BW:Ludwigsburg/Landesprogramm/1.4.2
Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen
- Titel: Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen
- SortKey: CDAB
- Status: Angenommen2010.1
- Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg
- Sub-AG:
- Ausarbeitung: erfolgt via Pad
- Dieser Vorschlag ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Inhaltsverzeichnis
Dieser Text ist eine offizielle Aussage der Piratenpartei Baden-Württemberg, abgestimmt auf dem Landesparteitag. Inhaltliche Änderungen sind nur mit Zustimmung des Landesparteitags möglich. Redaktionelle Änderungen sind nur mit Zustimmung der Programmkommission erlaubt.
Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen
Sicherheit und langfristige Kosteneinsparungen durch Einsatz von freier Software.
Durch die Offenheit des Quellcodes bei freier Software gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen für Behörden ändern. Bei freier Software entfallen außerdem auf lange Sicht große Summen für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand stehen so mittel- und langfristige Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.
Alternativantrag zu Freie Software in der Verwaltung