BW:Stammtisch Rems-Murr-Kreis/Bundestagswahl2013
Bundestagswahl 2013
Wahlkreise im Rems-Murr-Kreis zur Bundestagswahl 2013
- Wahlkreis Waiblingen (264) = Landkreis Rems-Murr darin die Gemeinden:
- Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach, Weitere Informationen gibt es in der Kategorie Bundestagswahl.
- Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach,
- Wahlkreis Backnang, Schwäbisch Gmünd (269)
- Landkreis Rems-Murr darin die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal.
- Ostalbkreis darin die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten.
Bewerber zur Kandidatur im Landkreis Rems-Murr
Waiblingen (264)
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Backnang (269)
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Bewerber der Landesliste BW
Bewerber zur Direktkandidatur in allen Wahlkreisen in BW
Wahlorganisation zur BTW2013 im Rems-Murr-Kreis
Wahlkampfbüro
- Vorbereitungsseite zur Bundestagswahl 2013
- Wahlkampfbüro auf Landesebene BW bisherige Landespräsenz muss noch auf Bund angepasst werden
- Vorschlag beim Vorgehen zu den Aufstellungsversammlungen Infos übernommen aus LV-BY- entsprechend der Aufgabenverteilung für den Bezirks- und Kreisverband übernehmen
Bundestagswahl 2013
Grundlegendes
- Begriffe
- Wahlkreis = Einteilung Deutschlands
- Stimmkreis = Einteilung der Wahlkreise
- pro Wahlkreis wird ein Direktkandidat aufgestellt (Erststimme)
- pro Bundesland wird die Landesliste aufgestellt (Zweitstimme)
- Sperrklausel 5% (bundesweit)
- Grundmandatsklausel
- gewählte Direktkandidaten behalten auf jeden Fall ihr Mandat
- bei drei oder mehr gewählten Direktkandidaten werden die Zweitstimmen auch unterhalb 5% berücksichtigt
Ablauf/Termine
- Beteiligungsanzeige
- entfällt, da Piraten im Landtag von Berlin sitzen (Bundeswahlgesetz § 18 Abs 2)
- Aufstellen von Kandidaten frühestens 32 Monate nach dem Termin der letzten Bundestagswahl (27.05.2012)
- Einreichen von Wahlvorschlägen spätestens am 66. Tag vor der Wahl
- Wahlkreisvorschläge (Direktkandidaten) beim Kreiswahlleiter
- Landeslisten beim Landeswahlleiter
- Sammeln von Unterstützungsunterschriften
- entfällt, da Piraten im Landtag von Berlin sitzen (Bundeswahlgesetz § 20 Abs 2)
Aufstellung von Wahlkreisbewerbern
- Wahlberechtigt ist wer am Wahltage
- Deutscher ist und
- das 18. Lebensjahr vollendet hat und
- seit mindestens 3 Monate in Deutschland seinen Wohnsitz und
- nicht das Wahlrecht verloren hat
(siehe auch Bundeswahlgesetz § 12 Abs. 2-5)
- Bewerber müssen
- Deutsche sein und
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Bewerber dürfen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen oder
- infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht abgesprochen bekommen haben
- Direktkandidaten dürfen nicht Mitglied einer anderen Partei sein
- Jeder Bewerber kann nur in einem Wahlkreis antreten
- Wahl muss durch eine Mitgliederversammlung oder eine besondere oder allgemeine Vertretersammlung (Delegierte) stattfinden
- bei Piraten werden idR Mitgliederversammlungen stattfinden, daher im Folgenden nur der Fokus darauf
- Mitgliederversammlung besteht aus allen Parteimitgliedern die zum Zeitpunkt des Zusammentritts im Wahlkreis wahlberechtigt (für die Bundestagswahl) sind.
- Wenn ein Kreis oder kreisfreie Stadt aus mehreren Wahlkreisen besteht, die die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, können die Mitgliederversammlungen gemeinsam stattfinden
- Die Wahl erfolgt in geheimer Abstimmung
- Jeder stimmberechtigte Teilnehmer hat Vorschlagsrecht
- Jeder Bewerber muss angemessen Zeit bekommen sich und sein Programm vorzustellen
- Die Satzung der Partei regelt alles Nähere über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung sowie des Wahlverfahrens.
Bei Bundestagswahlen dürfen die Aufstellungsversammlungen erst 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden (§ 21 Abs. 3 Bundeswahlgesetz - BWG).
Da die konstituierende Sitzung des Bundestages am 28. Oktober 2009 stattgefunden hat, gilt hier als frühester Termin der Aufstellung der 27. Juni 2012.
Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Beim Kreiswahlleiter einreichen
- Kreiswahlvorschlag (KWV) muss Namen der Partei und Kürzel enthalten
- KWV darf nur einen Namen enthalten und es muss beigefügt werden:
- schriftliche Zustimmung des Kandidaten (unwiderruflich) einschließlich der Versicherung an Eides Statt über Parteimitgliedschaft
- Bescheinigung über Wählbarkeit des Kandidaten
- Niederschrift über die Wahl eines Bewerbers mit Angaben über
- Ort und Zeit der Versammlung,
- Form der Einladung,
- Zahl der erschienenen Mitglieder und
- Ergebnis der Abstimmung
- Versammlungsleiter und 2 von der Versammlung bestimmte Personen müssen gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt versichern dass alles nach Vorschrift abgelaufen ist
- In jedem KWV soll eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.
- idR gilt: Nur diese beiden sind, jede für sich, berechtigt verbindliche Erklärungen zum KWV abzugeben.
- wenn keine benannt wird, gelten der erste und zweite Unterzeichner als Vertrauenspersonen
- KWV müssen vom Vorstand des Landesverbandes persönlich und handschriftlich unterschrieben sein
- mindestens drei Vorstandsmitglieder
- darunter Vorsitzender oder Stellvertreter
Aufstellung von Landeslisten
- Bewerber können nur in einem Bundesland und nur auf einer Liste stehen
- Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt werden
- alles Weitere gilt wie bei den Aufstellung des Wahlkreisbewerber, wobei die Mitgliederversammlung auf ganz Bayern bezogen ist
Einreichung von Landeslisten
Beim Landeswahlleiter einreichen
- Landesliste (LL) muss Namen der Partei und Kürzel enthalten
- LL darf nur einen Namen enthalten und es muss beigefügt werden:
- schriftliche Zustimmung der Kandidaten (unwiderruflich)einschließlich der Versicherung an Eides Statt über Parteimitgliedschaft
- Bescheinigung über Wählbarkeit der Kandidaten
- Niederschrift über die Wahl der Bewerber mit Angaben über
- Ort und Zeit der Versammlung,
- Form der Einladung,
- Zahl der erschienenen Mitglieder und
- Ergebnis der Abstimmung
- Versammlungsleiter und 2 von der Versammlung bestimmte Personen müssen gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides Statt versichern dass alles nach Vorschrift abgelaufen ist einschließlich der Versicherung dass die Abstimmung über die Reihenfolge auf der Liste auch geheim abgelaufen ist.
- Es soll eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson benannt werden.
- idR gilt: Nur diese beiden sind, jede für sich, berechtigt verbindliche Erklärungen zum KWV abzugeben.
- wenn keine benannt wird, gelten der erste und zweite Unterzeichner als Vertrauenspersonen
- LL müssen vom Vorstand des Landesverbandes persönlich und handschriftlich unterschrieben sein
- mindestens drei Vorstandsmitglieder
- darunter Vorsitzender oder Stellvertreter
Rechtsgrundlagen
Quelle: Auszug aus dem Wahlgesetz
Tage/Monate vor der Wahl | Datum | Was | Zuständig | Paragraph | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|
xx.xx.1995 | spätester Geburtstag für Wahlberechtigte | ||||
32M nach letzter Wahl | 27.06.2012 | frühester Termin für Aufstellungsversammlungen | Bezirksverbände/Kreisverbände | ||
-3M | 01.06.-24.08.2013 | Aufenthaltsfrist: letzter Termin für den Beginn der Dreimonatsfrist für die Stimmberechtigten in Baden Württemberg | ? | ||
-90T | 03.06.-26.08.2013 | Frist-Ende: Einreichung Beteiligungsanzeige | Landes- Bezirksvorstände Und Kreisvorstände | beim Wahlkreisleiter | |
-79T | 14.06.-06.09.2013 | Letzter Termine zur Feststellung Wahlvorschlagsberechtigung | Landeswahlausschuss ? | ||
-73T | 20.06-12.09.2013 | Letzter Termin Einreichung Wahlkreisvorschläge bei Wahlkreisleiter | Bezirksvorstände Kreisvorstände | ? | |
-59T | 04.07.-26.09.2013 | Letzer Termin von Nachnominierungen | Vorschlagsbeauftragte | ? | |
-37T | Letzter Termin Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge | ? | |||
0 | 01.09.-24.11.2013 | Wahltag |
die mit ? versehenen Terminangaben müssen noch mit den aktuellen Daten des Bundeswahlleiters überprüft werden