BY:Landesparteitag 20.1/Anträge/Satzungsänderung 002
| Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 20.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
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Antragsnummer
SÄA -002 Einreichungsdatum
2020/7/23 22:09:24 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Änderung der notwendigen Anzahl von Bezirksvorständen bei Antrag auf Durchführung eines Parteitags Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
die Anzahl der Bezirksverbände hat sich reduziert, dies sollte auch in der Satzung berücksichtigt werden. Antragstext
Der Landesparteitag möge beschliessen, die für die Durchführung eines Parteitags notwendige Anzahl an Bezirksvorständen von derzeit 5 auf 3 zu reduzieren und die Stellen neu zu formulieren: 4. Drei bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
§ 9b - Der Landesparteitag (3) 1Ein außerordentlicher Landesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt: 4. Fünf bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam. WENN SÄA001 angenommen wird: § 9c - Der Onlineparteitag (3) 1Ein außerordentlicher Onlineparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt: 3. Fünf bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
§ 9b - Der Landesparteitag (3) 1Ein außerordentlicher Landesparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt: 4. Drei bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam. WENN SÄA001 angenommen wird: § 9c - Der Onlineparteitag (3) 1Ein außerordentlicher Onlineparteitag wird unverzüglich einberufen, wenn mindestens eins der folgenden Ereignisse eintritt: 3. Drei bayerische Bezirksvorstände beantragen es gemeinsam. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Mit Niederbayern und Unterfranken sind derzeit 2 Bezirksverbände faktisch nicht mehr vorhanden, sodaß sich die Gesamtzahl der Bezirke von ursprünglich 7 auf 5 reduziert. Somit sollte auch die notwendige Anzahl beantragsberechtigter Bezirksvorstände angepasst werden. Datum der letzten Änderung
03.09.2020 Status des Antrags
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