BY:Landesparteitag 15.1/Anträge/Satzungsänderung 001
Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Bayern 15.1. Die Antragsseiten wurde durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
Antragsnummer
SÄA -001 Einreichungsdatum
2015/8/10 22:31:48 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
§9b Abs.8 - Stimmenthaltungen Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung Kurzzusammenfassung
§9b Abs.8 Satz 3 "Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet." streichen. Antragstext
Beschluss über die Streichung von §9b Abs.8 Satz 3 "Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet." Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
(8) 1Die Entscheidungen des Landesesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. 2Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 3Stimmenthaltungen werden als ungültige Stimmen gewertet. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
(8) 1Die Entscheidungen des Landesesparteitags werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. 2Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Satz 3 kann zu unnötigen Diskussionen führen, denn zum einen ist die Frage zu klären wann eine Stimme als Stimmenthaltung zu werten ist und zum anderen dürften die Ergebnise der Wahlen nur noch Ja, Nein und Ungültige enthalten. Da bei der Beschlussfassung Enthaltungen nicht gezählt werden (Bundesgerichtshof Urt. v. 25.01.1982, Az.: II ZR 164/81) kann der Satz ohne Probleme entfallen. Datum der letzten Änderung
29.08.2015 Status des Antrags
|