BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Einheitliche Wahltermine
Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Positionspapier für den BY:Landesparteitag_2012.1 von Dietrich Jaser. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der BY:Landesparteitag_2012.1/Antragsfabrik. |
- Positionspapier Antrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- Dietrich Jaser
- Titel
- Regierungen stärken - Dauerwahlkampf beenden
- Antrag
Der Bundesverband der Piratenpartei wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass öffentliche Wahlen zumindest auf Bundes- und Landesebene an einheitlichen Wahlterminen stattfinden und hierzu die folgenden Maßnahmen anzuregen und beharrlich zu verfolgen:
1. Die Legislaturperioden sollten in allen Bundesländern und auf Bundesebene möglichst einheitlich sein. In vielen Bundesländern ist die Legislaturperiode bereits auf fünf Jahre angehoben worden. Dies sollte auch für die übrigen Bundesländer und für die Bundesebene durchgesetzt werden.
2. Die Wahltermine sollen auf maximal zwei einheitlich festzusetzende Termine gebündelt werden. Kommunalwahlen können von dieser Regelung ausgenommen werden.
3. Bei einer vorzeitigen Auflösung des Parlaments wird das neue Parlament abhängig von seiner Amtszeit für die Dauer bis zum nächsten oder übernächsten regelmäßigen Wahltermin gewählt.
- Begründung
Immer häufiger werden selbst Kommunalwahlen als Seismographen für die politische Stimmung in Deutschland überbewertet. Das hat dazu geführt, dass sich Deutschland in einer Art Dauerwahlkampf befindet, der die Arbeitsfähigkeit der Legislative und der Exekutive lähmt und behindert.
Jede Regierung, die – wie so häufig – unbequeme Wahrheiten verkünden muss und tiefgreifende Reformen durchsetzen müsste, kann dies nur eine sehr begrenzte Zeit tun: genau so lange nämlich, bis sie die Mehrheit im Bundesrat verliert, also meist binnen Jahresfrist.
Um diese Probleme zu lösen und Deutschland wirklich reformfähig zu machen, sollten die oben genannten Maßnahmen ergriffen werden.
Bei einer vorzeitigen Auflösung des Parlaments kann die Regelung, die sich bei den Betriebsräten über lange Jahre bewährt hat, analoge Anwendung finden:
Betriebsräte werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die regelmäßigen Wahlen finden deutschlandweit in allen Betrieben alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Mai statt, zuletzt im Jahr 2010. Wenn ein Betriebsrat außerplanmäßig gewählt werden muss (Neugründung, gerichtliche Auflösung nach Wahlanfechtung usw.) bleibt er bis zur nächsten regelmäßigen Wahl (das wäre aus jetziger Sicht 2014) im Amt, wenn seine Amtszeit bis dahin mindestens zwei Jahre beträgt. Ist die Amtszeit kürzer, z.B. weil der Betriebsrat erst im Herbst 2012 oder Frühjahr 2013 gewählt wird, dann bleibt er bis zur übernächsten regelmäßigen Wahl (also 2018) im Amt. So werden die außerplanmäßig gewählten Betriebsräte in die regelmäßige Wahlperiode "eingetaktet".
Genau so könnte das bei den Parlamenten auch geregelt werden, unabhängig davon, ob der "Schalter" nun nach zwei oder nach drei Jahren "umgelegt" wird.
Diese Maßnahmen werden den unerträglichen Dauerwahlkampf beenden und Deutschland wieder reformfähig machen. Gleichzeitig wird die Wahlmüdigkeit der Bürger vermindert und Wahlbeteiligung dadurch wieder ansteigen. Andernfalls werden wir künftig, wie auch in der Vergangenheit wieder Wahlen "am laufenden Band" mit einhergehender Lähmung der politischen Handlungsfähigkeit oder besser: des Handlungswillens mit den bekannten Nebenwirkungen Wahlmüdigkeit und Wählerverdruss erleben müssen.
Inhaltsverzeichnis
Antrag
Programmanträge an den Landesparteitag sollten für Landes-Themen gestellt werden. Es können aber durchaus auch Anträge einer Art sein, welche Landes-, Bundes- oder EU-Angelegenheiten zum Thema haben. Bei Annahme werden diese dem Bundesparteitag vorgelegt, Antragsteller ist dann das Landesverband Bayern.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Theseus
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Lou 12:16, 11. Mär. 2012 (CET) Verfassungsrechtlich nicht zulässig; Begründung siehe unten.
- Gondrino
- Taxx 15:50, 11. Mär. 2012 (CET)
- cmrcx
- CEdge
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Aus verfassungsrechtlichen Gründen gar nicht möglich: Länderparlamente können sich selbst auflösen (in Bayern sogar vom Volk abberufen werden); beim Bundestag geht das auch (allerdings nur mitg einem Trick; ist schon 2x vorgekommen). Bei der ersten Auflösung und folgenden Neuwahlen wäre die Synchronisierung aber hinfällig; wird eine Synchronisierung jedoch gesetzlich erzwungen, dann ist Art.20 GG verletzt. Der Antrag enthält also eine verfassungswidrige Forderung, die unmittelbar ins Wahlrecht eingreifen würde. --Lou 12:20, 11. Mär. 2012 (CET)
- Die Verfassung, sprich das GG ist kein Naturgesetz, kein Dogma und nichts Gottgegebenes. D.h. Man kann es ändern, was auch schon häufig und unbemerkt geschehen ist. Das GG ist kein Hinderungsgrund, etwas politisch zu WOLLEN. Wo ein Wille, da ein Weg. Man muss halt nur die politische "Konkurrenz" überzeugen.
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Ich verstehe vollkommen, dass es ein Problem sein kann, wenn ständig Wahlen oder Wahlkampf stattfindet und dadurch der politische Betrieb nicht optimal läuft. Die gewählte Lösung gefällt mir aber wegen der hier schon genannten Gründe nicht, insbesondere wegen des Föderalismus. Eine andere Möglichkeit wäre, dass zumindest Wahlen (z. B. bayrischer Landtag) die wenige Monate vor oder nach einer (z. B.) Bundestagswahl stattfinden, von bayrischer Seite aus zusammengelegt werden. CEdge