BY:Kaufbeuren-Ostallgäu/KV/Kreisparteitag 2015.1
22.03.2015
stattfinden. Veranstaltungsort ist das
Vereinszimmer im Gablonzer Haus.
Inhaltsverzeichnis
Wann und Wo
Wann:
22.03.2015 um 14:00 Uhr
Akkreditierung ab 13:30 Uhr
Wo:
Vereinszimmer des Gablonzer Haus
Bürgerplatz 1
87600 Kaufbeuren-Neugablonz
TO/GO/Organisatorisches
Tagesordnung (vorläufig)
- TOP1 Eröffnung des Parteitages
- TOP2 Beschluss der Geschäftsordnung
- TOP3 Wahl des Versammlungsleiters
- TOP4 Wahl der Protokollanten
- TOP5 Wahl des Wahlleiters
- TOP6 Bestimmung der Wahlhelfer durch den Wahlleiter
- TOP7 Beschluss der Tagesordnung
- TOP8 Besprechung und Abstimmung der Satzungsänderungsanträge
- TOP9 Tätigkeitsberichte des Vorstandes
- TOP9.1 Bastian Höbel, Vorsitzender
- TOP9.1 Martin Kollien-Glaser, stellv. Vorsitzender
- TOP9.1 Franz Lauer, Schatzmeister
- TOP10Bericht der Kassenprüfer
- TOP11 Beschluss über Entlastung des Vorstandes
- TOP12a Wahl des Vorstandes
- TOP12b1 Beschluß über Virtualisierung des KV
- TOP12b2 Wahl der Sprecher des virt. KV
- TOP12c Beschluß über Auflösung des KV
- TOP13 Wahl der Kassenprüfer
- TOP14 Diskussion und Abstimmung der Programmänderungsanträge
- TOP15 Besprechung und Abstimmung der Sonstigen Anträge
- TOP16 Beendigung des Kreisparteitags
Geschäftsordnung
- Auf eine Geschäftsordnung wird verzichtet
- weitere Vorschläge...
Parteitagsämter
Versammlungsleiter:
Wahlleiter:
Wahlhelfer:
- Franz Lauer
Protokollführer: (mehrere sind sinnvoll zur Entlastung des Einzelnen)
Rechenschaftsberichte des aktuellen Vortands
- Tätigkeitsbericht Vorsitzender 2015
- Rechenschaftsbericht stellv. Vorsitzender 2014/15
- Rechenschaftsbericht Schatzmeister 2014/2015
Anträge
Satzungsänderungsanträge
SÄA 001 - Virtualisierung
ALT: § 11 – Auflösung und Verschmelzung 1 Auflösung oder Verschmelzung des Kreisverbandes regelt die Landessatzung NEU: §11 Auflösung, Verschmelzung oder Virtualisierung §11.1 Auflösung des Kreisverbands regelt die Landessatzung §11.2 Verschmelzung des Kreisverbands regelt die Landessatzung §11.3 Virtualisierung des Kreisverbands (1) Sollte der Kreisverband auf einem ordentlichen Kreisparteitag keinen neuen Vorstand wählen können, so kann der Kreisparteitag mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschliessen, den Kreisverband für die nächste Amtsperiode zu virtualisieren, (2) Dieser Beschluß muss bereits in der Einladung als Möglichkeit genannt worden sein. (3) Ohne diesen Beschluß oder dessen Ankündigung lädt der Vorstand der nächst zentraleren Gliederung zu einem außerordentlichen Kreisparteitag ein, auf dem erneut ein Vorstand gewählt, bzw. über die Virtualisierung abgestimmt werden kann. Satz (2) bleibt dabei bestehen. (4) Der virtualisierte Kreisverband wählt bis zu drei, mindestens aber einen Piraten als Sprecher des virtualisierten Kreisverbands. (5) Die Sprecher sind gewählt bis zum nächsten nach §6(2) einberufenen Kreisparteitag. (6) Der virtualisierte Kreisverband besitzt keine Kassenhoheit, die nächst zentralere Gliederung verwaltet die vorhandenen Gelder. Sie ist angehalten dem virt. KV für die laufende Amtsperiode ein Budget in Höhe der Mitgliedsbeitragsanteile einzuräumen. (7) Die Sprecher können beim Vorstand der nächst zentraleren Gliederung Gelder aus diesem Budget beantragen. (8) In der Außenwirkung ist der virtualisierte Kreisverband dem Kreisverband gleichgestellt. Er handelt in wirtschaftlichen Dingen jedoch immer nur im Auftrag der nächst zentraleren Gliederung. (9) Die Einbindung in parteiinterne Strukturen, wie Vorstandsmailinglisten und anderer Kommunikationsstrukturen, Zugang zu Mitgliederdaten zur Einladung von Mitgliederversammlungen oder zum Versand von Mitteilungen erledigt die nächste zentralere Gliederung.
Kandidaturen
- Vorsitzender
- Martin Kollien-Glaser
- stellvertrender Vorsitzender
- Hermann Kurz
- Schatzmeister
- Hubert Sailer
- weitere Ämter
- Beisitzer
- Franz Lauer
Teilnehmer
- feste Zusagen
- Franz Lauer
- komme vielleicht
- Gäste