BY:Frankenplenum/2011.1/Ladenöffnungszeiten

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Regelungen Deutschland
Bundesland Mo.-Fr. Sa. So. Datum Gesetzeskraft Besonderheiten
Baden-Württemberg 0-24 0-24 6. März 2007 Mo.-Sa. gilt 5-22 für Alkoholverkauf
Bayern 6-20 6-20 Bundesrecht kein eigenes Gesetz
Berlin 0-24 0-24 15. November 2006
Brandenburg 0-24 0-24
Bremen 0-24 0-24 1. April 2007
Hamburg 0-24 0-24 1. Januar 2007
Hessen 0-24 0-24 1. Dezember 2006
Mecklenburg-Vorpommern 0-24 0-22 2. Juli 2007
Niedersachsen 0-24 0-24 Bundesrecht 1. April 2007
Nordrhein-Westfalen 0-24 0-24 weitgehend Bundesrecht 21. November 2006
Rheinland-Pfalz 6-22 6-22 29. November 2006
Saarland 6-20 6-20 15. November 2006 6-24 ein Mal jährlich
Sachsen 6-22 6-22 1. April 2007 0-24 fünf Mal jährlich
Sachsen-Anhalt 0-24 0-20 Bundesrecht 30. November 2006
Schleswig-Holstein 0-24 0-24 weitgehend Bundesrecht 1. Dezember 2006
Thüringen 0-24 0-20 weitgehend Bundesrecht 24. November 2006



Sonderregeln für: Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen in Touristengebieten, auf Bahnhöfen und auf Flugplätzen

und für: Blumen und Pflanzen, Back- und Konditorwaren sowie landwirtschaftliche Produkte


Historie:

  • erstes Ladenschlussgesetz: 01.10.1900: Öffnungszeiten 5-21 Uhr
  • verschiedene Änderungen bis zur Nazizeit, ab da: 18:30-Regelung
  • 28.11.1956: BRD "Gesetz über den Ladenschluss": Mo-Fr 7-18:30 Uhr, Sa bis 14 Uhr
  • 17.07.1957: erster Sa im Monat: langer Sa bis 18h
  • 1960: Adventssamstage bis 18h
  • 1989: langer Do bis 20:30 Uhr
  • 01.11.1996: Mo-Fr 6-20 Uhr, Sa bis 16h
  • 13.03.2003: Mo-Sa geschlossen von 20-6, So und Feiertags, 24.12: Öffnung nur von 6-14h
  • 30.06.2006: Föderalismusreform, Ladenschlussgesetze gehen an die Länder


Bayern:
Probeabstimmung für 6x24 während CSU-Alleinregierung, Ausgang 50:50, daher belassen. FDP drängt auf Öffnung, wird aber aktuell noch zurückgewiesen

Focus-Money-Artikel vom Mittwoch 09.06.2004
"Shoppen am Sonntag: Jeder Zweite täte es gern"
http://www.focus.de/finanzen/news/shoppen-am-sonntag_aid_83323.html

[...]
Weit reichende Änderungen der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen sind 
ausgeschlossen: Die Sonn- und Feiertagsruhe sei unmittelbar in der Verfassung 
garantiert, befand der Erste Senat. Eine flächendeckende Öffnung an diesen 
Tagen ist damit verboten.

Jeder Zweite würde gerne

Jeder zweite Deutsche würde einer Umfrage zufolge gerne Sonntags einkaufen. Der 
aktuelle GfK/TW-Kundenmonitor, eine am Mittwoch veröffentlichte Befragung unter 
1100 Männern und Frauen im Auftrag der Zeitschrift „Textilwirtschaft", ergab 
außerdem, dass 49 Prozent gerne mehrmals pro Woche nach 20.00 Uhr einkaufen 
würden.

72 Prozent sprachen sich demnach für eine Abschaffung der gesetzlichen 
Ladenschlusszeiten aus: Die Geschäfte sollten selbst entscheiden, wann und wie 
lange sie öffneten, erklärten sie den Angaben zufolge. Im Vergleich zum Jahr 
2000 sank die Zufriedenheit mit den aktuellen Öffnungszeiten: Zeigten sich 
damals noch 72 Prozent zufrieden, waren es jetzt nur noch 57 Prozent. Dabei 
plädierten vor allem jüngere Kunden für eine längere Verfügbarkeit der Angebote.
[...]

dazu: Artikel 140 GG (aus Artikel 139 WRV):

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.


Auswirkungen (PDF): http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00004/00005/01788/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdn9_hGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--

Meinungen: PRO (am Beispiel eines Möbelhauses):

CONTRA:

Diskussion CSU/FDP: