BY:Landesparteitag 17.1/Anträge/Satzungsänderung 007
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 17.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -007 Einreichungsdatum
2017/10/27 20:45:07 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Ladungsfrist AV §10a(3) Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
Änderung der Ladungsfrist für Aufstellungsversammlungen Antragstext
§10a(3) der Landessatzung soll folgendermaßen geändert werden: (3) Die Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
(3) Die Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen beträgt vier Wochen. 2Im Falle einer außerordentlichen oder vorgezogenen Wahl verkürzt sie sich auf fünf Tage. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
(3) Die Einladungsfrist zu Aufstellungsversammlungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
4 Wochen ist eine lange Zeit und durchaus empfehlenswert, aber nicht immer sinnvoll zu halten. Ich sehe keinen Grund warum wir uns schlechter als die ohnehin vorhandenen gesetzlichen Regelungen stellen sollen. Datum der letzten Änderung
27.10.2017 Status des Antrags
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