oder Maschinenringarbeit handelt, bleibt bei diesem Modell ohne Bedeutung. Die bisher unberücksichtigte Zusatzleistung für die Bewirtschaftung von Grünland, Steillagen, kleineren Feldern, vielfältigeren Fruchtfolgen und nachbarschaftsverträglichen Tierbeständen kann durch entsprechende Degressionsfaktoren ausgeglichen werden.

D.h. die Aufwandsmessgröße ist die Arbeitszeit.

Die Ergebnismessgröße sollte die Auszeichnung mit einem europäischen Qualitätssiegel sein. Dabei ist es unerheblich, ob dies eine Bioqualität oder eine Regionsqualität darstellt.

Eine Übergangslösung sollte zunächst darin bestehen, landwirtschaftliche Flächensubventionen strikt zu deckeln. Die Obergrenze landwirtschaftlicher Flächensubventionen sollte sich dabei am Medianeinkommen der Mitarbeiter bzw. am Median-Gewinn deutscher landwirtschaftlicher Betriebe orientieren. Auf diese Weise freigesetzte Finanzmittel können zur qualitativen Förderung eingesetzt werden.

Diese Forderung entspricht auch der Forderung der EU-Beauftragten nach degressiver Gestaltung der Direktzahlungen. Dabei sollten ab 2013 30% der Direktzahlungen als Ausgleich für die neuen ökologischen Auflagen („Greening“) wie dreigliedrige Fruchtfolge, Umbruchverbot bei Grünland und ökologischen Vorrangflächen, als einheitliche Flächenprämie in Höhe von ca. 100 Euro pro Hektar bezahlt werden und 70% als Vergütung für die gesellschaftlichen Leistungen bezahlt werden.

(angenommen am KPT2012.1)

Sonstiges