BY:Bezirksverband Oberbayern/AG Bezirkspolitik/Inhalte/Pflege

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PirateFeedback: https://feedback.piratenpartei-bayern.de/initiative/show/383.html
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Die Piratenpartei Oberbayern sieht im steten Auf- und Ausbau eines flächendeckenden und zukunftsfähigen Angebots von leistungsfähigen und bedarfsgerechten ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eine der großen Herausforderungen für den Bezirk. Das Ziel muss die Stärkung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit der pflegebedürftigen Menschen ein. Gute Pflege ist mehr als "satt und sauber", gute Pflege bedeutet auch Teilhabe am öffentlichen Leben. Die Einweisung in ein Pflegeheim darf keine selbstverständliche Sackgasse sein. Deshalb sind Bestrebungen zu begrüßen, die darauf abzielen, die Selbstständigkeit der Heimbewohner zu fördern, sodass eine gesicherte Pflege mit ambulanten Versorgungsstrukturen und/oder Familienpflege oder Pflegenetzwerke wieder selbstbestimmt genutzt werden können. Modelle, die einen solchen Wechsel bei sozialpädagogischer Begleitung "auf Probe" ermöglichen, sind hierfür besonders geeignet. Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung bedeuten allerdings auch, dass die ergänzende Nutzung palliativer Versorgungsstrukturen wieder in die Entscheidung der Betroffenen zurückkehren muss.

Der Bezirk muss bei der Genehmigung neuer Pflegesätze - neben einer kontinuierlichen Qualitätskontrolle des Angebotes (Umfang und Ausstattung sowie Qualität der Personalbesetzung) und einer transparenten Kalkulation - die aktivierenden wie die erhaltenden Ziele der Pflege und deren Erreichung kontrollieren. Bei Schlechtleistung muss der Bezirk von seinem Recht der Rückforderung von Zuschüssen Gebrauch machen. Zugleich stellt die Erhebung solcher Daten eine gute Grundlage für die Bezirke dar, durch unabhängige Beratung in Pflegestützpunkten die nötige Transparenz in dieser komplexen Marktsituation für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen deutlich zu verbessern. Zur Informationsgewinnung können des Weiteren ein professionelles Beschwerdemanagement in der Beschwerdestelle und wissenschaftlich begleitete Studien im Case Management genutzt werden.

Der Freistaat muss aufgefordert bleiben, über eine ständige Überprüfung der Finanzausgleichsmittel den Bezirken die notwendig gewordenen Pflegekosten zur Verfügung zu stellen.