BY:Landesparteitag 2013.1/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 015
Antragstitel
Entrümpelte einfache Geschäftsordnung Antragsteller
Antragstyp
Sonstiger Antrag Antragstext
Der Landesparteitag möge sich folgende Geschäftsordnung für Landesparteitage geben: §1 - AblaufEs werden Protokollführer, eine Versammlungsleitung und bei Bedarf deren Helfer für vertrauliche Aufgaben gewählt. Die Tagesordnung wird beschlossen und von der Versammlungsleitung zügig und unparteiisch abgearbeitet. §2 - Rechte und Pflichten(1) Jeder Kandidat bzw. Antragsteller hat das Recht auf die gleiche, angemessene Zeit zur Vorstellung. Antragsteller dürfen während der Redebeiträge Fragen beantworten und in einer Schlussrede auf die Beiträge eingehen. Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, die Versammlung nicht unnötig zu verzögern. (2) Die Versammlungsleitung führt eine geheime Abstimmung, Auszählung der offen abgegebenen Stimmen oder Einholung eines Meinungsbildes (schriftlicher Antrag) durch, wenn solch ein Antrag von einem Quorum von akkreditierten Stimmberechtigten beantragt und nicht widerrufen wurde. Dieses Quorum beträgt, wenn nicht anders festgelegt, zehn, jedoch höchstens aufgerundete fünf Prozent der Akkreditierten. (3) Jeder Teilnehmer hat der Versammlungsleitung umgehend mitzuteilen, wenn und wie er sich in seinen Rechten eingeschränkt sieht. (4) Gäste haben Rederecht, sofern es keinen Widerspruch gibt. Ton- und Bildaufnahmen, die nicht die Privatsphäre oder die Freiheit der Stimmabgabe von einzelnen Teilnehmern gefährden, sind gestattet. (5) Das Protokoll, das alle Beschlüsse chronologisch und nachvollziehbar dokumentiert, wird insbesondere von der Versammlungsleitung und Protokollführern durch Unterschrift beurkundet. §3 - Anträge zur Geschäftsordnung (GO-Anträge)Über folgende GO-Anträge von Teilnehmern wird abgestimmt, wenn sie gemäß dem Quorum aus §2.2 gestellt werden. GO-Anträge ohne Gegenrede sind automatisch angenommen.
§4 - Wahlen und Abstimmungen(1) Die Versammlungsleitung legt fest, wie ihr für Beschlüsse Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung eindeutig angezeigt werden. (2) Beschlüsse werden, wenn die Satzung oder Versammlung nichts anderes vorgibt, mit einfachen Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen ohne Enthaltungen gefasst. (3) Stehen mehrere Alternativen zur Auswahl, werden diese wie folgt bis auf eine Alternative reduziert: (3.1) Bei mehr als zwei Alternativen kann jeder unabhängig zugestimmt werden. Bei offener Stimmabgabe werden die Alternativen nach Zustimmung sortiert, bei geheimer Stimmabgabe nach dem Verhältnis von Zustimmung zur Anzahl der abgegeben, gültigen Stimmzettel. Gibt es eine beste Alternative und erreicht diese die notwendige Mehrheit (bei offener Stimmabgabe in einer Einzelwahl), ist diese gewählt. Andernfalls werden alle Alternativen bis auf die zwei besten aussortiert. Trifft dies durch Stimmengleichheit auf mehr als zwei Alternativen zu, wird die Wahl unter diesen einmal wiederholt bevor das Los entscheidet. (3.2) Bei nur zwei Alternativen wird eine Stichwahl durchgeführt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (4) Für gleichartige Ämter beschließt die Versammlung, ob sie eine Gesamtwahl durchführt, in der die Kandidaten wie in Punkt §4 (3) bis auf die Anzahl der benötigten Ämter reduziert wird. Erreichen zu wenige Kandidaten die notwendige Mehrheit, wird eine erneute Wahl für die unbesetzten Ämter durchgeführt.
Antragsbegründung
Eine Geschäftsordnung (GO) dient dazu notwendige Regeln zu treffen um Streit zu vermeiden, Rechte und Pflichten festzulegen und einen ordnungsgemäßen Ablauf einer Versammlung zu gewährleisten. Aktuelle Geschäftsordnungen in der Piratenpartei sind mittlerweile völlig unnötig zu wahren Formal-foo Monstern angewachsen, deren Lektüre einem normalen Bürger bzw. juristischen Laien nicht mehr zu zumuten ist und die ein paar Insidern Vorteile verschaffen können. Ein Grossteil der Bestimmungen wiederholen nur bereits existierendes aus Gesetzen oder Satzungen oder versuchen bis ins kleinste Detail völlig nebensächliche Dinge oder alle Eventualitäten zu regeln. Dies ist jedoch ohnehin zum Scheitern verurteilt, weil man weder alle Möglichkeiten erfassen kann noch muss. Eine GO kann auch nicht die typischen menschlichen Fehler vermeiden. Diese Geschäftsordnung reduziert die bisherige Geschäftsordnung wieder auf das Wesentliche und erfüllt die gleiche Funktion. Sie passt auf eine Seite und kann von jedem schnell erfasst werden. Ein Benutzer kann sofort alle für ihn relevanten Informationen einsehen. Zusätzlich gibt es einen Kommentar um Regelungen aus Gesetzen und Satzung zu erläutern. Kommentar
Zuständigkeit
Datum der letzten Änderung
12.01.2013 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
+ das ist richtig, weil
- — das sehe ich anders, da
- + du irrst, denn
- Ο ist das denn wirklich so?
— x trifft nicht zu, da
- + doch das trifft zu, weil
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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