BY:Bezirksverband Oberpfalz/Beschlussantrag Umlaufbeschluss/2013-05-06/01
Antrag
Modalitäten für die Verwendung der reservierten Budgets für den Wahlkampf |
NR: 2013-05-06/01 |
- Text
- Der Vorstand möge beschließen, die reservierten Budgets für die Kreise bzw. Kreisverbände nur für konkrete Einsatzzwecke freizugeben und nicht pauschal auszuschütten.
Eine E-Mail mit der Höhe und dem Zweck der Ausgabe an einen(1) Vorstand ist völlig ausreichend. Eine Ablehnung ist möglich, allerdings nur über einen Umlaufbeschluss. Zudem ist der Antragssteller Schriftlich darüber zu Informieren.
Noch einmal:
Ausgaben bewilligen -> Normalfall, benötigt keinen Beschluss
Ablehnung -> Benötigt Umflaufbeschluss und Schriftliche Information des Antragsstellers Separate Anträge, die sich auf gleiche oder vergleichbare Auszahlungswünsche beziehen, werden als ein Antrag behandelt. Ausgaben, die sich aus Anträgen des Bezirksvorstandes ergeben, müssen nicht gesondert genehmigt werden sondern gelten mit Annahme des entsprechenden Antrages als automatisch genehmigt. Über jede Auszahlung ist der gesamte Vorstand mittels Email zu informieren. Dieser Beschluss ergänzt den Umlaufbeschluss NR: 2013-03-14/01. --> - Begründung
- Das Geld ist dazu da, um ausgegeben zu werden. Die Barriere sollte so niedrig wie möglich sein.
- Wikiarguments
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- Pirate Feedback
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- Antragsteller
- Lavan 10:15, 6. Mai 2013 (CEST)
- Ergebnis
- angenommen
- Dafür
- Lavan 10:15, 6. Mai 2013 (CEST)
Umrath 10:54, 6. Mai 2013 (CEST)
Krealyt 21:00, 6. Mai 2013 (CEST)
Taxx
- Dagegen
- Enthaltung
- Umsetzungsverantwortlich
- Lavan 10:15, 6. Mai 2013 (CEST)