BY:Frankenplenum/2011.1/Unabhängige Staatsanwaltschaften

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Unabhängige Staatsanwaltschaften

Ziele:

  • von der Politik unabhängige Staatsanwaltschaften
  • besserer Schutz vor Korruption und Einflussnahme
  • funktionierende Staatsanwaltschaften mit gutem "Ruf"


Gliederung:

Grundsätzliches

  • Ein Staatsanwalt führt strafrechtliche Ermittlungsverfahren
  • Er arbeitet auf Basis von polizeilichen Ermittlungen bzw. in Kooperation mit der Polizei
  • Er entscheidet insbesondere darüber, ob überhaupt Anklage vor Gericht erhoben wird

Weisungsbefugnis

  • bisher: in Deutschland Weisungsbefugnis durch den Dienstherren
  • Dienstherr sind praktisch Justizminister und Regierung
  • ein Staatsanwalt ist weisungsabhängiger Beamter (Exekutive)
  • Weisungsbefugnis für den Einzelfall aufheben, lediglich allgemeine Weisungsbefugnis

Abstufungen

  • neben den normalen Staatsanwaltschaften könnte man Sonderstaatsanwaltschaften einrichten (vgl. Untersuchungsrichter)
  • mögliche Zuständigkeiten: Polizeigewalt, schwere Fälle von Wirtschaftskriminalität, Korruption durch Politiker (weitere Vorschläge?)
  • Prinzip "reverse Staatsschutz", Schutz von Grundgesetz und Volk vor dem Staat und der Politik
  • eigene Polizei für die Sonderstaatsanwaltschaften?
  • soll diese auch als "Dienstaufsicht" für die normale Polizei agieren?
  • Kriterien für (Sonder)Staatsanwälte: Mindestalter? Nicht-Parteizugehörigkeit? Sonstige Kriterien?
  • Wie erfolgen Ermittlungen gegen und Kontrolle von (Sonder)Staatsanwälten?

Strafvereitelung

  • Staatsanwälte machen sich in Deutschland strafbar, wenn sie nicht ermitteln

Weiteres

  • soll es weitere Gremien zur Selbstverwaltung geben? Welche Rolle sollen Fachverbände spielen?
  • Fallsouveränität - Regelung der Auswechslung eines Staatsanwalts aus einem laufenden Fall


Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt#Deutschland

http://www.gewaltenteilung.de/unab_staatsanwaltschaft.htm

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32286/1.html