BY:Kaufbeuren-Ostallgäu/KV/Kreisparteitag 2015.1

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Der Kreisparteitag 2015.1 wird am
22.03.2015
stattfinden. Veranstaltungsort ist das
Vereinszimmer im Gablonzer Haus.

Wann und Wo

Wann:

22.03.2015 um 14:00 Uhr
Akkreditierung ab 13:30 Uhr

Wo:

Vereinszimmer des Gablonzer Haus
Bürgerplatz 1
87600 Kaufbeuren-Neugablonz

TO/GO/Organisatorisches

Tagesordnung (vorläufig)

  • TOP1 Eröffnung des Parteitages
  • TOP2 Beschluss der Geschäftsordnung
  • TOP3 Wahl des Versammlungsleiters
  • TOP4 Wahl der Protokollanten
  • TOP5 Wahl des Wahlleiters
  • TOP6 Bestimmung der Wahlhelfer durch den Wahlleiter
  • TOP7 Beschluss der Tagesordnung
  • TOP8 Besprechung und Abstimmung der Satzungsänderungsanträge
  • TOP9 Tätigkeitsberichte des Vorstandes
  • TOP9.1 Bastian Höbel, Vorsitzender
  • TOP9.1 Martin Kollien-Glaser, stellv. Vorsitzender
  • TOP9.1 Franz Lauer, Schatzmeister
  • TOP10Bericht der Kassenprüfer
  • TOP11 Beschluss über Entlastung des Vorstandes
  • TOP12a Wahl des Vorstandes
  • TOP12b1 Beschluß über Virtualisierung des KV
  • TOP12b2 Wahl der Sprecher des virt. KV
  • TOP12c Beschluß über Auflösung des KV
  • TOP13 Wahl der Kassenprüfer
  • TOP14 Diskussion und Abstimmung der Programmänderungsanträge
  • TOP15 Besprechung und Abstimmung der Sonstigen Anträge
  • TOP16 Beendigung des Kreisparteitags

Geschäftsordnung

  • Auf eine Geschäftsordnung wird verzichtet
  • weitere Vorschläge...

Parteitagsämter

Versammlungsleiter:

Wahlleiter:

Wahlhelfer:

  1. Franz Lauer

Protokollführer: (mehrere sind sinnvoll zur Entlastung des Einzelnen)

Rechenschaftsberichte des aktuellen Vortands

Anträge

Satzungsänderungsanträge

SÄA 001 - Virtualisierung

ALT: 
§ 11 – Auflösung und Verschmelzung

1    Auflösung oder Verschmelzung des Kreisverbandes regelt die Landessatzung

NEU: 
§11 Auflösung, Verschmelzung oder Virtualisierung

§11.1    Auflösung des Kreisverbands regelt die Landessatzung

§11.2    Verschmelzung des Kreisverbands regelt die Landessatzung

§11.3    Virtualisierung des Kreisverbands

(1)   Sollte der Kreisverband auf einem ordentlichen Kreisparteitag
keinen neuen Vorstand wählen können, so kann der Kreisparteitag mit
einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschliessen,
den Kreisverband für die nächste Amtsperiode zu virtualisieren,

(2)  Dieser Beschluß muss bereits in der Einladung als Möglichkeit
genannt worden sein.

(3)   Ohne diesen Beschluß oder dessen Ankündigung lädt der Vorstand
der nächst zentraleren Gliederung zu einem außerordentlichen
Kreisparteitag ein, auf dem erneut ein Vorstand gewählt, bzw. über die
Virtualisierung abgestimmt werden kann. Satz (2) bleibt dabei bestehen.

(4) Der virtualisierte Kreisverband wählt bis zu drei, mindestens aber
einen Piraten als Sprecher des virtualisierten Kreisverbands.

(5) Die Sprecher sind gewählt bis zum nächsten nach §6(2) einberufenen
Kreisparteitag.

(6) Der virtualisierte Kreisverband besitzt keine Kassenhoheit, die
nächst zentralere Gliederung verwaltet die vorhandenen Gelder. Sie ist
angehalten dem virt. KV für die laufende Amtsperiode ein Budget in
Höhe der Mitgliedsbeitragsanteile einzuräumen.

(7) Die Sprecher können beim Vorstand der nächst zentraleren
Gliederung Gelder aus diesem Budget beantragen.

(8)  In der Außenwirkung ist der virtualisierte Kreisverband dem
Kreisverband gleichgestellt. Er handelt in wirtschaftlichen Dingen
jedoch immer nur im Auftrag der nächst zentraleren Gliederung.

(9) Die Einbindung in parteiinterne Strukturen, wie
Vorstandsmailinglisten und anderer Kommunikationsstrukturen, Zugang zu
Mitgliederdaten zur Einladung von Mitgliederversammlungen oder zum
Versand von Mitteilungen erledigt die nächste zentralere Gliederung.

Kandidaturen

  • Vorsitzender
  1. Martin Kollien-Glaser
  • stellvertrender Vorsitzender
  1. Hermann Kurz
  • Schatzmeister
  1. Hubert Sailer
  • weitere Ämter
  1. Beisitzer
    1. Franz Lauer

Teilnehmer

  • feste Zusagen
    • Franz Lauer
  • komme vielleicht
  • Gäste

Media

Aufzeichnung

Fotos

Protokoll

Datei:KV KF-OAL KPT 2015.1 Protokoll.pdf