BY:Landesparteitag 2013.2/Antragsfabrik/Wahlprogramm 015
Antragstitel
Inneres und Justiz Antragsteller
Antragstyp
Wahlprogramm Antragstext
Es wird beantragt folgenden Programmpunkt in das Programm aufzunehmen: Inneres und JustizUnabhängige StaatsanwaltschaftenStaatsanwaltschaften unterliegen in Bayern der Weisungsbefugnis des Justizministeriums und damit letztlich der Regierung. Gleichzeitig sind sie Ermittlungsbehörde in Strafverfahren und entscheiden faktisch über die Durchführung eines solchen Verfahrens, da nur eine Staatsanwaltschaft die dazu notwendige Anklage vor Gericht erheben kann. Diese Weisungsbefugnis der Regierung gegenüber den Staatsanwaltschaften wollen wir abschaffen, so dass diese unabhängig agieren können. Insbesondere ist es unser Ziel, die Einflussnahme auf einzelne Verfahren und deren staatsanwaltschaftliche Behandlung zu unterbinden. Die allgemeine organisatorische Weisungsbefugnis - etwa für die längerfristige Zuteilung der Beamten zu Zuständigkeitsbereichen - kann erhalten bleiben. Die Bedingung dafür ist aber die eindeutige Notwendigkeit der organisatorischen Maßnahme. Versammlungsgesetz reformierenSeit letzten Reform das Versammlungsrechts im Jahr 2008 hat ein sehr einschränkendes Versammlungsgesetz. Die Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2010 aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben einige Verbesserungen gebracht, aber nach wie vor ist die Versammlungsfreiheit in Bayern mit vielen bürokratischen Hürden belastet und Versammlungsteilnehmer werden durch Überwachungsmaßnahmen eingeschüchtert. Wir wollen ein Versammlungsgesetz, das es Jedem ermöglicht, sich friedlich mit anderen Menschen zu versammeln und seine Meinung zu äußern. Daher wollen wir das bestehende Versammlungsrecht ändern:
Kontrollbehörde für den VerfassungsschutzDie parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutz krankt daran, dass die Abgeordneten einerseits kaum Unterstützung erhalten können, da sie weitgehenden Geheimhaltungspflichen unterliegen. Andererseits erhalten sie Informationen vor allem vom Verfassungsschutz, eben jene Behörde die sie kontrollieren sollen. Um diesen Problem abzuhelfen, drängen wir auf eine Kontrollbehörde für das Landesamt für Verfassungsschutz. Diese Behörde ist allein dem entsprechenden parlamentarischen Kontrollgremium zu unterstellen. Polizeiarbeit bürgernah gestaltenIdentifikation von PolizeikräftenWir werden dafür sorgen, dass jeder uniformierte Polizeibeamte im Dienst stets eine ihm zuordenbare Kennzeichnung an der Uniform trägt. Dieses Identifikationsmerkmal kennzeichnet den Beamten eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben, darf aber keine direkten Rückschlüsse auf den Namen des Polizisten zulassen. Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht kann es nur in begründeten Sonderfällen geben. Die Zuordnung der vergebenen Identifikationsmerkmale zur Person müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann ein Gericht die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen. Eine solche Kennzeichnung schützt sowohl die Persönlichkeitsrechte der Beamten angemessen und ermöglicht die Ermittlung von rechtswidrigen Übergriffen durch Polizisten. Es ist davon auszugehen, dass durch die erleichterte Ermittlungsmöglichkeit einige Übergriffe sogar verhindert werden. Polizeiliche Übergriffe verhindernWir erkennen ein zunehmendes Problem mit Übergriffen durch Polizeibeamte in Bayern. Wir werden für eine bürgernahe und grundrechtsbetonte Ausbildung und Fortbildung der Polizei eintreten. Straftaten im Dienst müssen konsequent verfolgt werden. Um Interessenskonflikten vorzubeugen müssen solche Ermittlungen durch eine neu zu schaffende unabhängige Ermittlungsbehörde erfolgen. Damit wird verhindert, dass bei mutmaßlichen Gesetzesverstößen durch Polizisten deren Polizistenkollegen ermitteln. Falsch verstandene Solidarität kann dann zur Vertuschung von Straftaten führen. Unser Ziel ist es, durch diese unabhängige Kontrollinstanz das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei wieder zu stärken. Einrichtung von InternetwachenWir werden im Landtag für die Errichtung einer Internetwache eintreten. Bei dieser Internetwache können Bürger Anzeigenerstattung, das Anmelden von Veranstaltungen (momentan noch Aufgabe des Ordnungsamtes) oder das Melden von Verlusten oder Schäden online erledigen. Dieser Dienst ermöglicht bereits heute in elf Bundesländern eine zeitgemäße Kommunikation mit der Polizei und ist besonders den Menschen dienlich, denen schwer fällt, die örtlichen Wachen aufzusuchen. Sachverhalte, die in besonderem öffentlichen Interesse stehen, sollen nicht von der Internetwache aufgenommen werden.
Antragsbegründung
http://wiki.piratenpartei.de/BY:Positionspapiere/POS-049 http://wiki.piratenpartei.de/BY:Positionspapiere/POS-047 http://wiki.piratenpartei.de/Landesverband_Bayern/Positionspapiere/POS-006 Gruppe
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
26.04.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
+ das ist richtig, weil
- — das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
— x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Detlef Netter
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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