BY:Landeswahlprogramm/P114

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Positionspapier

Software in der öffentlichen Verwaltung

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:

Bei Anschaffungen bezüglich Software und bei deren Nutzung sollen in der bayerischen Verwaltung interoperable Protokolle und Dateiformate zum Einsatz kommen.

Es ist eine Bewertung bezüglich Interoperabilität vorzunehmen.

Hierbei sind technische, juristische und wirtschaftliche Umstände zu berücksichtigen:

  • keine gültigen, einschränkenden Softwarepatente oder ähnliche rechtliche Restriktionen
  • ausreichende, frei verfügbare Dokumentation muss existieren
  • eindeutige Standardisierung und Benennung ist Pflicht
  • es muss eine ausreichende Beteiligung an der Weiterentwicklung möglich sein

Zwischen verschiedenen Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie der öffentlichen Verwaltung und Dritten muss in Bayern die Nutzung offener Protokolle und Dateiformate möglich sein.

Dazu soll ein dokumentierendes Repository aus hierfür qualifizierten Lösungen aufgebaut werden, um mögliche Standards für alle transparent und einheitlich aufzuzeigen. Dies soll mindestens auf Landesebene erfolgen, besser noch wäre eine noch breitere Aufstellung auf Bundes- oder europäischer Ebene oder eine Kombination.

Ausnahmen sollen nur gemacht werden, wenn keine nutzbare Alternative zu herstellerspezifischen Angeboten existiert und die Schaffung einer solchen Alternative einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde oder wenn unzumutbare Migrationskosten entstehen würden.

Öffentliche Stellen sollen außerdem prüfen ob es Sinn macht Software und Schnittstellen selbst oder im Verbund zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Aus öffentlichen Geldern entwickelte Software muss quelloffen sein.

Bei vergleichbarer Eignung ist Software mit liberaler Lizenzierung zu bevorzugen, da diese auf Dauer eine bessere Kontrolle und Anpassbarkeit bietet und es ermöglicht zwischen Dienstleistern und Nutzungsmodellen zu wählen.

Über Interessenvertretung hinausgehende Kontrolle von Standardisierungs-Gremien oder Open-Source-Projekten durch staatliche oder kommunale Institutionen darf nicht angestrebt werden.