BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Reform Wahlrecht

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Positionspapier (im Entwurfsstadium) für den BY:Landesparteitag 2012.1 von Christian Haas.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Christian Haas
Titel 
Reform bayerisches Wahl- und Versorgungsrecht
Antrag

Die Wahlzeiten für alle durch bayerisches Wahlrecht geregelten Ämter wird auf fünf Jahre vereinheitlicht. Amtszeiten für hauptberufliche Mandatsträger wird auf drei aufeinanderfolgende Wahlzeiten begrenzt. Auf kommunaler Ebene können Ausnahmen bei der Wahlzulassung bei ausreichender Unterstützerunterschriften gewährt werden. Versorgungsansprüche werden erst nach dem Erreichen des gesetzlichen Rentenanspruchs ausgezahlt.

Begründung

Um Mandatsvertreter zu vermeiden, die ausschließlich Lobbyarbeit leisten und keinen Bezug mehr zu Realität haben, sollen die Amtszeiten begrenzt werden. Politiker, die hauptberuflich ein Amt bekleiden wollen, sollen die Möglichkeit haben, auch ihren gelernten Beruf wieder aufzunehmen. Durch unbegrenzte Wahlzeiten entsteht kein Anreiz, wieder in den ursprünglichen Beruf zu wechseln. Im Kommunalwahlrecht kommt eine Begrenzung auch keinem faktischen Berufsverbot gleich, da derselbe Amtsinhaber sich auch in einer anderen Gemeinde bewerben kann. Die Gründungsväter unseres Grundgesetzes sind nicht davon ausgegangen, das gewählte Volksvertreter ausschließlich Berufspolitiker sein werden (sh. auch Übergangsgelder und Versorgungsansprüche).






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Ansgarhone: Dafür
  2. Lukas P.
  3. AlexH
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Theseus 1 18:11, 15. Mär. 2012 (CET) - Begründung siehe unten
  2. Baloo Die Begründung unten ist gut
  3. PiSoD Sorry Chaas, aber meine Meinung dazu kennst du schon.
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. # Thomas Blechschmidt Guter Anstoß, Bedarf aber noch der wohlüberlegten Nachbearbeitung.
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Ich stimme dagegen, weil mir der Antrag 1. zu weitgehend ist und 2. m.E. noch nicht ganz ausgereift ist.

Grundsätzlich halte ich den Antrag von der Intention her für richtig. Nur verstehe ich unter Berufspolitiker nicht die Mandatsträger, die einen Beruf haben, in dem sie bereits erfolgreich tätig waren, sondern diejenigen, die ihr ganzes Leben auf das Politikerdasein ausgerichtet haben (z.B. der bayerische Finanzminister oder die Generalsekretärin der bayerischen FDP). Typischer Lebenslauf: Schule, Jugendorganisation einer Partei, Studium, Partei, Kandidaturen, Mandat. Vielleicht mal ein Praktikum zwischendurch oder Werkstudententätigkeit aber das war's dann. Diese Spezies hat vom wirklichen Leben keine Ahnung und hat schlechte Chancen, wenn nicht gerade zum Minister avanciert, nach Beendigung des Mandats in einem normalen Beruf Fuß zu fassen, weil ja keine Berufserfahrung vorhanden ist. Zwangsläufige Folge: Man versucht mit aller Macht und allen Tricks und Mitteln, sein Mandat (=Existenz) zu sichern. Dazu setzt man innerhalb der Partei seinen "Amtsbonus" und seine Günstlinge ein, intrigiert kräftig und versucht bei der nächsten Listenaufstellung wieder unter den ersten 5 (soviel Mandate gibt's ungefähr bei 5% bundesweit) auf der bayerischen Liste zu sein...

Diese Spezies wird sich keinesfalls in den Kommunalparlamenten, also Gemeinderäten und Kreistagen wieder finden, weil man dort kein Geld verdient - ausgenommen Großstädte mit berufsmäßigen Stadträten, aber dort ist das Salär auch nicht so üppig, dass man davon große Sprünge machen könnte. Deswegen darf man die Stadt-, Gemeinde- und Kreisräte keinesfalls in einen Topf werfen mit den MdLs und MdBs. Die allermeisten von ihnen arbeiten schließlich ehrenamtlich, opfern also Zeit (und Geld) für ihr Engagement. Die Wahlperiode mit 6 Jahren halte ich daher an dieser Stelle für richtig. Es spricht auch überhaupt nichts dagegen, dass die Kommunalpolitiker über mehrere Wahlperioden mandatiert sind, wenn sie ihre Arbeit gut machen. Schließlich werden sie nicht - wie die MdBs von der Partei ins Gremium gehievt (Listenplatz entscheidend) sondern vom Volk - vom Kumulieren und Panaschieren wird nämlich rege Gebrauch gemacht.

Was im Antrag etwas durcheinander geraten ist oder zumindest mir so scheint, sind die Begriffe "Mandat" und "Amt". Das ist wichtig, weil an anderer Stelle noch die strikte Trennung von Amt und Mandat gefordert wird. Das Amt ist nach meinem Verständnis der Exekutive (Regierung, Verwaltung), das Mandat der Legislative (Bundestag, Landtag, Bezirkstag, Kreistag, Gemeinderat) zuzuordnen.

Eine Begrenzung der Amtszeiten halte ich für durchaus überlegenswert, teilweise haben wir das ja schon. Allerdings befürworte ich das nur dort, wo nicht das Volk direkt wählt. Wenn ein Bürgermeister gute Arbeit leistet und die Bürger das durch Wiederwahl honorieren, ist das völlig in Ordnung. Baut er Mist, wird er ganz schnell abgewählt - die jüngsten Beispiele haben wir ja vor ein paar Tagen in der Presse verfolgen können. Da kann man dem Volksempfinden ruhig vertrauen. Anders dort wo das "Oberhaupt" von Delegierten oder Mandatsträgern gewählt wird. Wenn der Bundeskanzler vom Volk gewählt würde, hätte es Kohl garantiert nicht über vier Legislaturperioden geschafft.

Also mein Plädoyer: Mehr Direktwahlen, das Volk richtet's dann schon. ;-)


    • Antwort zu 1 # Thomas Blechschmidt in Ergänzung. Habe einen ähnlichen Antrag eingereicht der unter sonstige Anträöge zu finden ist. Begrenzung der Mandatszeiten für Bundestag, Landtag, Europaparlament, allerdings nur für die Listenkandidaen. Direktkandidaten sollen so oft gewählt werden können, wie sie vom Wähler gewählt werden.
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
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