BW:SG Mayday Verschwiegenheit
Verschwiegenheitserklärung
für Mitglieder der SG Mayday:
Mir ist klar, dass ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Vertrauensperson mit personenbezogenen Daten, Privatgeheimnissen, und anderen sensiblen und besonders geschützten Informationen und Daten zu tun haben werde.
Ich verpflichte mich zu absoluter Verschwiegenheit über alle mir im Rahmen meiner Tätigkeit als Vertrauensperson bekannt gewordenen Umstände und Vorgänge, über die persönlichen Verhältnisse der Betroffenen und 3. Personen, sowie Pateiinterna.
Schriftliche Mitteilungen der Betroffenen, Aufzeichnungen über die Vorgänge, und sonstige mir im Rahmen meiner Tätigkeit zugegangenen oder bekannt gewordenen Unterlagen, Daten oder Informationen unterliegen der Schweigepflicht.
Ich verpflichte mich, keinem Unberechtigten Zutritt, Zugang oder Zugriff zu den Unterlagen oder Daten zu gewähren.
Die mir bekannt gegebenen bzw. gewordenen Zugangsmöglichkeiten zu Daten (z.B. Passwörter) werde ich nicht an Dritte weitergegeben und nach der Beendigung meiner Tätigkeit als Vertrauensperson nicht mehr nutzen.
Personenbezogene Daten werde ich außerhalb meiner Tätigkeit als Vertrauensperson weder verarbeiten noch anderweitig nutzen.
Mir ist bekannt, dass diese Pflicht zur Verschwiegenheit auch gegenüber meinen Familienangehörigen und anderen Mitgliedern der Piratenpartei besteht, und auch über die Dauer meiner Tätigkeit als Vertrauensperson hinaus besteht.
Ein Verstoß gegen meine Verschwiegenheitspflicht kann ein Parteiausschlussverfahren rechtfertigen und ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Unterzeichner:
Martin Siebig - Mart101 (Diskussion) 00:23, 11. Nov. 2014 (CET)