BY:Antragsfabrik 2010/Antrag-00018
Dies ist ein eingereichter Programmänderungsantrag für den Landesverband Bayern von Gerhard Strangar. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Bayern. |
- Änderungsantrag Nr.
- P-12
- Beantragt von
- Gerhard Strangar
- Programm
Wahlprogramm
- Schlagworte Pro
- Versammlungsfreiheit
- Schlagworte Contra
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen, folgenden Text in das Wahlprogramm aufzunehmen:
Keine unnötige Einschränkung der Versammlungsfreiheit
Wir wollen ein Versammlungsgesetz, das es jedem ermöglicht, sich mit
anderen friedlich zu versammeln und seine Meinung zu äußern. Das Grundgesetz der Bundesrepublik erlaubt Einschränkungen durch Gesetze und Bayern hat seit 2008 ein sehr einschränkendes Gesetz.
Die Versammlungen dürfen nicht von der Willkür der Behörden abhängen, es
muss alleine die Entscheidung des Veranstalters sein, wen er als
Versammlungsleiter oder Ordner benennt, die zuständige Behörde darf die Versammlung deswegen nicht ablehnen. Demonstrationsverbote vor Regierungsgebäuden oder gar in ganzen Stadtvierteln mit Regierungssitz entsprechen nicht unserem Verständnis von Versammlungsfreiheit, da es typischerweise Entscheidungen der Regierung sind, gegen die demonstriert wird. Jeder Teilnehmer der Versammlung muss für sein Verhalten selbst geradestehen, es kann nicht sein, dass hier der Veranstalter zur Verantwortung gezogen wird. Videoaufnahmen durch die Polizei sollen nicht stattfinden, bei Straftaten soll sie eingreifen und nicht zusehen; für die Dokumentation sind die Medien zuständig. Das Verbot, "gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung" zu tragen ist auf einer Demonstration nicht
angebracht und daher aufzuheben.
- Begründung
2008 haben wir gegen das neue Versammlungsgesetz demonstriert, jetzt müssen wir sagen, wie wir es machen werden, wenn man uns läßt. Ich könnte mir auch vorstellen, die Aussage zu den Videoaufzeichnungen auf das zu ändern, was im Versammlungsgesetz des Bundes steht, d.h. dann wäre die Forderung nur, daß die Aufnahmen hinterher gelöscht werden müssen und nicht "zu Lehr- und Fortbildungszwecken" oder "weil die betroffene Person verdächtig ist".
In pirates.de.region.by.politik gab es schon die Anmerkung, daß die Verfassung des Freistaates Bayern keine Einschränkung im Versammlungsrecht vorsieht und hier vermutlich nicht Bundesrecht Landesrecht bricht.
Die Versammlungsgesetze findet ihr hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versammlg/gesamt.pdf
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-VersammlGBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs
Edit 2010-08-09: Den Satz zu den gleichartigen Kleidungsstücken habe ich gestrichen, weil hier wohl nicht wie von mir zuerst interpretiert zueinander gleichartige gemeint sind, sondern zu Uniformen gleichartige.
Anmerkung 2010-08-16: Die Forderungen in diesem Antrag wären aktuell durch ein einfaches Abschaffen des bayerischen Versammlungsgesetzes und damit der Rückkehr zum Bundesgesetz zu erreichen.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Boris Turovskiy
- Korbinian 19:53, 8. Aug. 2010 (CEST)
- Riegeros
- Aleks_A
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Trias Intention richtig, siehe disk
- PiratNEA
- Stefan 'sekor' Körner
- NetAndroid
- rxl
- Haide F.S.
- Mike gh wie Rxl
- Thorsten
- Gimli Bitte als Positionspapier formulieren. Als Ziel über die nächste Wahl hinaus wichtig.
- ...
Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
- bildet mE die Kritik mE nicht korrekt ab. Wer lesen will: http://www.gruene-fraktion-bayern.de/cms/default/dok/236/236572.rechtsgutachterliche_stellungnahmen_zum.html (rechte Seite) --Trias 17:14, 7. Aug. 2010 (CEST)
- Kannst du das vielleicht etwas konkreter formulieren? So Sachen wie die 96-Stunden-Frist wurden ja letztendlich gar nicht beschlossen. Gerhard
- Ich bin weiß Gott kein Experte, das sei mal vorangestellt. Ich befürworte auch ein liberaleres Versammlungsgesetz. Nur scheint mir die Kritik recht willkürlich gewählt. Dass es zB ein Versammlungsverbot vor Parlamentsgebäuden gibt ist mW üblich und war bis jetzt immer so. Genauso das Uniformierungsverbot. Klar kann man eine Änderung in diesen Bereichen fordern, ist aber halt schwierig das mit dem "neuen" Versammlungsgesetz zu begründen. Inkonsistenterweise wird zB das Vermummungsverbot nicht kritisiert. Auch kann ich keine Passage im Gesetz finden nachdem eine Veranstaltung wegen fehlender Angaben verboten werden kann, eher "nur" eine Geldstrafe.... was sicher auch abzulehnen ist, aber da sollte der Antrag klarer werden. Ich persönlich würde einen einfachen Antrag befürworten der sagt, dass Bayern ein Versammlungsrecht nicht restriktiver als das bundesdeutsche Gesetz haben sollte. Klar kann man dann auch noch einiges kritisieren, aber imo ist das erstmal ausreichend. --Trias 16:08, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Ich bin leider auch kein Experte. Da aber sonst keiner einen Antrag verfasst hat, gibt es wohl auch keinen. Wenn ich einfach schreibe, daß das bayerische Versammlungsgesetz abzuschaffen ist, damit das bundesdeutsche gilt, fällt der befriedete Bereich (der 2008 übrigens größer geworden ist) auch weg, da das eigene Gesetz dafür mit Einführung des bayerischen Versammlungsgesetzes abgeschafft wurde. Ich habe bewusst geschrieben, was das Ziel ist, nicht was der Weg ist, denn das Gesetz auf Bundesebene köntne sich inzwischen ändern. Das mit den gleichartigen Kleidungsstücken streiche ich raus, weil ich das wohl falsch interpretiert habe.
- Ich bin weiß Gott kein Experte, das sei mal vorangestellt. Ich befürworte auch ein liberaleres Versammlungsgesetz. Nur scheint mir die Kritik recht willkürlich gewählt. Dass es zB ein Versammlungsverbot vor Parlamentsgebäuden gibt ist mW üblich und war bis jetzt immer so. Genauso das Uniformierungsverbot. Klar kann man eine Änderung in diesen Bereichen fordern, ist aber halt schwierig das mit dem "neuen" Versammlungsgesetz zu begründen. Inkonsistenterweise wird zB das Vermummungsverbot nicht kritisiert. Auch kann ich keine Passage im Gesetz finden nachdem eine Veranstaltung wegen fehlender Angaben verboten werden kann, eher "nur" eine Geldstrafe.... was sicher auch abzulehnen ist, aber da sollte der Antrag klarer werden. Ich persönlich würde einen einfachen Antrag befürworten der sagt, dass Bayern ein Versammlungsrecht nicht restriktiver als das bundesdeutsche Gesetz haben sollte. Klar kann man dann auch noch einiges kritisieren, aber imo ist das erstmal ausreichend. --Trias 16:08, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Kannst du das vielleicht etwas konkreter formulieren? So Sachen wie die 96-Stunden-Frist wurden ja letztendlich gar nicht beschlossen. Gerhard
- Ich gebe zu Bedenken, dass die LoveParade lange Zeit auch als politische Demonstration eingestuft wurde. Das Genehmigungen sinnvoll sein können, sehen wir an der aktuellen tragischen Entwicklung in Duisburg. Es gibt zudem politische Demonstrationen, die nur auf Provokation setzen. Für diese halte ich das Verbotsrecht durch Behörden durchaus für sinnvoll. PiratNEA
- Hä? Die Veranstaltung in Duisburg _war_ genehmigt. Warum sieht man daran jetzt, daß es sinnvoll war? Solange die Parade eine Demonstration war, ist sowas nicht passiert. Und wer soll bitte beurteilen, welche Demonstration nur der Provokation dient? Die Regierung, gegen deren Aktionen man gerne demonstrieren möchte?
- In Duisburg war es keine politische Demo mehr und die Genehmigung können wir getrost als transzendent bezeichnen. Ich beziehe mich daher auf den Regelfall Berlin. Der Antrag würde eine politische Veranstaltung mit über einer Million Teilnehmer von jeder Genehmigungspflicht befreien. Zu Deiner zweiten Frage musste ich lächeln. Ich demonstriere i.d.R. für etwas. Die Formulierung "gegen Regierung" lässt tief blicken. ;) Aber ja, letztlich muss tatsächlich die Verwaltung oder auch die Regierung entscheiden, ob eine Provokation vorliegt und die Veranstaltung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit abgesagt wird. PiratNEA
- Versammlungen können aufgelöst werden, wenn "eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit der teilnehmenden Personen besteht".
- In Duisburg war es keine politische Demo mehr und die Genehmigung können wir getrost als transzendent bezeichnen. Ich beziehe mich daher auf den Regelfall Berlin. Der Antrag würde eine politische Veranstaltung mit über einer Million Teilnehmer von jeder Genehmigungspflicht befreien. Zu Deiner zweiten Frage musste ich lächeln. Ich demonstriere i.d.R. für etwas. Die Formulierung "gegen Regierung" lässt tief blicken. ;) Aber ja, letztlich muss tatsächlich die Verwaltung oder auch die Regierung entscheiden, ob eine Provokation vorliegt und die Veranstaltung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit abgesagt wird. PiratNEA
- Hä? Die Veranstaltung in Duisburg _war_ genehmigt. Warum sieht man daran jetzt, daß es sinnvoll war? Solange die Parade eine Demonstration war, ist sowas nicht passiert. Und wer soll bitte beurteilen, welche Demonstration nur der Provokation dient? Die Regierung, gegen deren Aktionen man gerne demonstrieren möchte?
- Verfassungswidrig
- ich würde das BayVersG als unvereinbar mit Art. 113 BV ansehen (nicht signierter Beitrag von Ron (Diskussion | Beiträge) 1:58, 15. Aug. 2010)
- Artikel 98 weicht das ganze auf: "Die durch die Verfassung gewährleisteten Grundrechte dürfen grundsätzlich nicht eingeschränkt werden. Einschränkungen
durch Gesetz sind nur zulässig, wenn die öffentliche Sicherheit, Sittlichkeit, Gesundheit und Wohlfahrt es zwingend erfordern."
- Positionspapier?
- Könnt ihr da noch mehr Infos rein packen, warum, wieso etc. ? Es geht darum hier eher ein Positionspapier zu verabschieden welches wir dann in 2012 in ein gemeinsames, sprachlich und inhaltlich stimmiges Wahlprogramm gießen können. Mehr dazu unter Programmentwicklung_Bayern#Positionspapiere. Danke! ValiDOM
- Position haben wir durch die Demonstration dagegen doch bereits bezogen.
- Könnt ihr da noch mehr Infos rein packen, warum, wieso etc. ? Es geht darum hier eher ein Positionspapier zu verabschieden welches wir dann in 2012 in ein gemeinsames, sprachlich und inhaltlich stimmiges Wahlprogramm gießen können. Mehr dazu unter Programmentwicklung_Bayern#Positionspapiere. Danke! ValiDOM
- Warum ich plädiere, den Antrag abzulehnen
- Ich finde den Antrag in seiner aktuellen Form zu unausgegoren und fände es unglücklich ihn so in das Programm aufzunehmen. Zudem sehe ich derzeit keine politische Notwendigkeit sich unbedingt jetzt dazu zu äußern, da das Thema momentan nicht "heiß" ist.
- Was wäre denn ein aktuelles Thema? Und warum müssen wir warten, bis es "heiß" ist? Wollen wir nicht sinnvolle Gesetzgebung, sondern Populismus?
- Prinzipiell finde ich es aber wichtig, dass wir eine Position zum Versammlungsrecht entwickeln, und beteilige mich auch gerne an der Ausarbeitung eines Positionspapiers zum Thema, z.B. im Rahmen einer IG Versammlungsrecht. Um mich vor diesem LPT einzubringen, fehlte mir leider die Zeit. -- rxl 17:08, 20. Aug. 2010 (CEST)