BY:Bezirksverband Oberbayern/AG Bezirkspolitik/Inhalte/Barrierefreiheit
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Barrierefreiheit allgemein
Die stark wachsende Anzahl älterer Personen ist aufgrund physischer Benachteiligungen auf Barrierefreiheit angewiesen, um weiterhin am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Barierrefreiheit im gesamten öffentlichen Raum muss folglich stärker gefördert werden. Die DIN 18040-1 bis 18040-3 und weitere DIN-Normen, die Stand der Technik sind und der Herstellung von Barrierefreiheit dienen, sind zum verbindlichen Maßstab für die Barrierefreiheit bei allen öffentlichen Planungen zugrundezulegen und bezüglich Neubauten und Sanierungen zu berücksichtigen. Jedoch müssen nicht nur Neubauten barrierefrei gestaltet werden, sondern auch bereits bestehende Bauten und Einrichtungen müssen dementsprechend umgerüstet werden.
"Leichte Sprache"
Die Piratenpartei Oberbayern tritt für die Umsetzung der "Leichten Sprache" bei allen Veröffentlichungen und Antragsformularen des Bezirks ein, um eine Benachteiligung von Menschen mit Lernschwierigkeiten zu verhindern.
Anmerkung:
DIN 18040-1 : barrierefreies Bauen, Teil 1, öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040-2 : barrierefreies Bauen, Teil 2, Wohnungen
DIN 18040-3 : öffentlicher Verkehrs- und Freiraum