BY:Frankenplenum/2011.1/Unabhängige Staatsanwaltschaften
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Inhaltsverzeichnis
Unabhängige Staatsanwaltschaften
Ziele:
- von der Politik unabhängige Staatsanwaltschaften
- besserer Schutz vor Korruption und Einflussnahme
- funktionierende Staatsanwaltschaften mit gutem "Ruf"
Gliederung:
Grundsätzliches
- Ein Staatsanwalt führt strafrechtliche Ermittlungsverfahren
- Er arbeitet auf Basis von polizeilichen Ermittlungen bzw. in Kooperation mit der Polizei
- Er entscheidet insbesondere darüber, ob überhaupt Anklage vor Gericht erhoben wird
Weisungsbefugnis
- bisher: in Deutschland Weisungsbefugnis durch den Dienstherren
- Dienstherr sind praktisch Justizminister und Regierung
- ein Staatsanwalt ist weisungsabhängiger Beamter (Exekutive)
- Weisungsbefugnis für den Einzelfall aufheben, lediglich allgemeine Weisungsbefugnis
Abstufungen
- neben den normalen Staatsanwaltschaften könnte man Sonderstaatsanwaltschaften einrichten (vgl. Untersuchungsrichter)
- mögliche Zuständigkeiten: Polizeigewalt, schwere Fälle von Wirtschaftskriminalität, Korruption durch Politiker (weitere Vorschläge?)
- Prinzip "reverse Staatsschutz", Schutz von Grundgesetz und Volk vor dem Staat und der Politik
- eigene Polizei für die Sonderstaatsanwaltschaften?
- soll diese auch als "Dienstaufsicht" für die normale Polizei agieren?
- Kriterien für (Sonder)Staatsanwälte: Mindestalter? Nicht-Parteizugehörigkeit? Sonstige Kriterien?
- Wie erfolgen Ermittlungen gegen und Kontrolle von (Sonder)Staatsanwälten?
Strafvereitelung
- Staatsanwälte machen sich in Deutschland strafbar, wenn sie nicht ermitteln
Weiteres
- soll es weitere Gremien zur Selbstverwaltung geben? Welche Rolle sollen Fachverbände spielen?
- Fallsouveränität - Regelung der Auswechslung eines Staatsanwalts aus einem laufenden Fall
Links:
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt#Deutschland