BY:6. Vorstand/Beschlüsse/62
Verteilungsschlüssel Parteienfinanzierung 2012
- Beantragt am
- 04.04.2012
- Nummer
- 62
- Beschlussart
- Sitzung
- Beantragt von
- Dev - Patrick Linnert
- Betrifft
- Verteilungsschlüssel Parteienfinanzierung 2012
- Text
- Gesamtwert = 45244,21 Euro
Der Landesvorstand möge abweichend vom geltenden Verteilungsschlüssel - für Mittel aus der Parteienfinanzierung im LV Bayern aus dem Jahr 2011 - folgende Regelung für das Jahr 2012
beschließen. Diese Regelung gewährt dem Landesverband einmalig einen
größeren Anteil der Parteienfinanzierung um die Belastung der insgesamt
3 Landesparteitage im Jahr 2012 zu kompensieren. Der Beschluss gilt
ausschließlich für das Jahr 2012 und hat ansonsten keine Auswirkungen
auf den
Beschluss
Nr. 62 des 5. Landesvorstands Bayern.
1. Beschließt der Landesvorstand die Verteilung von Mitteln aus der
Parteienfinanzierung, so werden diese anteilig innerhalb des
Landesverbands auf seine Bezirksverbände aufgeteilt. Diese sollen in
eigener Verantwortung für eine Weiterverteilung auf ihre jeweiligen
Untergliederungen sorgen.
2. Von dem zu verteilenden Betrag
2.1. behält der Landesverband 12.293,-- € zur eigenen Verwendung.
2.2. erhalten die Bezirke eine Zuweisung aufgeteilt durch den
nachfolgenden Schlüssel:
4,75 % als Sockelbetrag
Der Restbetrag wird zu je 50% geteilt. Dabei wird der erste Teil,
Prozentual dem Verhältnis (Einwohner zu Fläche des Bezirks) in der
Relation zum Verhältnis (Einwohner zu Fläche des gesamten Landes) unter
den Bezirksverbänden aufteilt,
der zweite Teil,
Prozentual dem Verhältnis (Mitglieder des jeweiligen Bezirks zur
Mitgliederzahl des Landesverbands) unter den Bezirksverbänden aufgeteilt.
2.3. Mögliche Rundungsdifferenzen werden hierbei durch Mittel des
Landesverbands ausgeglichen.
3. Vom Bundesverband wurden 3,-- € je bezahlten Mitglied für die Kosten
der neuen Verwaltungssoftware einbehalten. Diese Kosten werden in
Bayern gemäß dem Verteilungssschlüssel für Mitgliedsbeiträge
weiterverrechnet, d.h.: LV 25%, BzV 75%.
4. Desweiteren sind Buchhaltungskosten in Höhe von 7.281,02 € durch den
Bundesverband verrechnet worden. Diese Kosten werden dem Landesverband
und den 7 Bezirksverbänden zu gleichen teilen verrechnet (910,1275€ pro
Gliederung).
5. Grundlagen dieser Berechnung ermittelt der Schatzmeister des
Landesverbands. Es werden jeweils aktuelle Daten des gleichen Zeitraums
herangezogen. Mit Beschluss der Ausschüttungsbeträge gelten diese als
anerkannt und gelten losgelöst von sich möglicherweise ergebenden neuen
Erkenntnissen.
Begründung: Nach Auskunft des Landesschatzmeisters Bayern
benötigt der LV "mehr Geld". Gefordert wurden 10.000 € welche durch
diesen Antrag (abweichend der existierenden Regelung) ermöglicht werden.
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