BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Recht - Stärkung des Rechtssystems

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag 2012.1 von ander.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik.

Positionspapier Antrag Nr.
(offen)
Beantragt von
ander
Titel 
Stärkung des Rechtssystems
Antrag

1. Um die Unabhängigkeit von Richtern und Staatsanwälten zu fördern, wird ein bundesweites/landesweites Wahlgremium geschaffen, das sich aus Richtern, Staatsanwälten, Politikern und Bürgern zusammensetzt; in diesem Gremium haben Richter und Staatsanwälte die Mehrheit. Das Gremium ernennt Richter und Staatsanwälte auf allen Ebenen der Rechtsprechung einschließlich der obersten Gerichte Das Grundgesetzt und die Verfassungen der Länder sind entsprechend zu ändern..

2. Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen oder ein bereits bestehendes Verfahren gemäß § 153 SPO einstellen, wenn es sich um Vergehen handelt, an deren Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht und die Schuld des Täters nur gering nicht gewerbsmäßig und wiederholt sein. Diese Regelung gilt nur für Straftaten, die einen Wert von maximal EURO 5000 nicht übersteigen.

Begründung

Zu 1. Der augenblickliche Stand ist der, dass Staatsanwälte und Richter den organisatorischen Weisungen der Justizminister unterworfen sind. Das führt dazu, dass die Justizminister Druck auf Staatsanwälte und Richter ausüben können, um diese zu disziplinieren und somit indirekt Einfluss auf Anklagebehörden und Rechtsprechung ausüben. Durch die neue Regelung werden Richter und Staatsanwälte in ihrer Unabhängigkeit gegenüber der Politik gestärkt.

Zu 2. Es kann und darf nicht sein, dass Regeln, die für die Bewältigung einer Masse von Kleindelikten eingeführt wurde, dazu führen, dass sich Großkriminelle „freikaufen“ können.






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Gondrino
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Klaus H. Miller überflüssig und nicht für LPT
  2. Dietrich Jaser Die Grundtendenz des Antrags halte ich für richtig, alledings sollte der Antrag nochmal dringend überarbeitet werden, weil hier zwei Dinge in einen Topf geworfen werden, die absolut nicht zusammenpassen, weil sie unterschiedlichen Staatsgewalten zugeordnet sind und sein müssen: Die Staatsanwaltschaft gehört, wie Ihre Hilfsorgane, die Polizeien, zur Exekutive, also der "ausführenden Gewalt" und ist aus diesem Grunde auch weisungsgebunden. Es gibt keine unabhängige Staatsanwaltschaft. Die Richterschaft jedoch stellt in Ihrer Gesamtheit die Rechtsprechung, also die dritte Gewalt (neben der gesetzgebenden, der Legislative) dar. Das Grundproblem ist die zwar im deutschen Staatsrecht vorgesehene aber de facto an verschiedenen Stellen durchbrochene Gewaltenteilung. Hier müsste der Hebel angesetzt werden: Strikte Gewaltenteilung! Deswegen vollkommen richtig: Die Richterschaft, also die Rechtsprechung muss weg vom Tropf der Exekutive (Justizministerium) hin zur richterlichen Selbstverwaltung mit eigenem verfassungsgmäßig verankertem Budgetrecht. Die Staatsanwaltschaft mit ihrem begrenzten Aufgabengebiet Strafverfolgung kann als der Exekutive zugehörig m.E. nicht unabhängig sein.
  3.  ?
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Ansgarhone:
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • @Dietrich Jaser: Auch wenn Staatsanwälte Beamte sind, sind die Staatsanwaltschaften sehr wohl Teil der Justiz, nämlich der Strafverfolgung im öffentlichen Interesse (der Bürger); hier liegt offennbar eine Verwechslung vor von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr (die Sache der Polizei ist, die unstreitig zur Exekutive gehört).--Oliver T. Vaillant 11:17, 20. Mär. 2012 (CET)
  • Argument 1
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      • ...
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