BW Diskussion:Arbeitsgruppen/Landtagswahl 2011/Wahlvorschlag
Unterschriften Wahlvorschlag
Landeswahlordnung, Par. 22, Abschnitt 2: "Wahlvorschläge von Parteien sind von mindestens drei Mitgliedern des Vorstands des Landesverbands, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen."
Es reicth also die Unterschrift des Vorsitzender oder des Stellvertreters. Das sollte also im Text der Seite und auf dem Beispielprotokoll geändert werden. Es ist einfacher, einen der Vorsitzenden und zwei beliebige andere Vorstandsunterschriften zu bekommen.
Der selbe Text steht auch in der Info der Landeswahlleiterin.
- Erledigt. --Tirsales 10:12, 20. Nov. 2009 (CET)