BY:Landkreis Fürstenfeldbruck/Kommunalwahl2014/Wahlprogramm/Inhalt/Bürgerbeteiligung

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Bürgerbeteiligung

OpenAntrag

Nur Mitglieder eines Parlaments (gleichgültig, ob dies der Bundestag, ein Landtag oder ein Gemeinderat ist) haben in Deutschland das Recht einen Antrag einzubringen, über welchen das jeweilige Parlament entscheiden muss. Seit 1999 gibt es für nicht-gewählte Bürger in Bayern auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, einen sog. „Bürgerantrag“ einzubringen. Damit ein Bürgerantrag von einem Gemeinderat behandelt werden muss, benötigen die Antragssteller 1% der Einwohner ihrer Gemeinde als Unterstützer. Doch Vorsicht: Wenn ein Antrag dieses Quorum erfüllt, muss er zwar behandelt werden, es besteht jedoch nicht die Pflicht für den Gemeinderat, dass über den Antrag auch entschieden werden muss!

Sollten wir in den Brucker Stadtrat kommen, können wir den „Bürgerantrag“ zwar nicht überarbeiten und verbessern, jedoch können wir Dir dafür etwas anderes, vielleicht sogar besseres bieten: Wir sind Dein Sprachrohr im Stadtrat! Wenn Dir eine bestimmte Sache schon seit Längerem unter den Nägeln brennt, dann kontaktiere uns direkt (siehe Kontakt) oder nutze www.openantrag.de

Wir prüfen, ob Dein Anliegen vom Stadtrat entschieden werden kann, oder ob es ein Fall für eine höhere politische Ebene wäre, bringen es in die passende formale Form und reichen es ein, falls es ein kommunalpolitisches Anliegen ist, das nicht gegen unsere Überzeugungen verstößt. Probier es aus und Du wirst sehen, dass Politik auch Spaß machen kann, wenn man Gehör findet!


Bürgerhaushalt

Der Bürgerhaushalt ist eine Idee aus den 80ern des 20. Jahrhunderts, welche 1989 das erste Mal umgesetzt wurde (in Porto Alegre, Brasilien). Heutzutage gibt es diese Art der direkten Bürgerbeteiligung in einer immer größer werdenden Anzahl von Gemeinden, auch schon in Deutschland (siehe z.B. http://www.buergerhaushalt.org/ & http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerhaushalt).

Prinzipiell kann man zwischen zwei Arten von Bürgerhaushalten unterscheiden: Es gibt Bürgerhaushalte mit „schwacher“ Beteiligung, bei denen die Bürger ausschließlich Vorschläge einreichen und mitdiskutieren dürfen, und welche mit „starker“ Beteiligung, bei denen die Bürgerschaft einen bestimmten Teil des Haushalts zugesprochen bekommt, über den nur entscheiden darf.

Aufgrund der heutigen Kommunikationstechnologien ist es ein Leichtes, allen Bürgern unabhängig ihrer Mobilität eine Teilnahme an der Diskussion über die Verwendung des Bürgerhaushalts zu ermöglichen. Es müssen ALLE bekannten Kommunikationsarten angeboten werden (von Gesprächsrunden bis hin zum Online-Diskussionsforum), denn selbstverständlich darf niemandem die Beteiligung verwehrt werden, nur weil er mit einer bestimmten Technologie nicht umgehen kann/will oder keinen Zugang zu ihr hat.

Auch wenn der weltweit erste Bürgerhaushalt in Porto Allegre die Entscheidungsgewalt direkt an die Bürger übertrug, so gibt es in Deutschland nach wie vor keine einzige Gemeinde, in der dies den Bürgern gestattet wird. Dies wollen wir ändern. Wir setzen uns dafür ein, dass in Fürstenfeldbruck die Bürger nicht nur gefragt werden, wie sie den Haushalt gerne strukturiert hätten, sondern dass sie auch über ein Teil des Budgets direkt und eigenverantwortlich entscheiden dürfen. Der Gemeinderat soll nur als Moderator in Kraft treten und hat nach Ablauf einer Mindestdiskussionszeit das Recht (und auch die Pflicht), die Diskussion jederzeit (spätestens bis zu einem vorab festgelegten Termin) zu beenden und zur Abstimmung zu rufen.

Auf die exakte Größe eines von uns vorgeschlagenen Brucker Bürgerhaushalts möchten wir uns zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen. Der Grund hierfür liegt schlicht und ergreifend darin, dass ein konkreter finanzieller Vorschlag für einen Bürgerhaushalt ein Beträchtliches an Klein- und Kleinstarbeit benötigt, um solide zu sein. Die hierfür notwendige Zeit konnten wir leider noch nicht erübrigen (man bitte nicht vergessen, dass Kommunalpolitik – in der Regel – ehrenamtlich betrieben wird), allerdings werden wir im Falle eines Einzugs in den Stadtrat unseren Antrag auf Einrichtung eines Bürgerhaushalts so schnell wie möglich ausarbeiten.