BY:Landesparteitag 19.1/Anträge/Satzungsänderung 007
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 19.1. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -007 Einreichungsdatum
2019/1/11 23:55:45 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Neuer § 8 Finanzordnung Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
Hinzufügen eines neuen § 8 Mitgliedsbeitrag zur Finanzordnung um die Erfordernisse des § 5 (5) der Finanzordnung des Bundes zuzuordnen. Dadurch können wieder Untergliederungen über die Minderungen selbst bestimmen. Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen den § 8 der Finanzordnung - Mitgliedsbeitrag wie folgt hinzuzufügen: § 8 - Mitgliedsbeitrag(1) 1Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags kann vom jeweiligen Vorstand des Gebietsverbandes, durch den zuständigen Schatzmeister des Gebietsverbandes selbst oder der übergeordneten Gliederung freigegeben werden. (2) 1Die Freigabe erfolgt durch einfache Zustimmung. (3) 1Eine mehrjährige Ermäßigung kann wie in Absatz 1 vorgegeben erfolgen, abweichend davon ist die einfache Schriftform notwendig und eine Eintragung in die Mitgliedsverwaltung mit dem vorgesehenen Laufzeitende.
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Im Moment müssen alle Anträge zur Minderung durch den Landesvorstand abgestimmt werden. Datum der letzten Änderung
14.01.2019 Status des Antrags
|