BY:Ingolstadt/KV/Vorstand/Sitzung/2012-05-09
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Dieses Protokoll ist nicht nach den Namenskonventionen benannt! * Protokoll der Vorstandssitzung des Ingolstädter Vorstands:
Inhaltsverzeichnis
Sitzung
Datum: 09. Mai 2012
Beginn: 21:19 Uhr
Ende: 22:22 Uhr
Ort: DJK Ingolstadt, Maximilianstraße 25, 85051 Ingolstadt
Versammlungsleiter: Benedikt Schmidt
Protokollant: Alexander Lill
Anwesende Vorstände
- Benedikt Schmidt
- Jens Stomber
- Christian Doppler
- Maximilian Dachs
- Alexander Lill
Tagesordnungspunkte
TOP 1: GO-Änderung
Der glorreiche Vorstand des Kreisverbandes Ingolstadt der Piratenpartei
Deutschland möge in seiner unendlichen Weisheit beschließen, dass die
Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbands Ingolstadt der Piratenpartei
Deutschland folgendermaßen geändert wird:
Die Geschäftsordnung wird gegliedert. Vor die Überschriften "Der Vorstand",
"Vorstandssitzungen", "Finanzen und Verwaltung", "Befugnisse und Aufgaben"
und "Inkrafttreten und sonstige Regelungen" wird das Zeichen "Paragraph" ("§")
gefolgt von einem Leerzeichen (" ") und einer fortlaufenden Nummer, beginnend
bei Eins ("1"), eingefügt. Vor die Unterüberschriften "Ordentliche
Vorstandssitzungen", "Außerordentliche Vorstandssitzungen", "Öffentlichkeit
der Sitzungen", "Leitung der Vorstandssitzungen", "Beschlussfähigkeit",
"Abstimmungen" und "Protokollführung" wird eine fortlaufende Nummerierung,
beginnend bei Eins ("1"), eingefügt. Die Ziffern stehen innerhalb der Zeichen
"öffnende Klammer" ("(") und "schließende Klammer" (")").
Des weiteren wird unter "Ordentliche Vorstandssitzungen", Punkt 1 das Wort
"Woche" durch "Kalenderwoche" ersetzt. Er wird zudem ergänzt durch den Satz
"Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter veröffentlicht spätestens
12 Stunden vor der Vorstandssitzung die vorläufige Tagesordnung entsprechend
der Regelung für außerordentliche Vorstandssitzungen."
Punkt 3 und Punkt 4 werden ersetzt durch:
"3. Jeder ist berechtigt Anträge an den Kreisvorstand zu stellen, die von
selbigem in der nächsten ordentlichen Sitzung bearbeitet werden. Der Antrag
muss einen beschlussfähigen Antragstext mit Begründung enthalten. Anträge müssen
24 Stunden vor Beginn der Sitzung mit Klarnamen eingereicht werden.
3a. Jeder ist berechtigt Anfragen an den Vorstand zu stellen, die von diesem
in der nächstenordentlichen Sitzung bearbeitet werden. Die Anfrage muss eine
klare Fragestellung beinhalten. Anfragen müssen 24 Stunden vor Beginn der Sitzung
mit Klarnamen eingereicht werden. Der Anfragensteller erhält spätestens zwei Tage
nach der Vorstandssitzung eine Stellungnahme zu seiner Anfrage.
3b. Anträge und Anfragen müssen per Mail an die Adresse kontakt@inpiraten.de mit
dem Betreff "Antrag an den Kreisvorstand" bzw. "Anfrage an den Kreisvorstand" oder
per Pad (https://ppin.piratenpad.de/Vorstandsantraege) eingereicht werden.
Der Punkt "Öffentlichkeit der Sitzungen" wird durch Punkt 4 mit folgenden Text:
"Der Sitzungsleiter trägt dafür Sorge, dass Teile von Sitzungen, in denen
personenbezogene Daten behandelt werden, nicht öffentlich abgehalten werden.
Hierfür ist keine Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder erforderlich."
Und Punkt 5 mit folgenden Text:
"Ist bei einer außerordentlichen Vorstandssitzung vorab bekannt, dass bei allen
Tagesordnungspunkten personenbezogene Daten behandelt werden müssen, ist diese
Sitzung nicht öffenltich. Dies ist in der Einladung bekannt zu geben. In dieser
Sitzung dürfen keine Punkte behandelt werden, die auch öffentlich behandelt
werden können." ergänzt.
Unter "Außerordentliche Vorstandssitzungen" wird Punkt 1. Satz 2 ersetzt durch:
"Die Einladung erfolgt per direkter E-Mail an die Mitglieder des Vorstands und
per Mailingliste (https://lists.piratenpartei-bayern.de/mailman/listinfo/ingolstadt)
an die Mitglieder. In der Einladung sind Datum, Zeit, Ort und die vorläuffige
Tagesordnung anzugeben.".
Der Abschnitt "Vorstandssitzungen" wird durch den Punkt "Tagesordnung" mit
folgenden Text ergänzt: "Der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter erstellen
aus allen eingereichten Anfragen und Anträgen, sowie aus den bis dahin von
Vorständen eingebrachten Tagesordnungspunkten eine vorläufige Tagesordnung.
Die endgültige Tagesordnung wird auf Basis der vorläufigen Tagesordnung vor Beginn
der Sitzung aufgestellt und am Anfang der Sitzung beschlossen, Änderungen sind
während der Sitzung auf Antrag möglich.".
Der Abschnitt "Protokollführung" wird durch Punkt 4 mit folgenden Text:
"Die Protokolle von nichtöffentlichen Sitzungen werden nicht veröffentlicht.
Es ist jedoch ein Hinweis auf die nichtöffentliche Sitzung und deren Grund zu
veröffentlichen." und Punkt 5 mit folgenden Text ergänzt: "Über den
nichtöffentlichenTeil einer Sitzung wird ein separates Protokoll angefertigt, welches
nicht veröffenlticht wird. Die Dauer des nichtöffentlichen Teils der Sitzung und der
Grund sind im normalen Protokoll zu vermerken.".
Begründung: Die GO muss mal wieder geändert werden ;)
~~Maximilian Dachs, 2012-05-07, 23:10 Uhr
Vertagung auf die nächste Vorstandssitzung:
- Benedikt Schmidt: Dafür
- Jens Stomber: Dafür
- Christian Doppler: Dafür
- Maximilian Dachs: Dafür
- Alexander Lill: Dafür
-> Der Antrag wurde vertagt.
TOP 2: Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung
Der Vorstand des Kreisverbandes Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, dass: Der Abschnitt "Vorstandssitzungen" durch den Punkt "Hinterzimmermobil" mit folgenden Inhalt ergänzt wird: "1. Der Vorstand kann sich auf Antrag zu Beratungen in das Hinterzimmermobil zurückziehen. 2. Der Vorstand gibt sich für die im Hinterzimmermobil stattfindenden Sitzungen eine Klüngelordnung, der vollständige Name dieser Ordnung lautet "Klüngelordnung für das Hinterzimmermobil des Vorstandes des Kreisverbands Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland." In ihr werden alle Details geregelt 3. Der Versammlungsleiter bestimmt das Hinterzimmermobil. 3a. Hinterzimmermobil kann nur ein KFZ werden, über das ein Vorstandsmitglied verfügen kann. Ausnahmen regelt die Klüngelordnung. 3b. Es muss genug Sitzplätze für alle an der Sitzung teilnehmenden Vorstände bieten. 3c. Im Normalfall wird das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen IN-Y 1896 zum Hinterzimmermobil bestimmt. 4. Die Dauer einer solchen Beratung beträgt die Dauer einer Fahrt um den Block mit normaler Geschwindigkeit, sofern kein anderslautender Beschluss gefasst wird. 6. Es wird ausschließlich über getroffene Beschlüsse ein Protokoll gefasst. 7. Sollte sich eine beschlussfähige Anzahl an Vorstandsmitgliedern auf einer den parteizwecken dienenden Fahrt in einem Kraftfahrzeug befinden, dass Aufgrund seiner Eigenschaften alle Anforderungen der Punkte 3a. und 3b. erfüllt, kann dieses Treffen sofort zur Vorstandssitzung erklärt werden. 7a. Dies begründet sich durch die während der Fahrt aufkommende Kreativität, die dann sofort in Beschlüsse umgesetzt werden kann. 7b. Eine solche Sitzung ist den weiteren Vorstandsmitgliedern unverzüglich per direkter Mail anzuzeigen. 7c. Den anderen Mitgliedern ist die fernmündliche Teilnahme zu ermöglichen. 7d. Alle sonstigen Punkte dieser Geschäftsordnung gelten entsprechend, sofern die Klüngelordnung nichts anderesbestimmt." Begründung: Das Hinterzimmermobil hat für die Organisation der Wahlparty SH, des Kreisparteitages und der Aufstellungsversammlung eine wichtige Rolle gespielt. Es sollte daher fest in der GO verankert werden. ~Maximilian Dachs, 2012-05-07, 23:28 Uhr
- Benedikt Schmidt: Enthaltung
- Jens Stomber: Dagegen
- Christian Doppler: Dagegen
- Maximilian Dachs: Dafür
- Alexander Lill: Dagegen
-> Der Antrag wurde abgelehnt.
TOP 3: Umlaufbeschlüsse
Der Vorstand des Kreisverbandes Ingolstadt der Piratenpartei Deutschland möge beschließen, dass Punkt "2.7 Protokollführung" in der GO des KV Ingolstadt auf "2.8 Protokollführung" geändert wird. An die Position 2.7 wird folgende Regelung zu Umlaufbeschlüssen gesetzt: 2.7 Umlaufbeschlüsse (1) Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BY:Ingolstadt/KV/Umlaufbeschluesse gestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen Zustimmung Ablehnung Enthaltung ab. (2) Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. (3) Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Der Antrag wird dann in der Vorstandssitzung behandelt. Eine Vertagung kann auf die nächste Vorstandssitzung oder ein fortgeführtes Umlaufverfahren hin erfolgen. Begründung: Umlaufbeschlüsse erleichtern die Entscheidungsfindung im Vorstand abseits der ordentlichen Präsenzsitzungen. Desweiteren ermöglicht es uns eine adäquate zeitlich vorteilhafte Entscheidungsfindung für die kommenden Kommunalwahlen. Umlaufbeschlüsse für dne KV wären sofort nutzbar über die oben genannte Seite. Als Ausbaumöglichkeit gibt es die Möglichkeit das System des LV Berlin zu kopieren. ~Benedikt Schmidt, Antrag via Pad am 08.05.2012, 19.00 Uhr
Zu diesem Antrag wurde folgender Alternativbeschluss gefasst:
2.7 Umlaufbeschlüsse (1) Anträge auf Umlaufbeschlüsse können auf der Wikiseite http://wiki.piratenpartei.de/BY:Ingolstadt/KV/Umlaufbeschluesse von jedem Vorstandsmitglied eingestellt werden. Die Vorstandsmitglieder stimmen dann auf dieser Wikiseite durch Nutzung der Optionen Zustimmung Ablehnung Enthaltung ab. (2) Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vorstandsmitglieder, die noch nicht abgestimmt haben, das Ergebnis durch ihre Stimme nicht mehr ändern können. (3) Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren. Der Antrag wird dann in der Vorstandssitzung behandelt. Eine Vertagung kann auf die nächste Vorstandssitzung oder ein fortgeführtes Umlaufverfahren hin erfolgen. (4) Vorstände werden per direkter E-Mail, Mitglieder per Mailingliste zeitnah nach dem Einstellen eines Umlaufbeschlusses informiert. (5) Nach dem Enden eines Umlaufbeschlusses muss vom Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied die Gültigkeit der abgegebenen Stimme über die Wiki-Versionierung geprüft werden. (5a) Die abgeschlossenen Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung kurz erläutert, d.h. es wird über Titel und Ergebnis des Umlaufbeschlusses berichtet. (5b) Danach wird der Beschluss ausgedruckt und entsprechend der vom Vorstand beschlossenen Regelungen archiviert. (6) Möchte ein Vorstand das Thema nicht per Umlaufbeschluss verhandeln, hat er ein Veto-Recht, mit dem er den Antrag auf die nächste ordentliche bzw. außerordentliche Vorstandssitzung verschieben kann.
- Benedikt Schmidt: Dafür
- Jens Stomber: Dafür
- Christian Doppler: Dafür
- Maximilian Dachs: Dafür
- Alexander Lill: Dafür
-> Der Antrag wurde angenommen.
TOP 4 Sonstiges
Es lagen keine weiteren Anträge mehr vor.